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Frage der Woche: Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Der richtige Rundumschutz kostet Geld. Abhängig von der Anzahl und Leistungen der Versicherungen zahlen Kunden im Jahr oft mehrere Hundert Euro für die Absicherungen. Policen, die der gesundheitlichen Vorsorge und der Altersvorsorge dienen oder im Rahmen des Jobs abgeschlossen werden, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Einige Versicherungen bilden jedoch Ausnahmen.

  • Versicherte geben jährlich viel Geld für ihren Versicherungsschutz aus.
  • Viele Versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die niedrige Absetzungsgrenze für Vorsorgeaufwendungen verhindert jedoch, dass Versicherte all ihre Policen vollständig geltend machen können. 

Um finanziell in jeder Lebenslage optimal abgesichert zu sein, geben viele Versicherte jährlich eine gute Summe ihres Einkommens aus. Diese Aufwendungen können bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt allerdings nur für beruflich bedingte Versicherungen sowie für Policen, die zur Gesundheitsvorsorge oder zur Einkommensabsicherung dienen. Die Art der Versicherung ist dabei ausschlaggebend, wie und wo ihre Kosten in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Welche Versicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar?

Viele Versicherungen bringen steuerliche Vorteile, wenn sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden. Zu diesen zählen zum Beispiel Policen, die der gesundheitlichen Vorsorge dienen oder das verfügbare Einkommen absichern. So haben Versicherte die Möglichkeit, unter anderem die Beiträge für ihre

  • gesetzliche oder private Kranken- und Rentenversicherung,
  • Haftpflicht-,
  • Unfall- oder
  • Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.

Beiträge, die in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung fließen, können bis zu einer festgelegten Absetzungsgrenze geltend gemacht werden. Die Absetzungsgrenze beträgt für Arbeitnehmer maximal 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro. Für verheiratete Paare gilt hier der doppelte Betrag.

Wer in eine Basisrente („Rürup-Rente“) einzahlt, kann ebenfalls einen Großteil der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen anrechnen lassen. Hier gilt für das Jahr 2020, dass 90 Prozent des jährlich gezahlten Beitrags abgesetzt werden können. In den kommenden Jahren steigt dieser Anteil um jeweils zwei Prozent an, damit die Beiträge im Jahr 2025 vollständig steuerlich absetzbar sind.

Tipp: In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ können alle Versicherungen, die unter diesen Bereich fallen, aufgelistet werden. So wird dort zum Beispiel der Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Krankenversicherung und der Jahresbeitrag für die Basisrente eingetragen.

Absetzungsgrenze für Vorsorgeaufwendungen ist sehr gering

Neben den bereits aufgeführten Versicherungen gibt es weitere wichtige Policen, auf die viele Versicherte zurückgreifen, die sie jedoch leider oft nicht vollständig absetzen können. Dazu gehören beispielsweise

  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • eine Zahnzusatzversicherung,
  • eine Reisekrankenversicherung oder
  • eine Risikolebensversicherung.

Grund dafür ist die niedrige Absetzungsgrenze. Weil mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dieser Höchstbetrag meist gedeckt ist, sind Versicherte beim Absetzen ihrer sonstigen Versicherungsbeiträge oft eingeschränkt.

Berufliche Policen als Werbungskosten steuerlich geltend machen

Arbeitnehmer, die sich im Rahmen ihres Berufs sorgfältig absichern, können ebenfalls von Steuervorteilen profitieren. Versicherungen, wie eine Unfallversicherung für die Arbeit, eine Berufshaftpflichtversicherung ebenso wie eine Rechts- beziehungsweise eine Arbeitsrechtsschutzverssicherung werden in die Anlage „N“,  im Bereich Werbungskosten, eingetragen und abgesetzt.

Tipp: Seit diesem Jahr gilt: Wer seine Versicherungen in der Steuererklärung absetzen möchte, muss seine Nachweise nicht mehr unaufgefordert einreichen. Sollte das Finanzamt die Belege über den Vertrag oder die Police benötigen, wendet es sich direkt an den Versicherten.

Keine Scheu vor der ersten Steuererklärung

Viele Berufseinsteiger stehen dieses Jahr vor ihrer ersten Steuererklärung, welche gleichzeitig dutzende Fragen und Unklarheiten aufwirft. Hilfreiche Tipps, einen Leitfaden für die richtigen Formulare und viele weitere Informationen, die dabei helfen, die erste Steuererklärung zu meistern, finden Interessierte hier.

Welche Versicherungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden?

Es scheint, als ließen sich viele Beiträge einfach und bequem von der Steuer absetzen. Doch nicht jede Versicherung kann beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Bei Sachversicherungen, wie zum Beispiel einer Hausratversicherung, einer Kfz-Kaskoversicherung und der Privat-, Miet- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dies der Fall.

Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, verzichten darauf, den Beitrag in der Steuererklärung aufzuführen. Dieser wird bereits vom monatlichen Bruttoeinkommen und somit unversteuert abgezogen.