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Kindergelderhöhung 2019 bis 2021: So viel mehr Geld winkt Familien künftig

Mit dem Familienentlastungsgesetz von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) haben Eltern bald mehr Geld im Portemonnaie. Denn das Gesetz sieht neben einer Kindergelderhöhung 2019 steigende Steuerfreibeträge vor. Während die Koalition begeistert ist, gibt es von der Opposition Kritik.

Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2020

  • Mit dem neuen Familienentlastungsgesetz winken vielen Eltern Ersparnisse von mehreren Hundert Euro im Jahr.
  • Familien profitieren nicht nur von einer Kindergelderhöhung, sondern zahlen ab 2019 dank neuer Freibeträge auch weniger Steuern.
  • Für die Opposition reichen die vorgesehenen Änderungen jedoch nicht aus.

Die Große Koalition will Familien finanziell stärker entlasten. Insbesondere Geringverdiener und Eltern mit mittleren Einkommen sollen von Maßnahmen wie höheren Freibeträgen und einer stufenweisen Erhöhung des Kindergeldes bis 2021 profitieren. Damit haben Familien in Deutschland im Schnitt pro Jahr rund 200 Euro mehr zur Verfügung als bisher. Insgesamt liegt die Entlastung bei zehn Milliarden Euro.

Vor allem beim Kindergeld gibt es seit Sommer 2019 und dann noch einmal 2021 eine satte Erhöhung. Doch auch über einen höheren Grund- sowie Kinderfreibetrag und damit weniger Steuern dürfen sich Eltern freuen.

Kindergelderhöhung 2019 bis 2021: Familien erhalten 25 Euro mehr

Wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vorgesehen, bekommen Eltern mehr Kindergeld für ihren Nachwuchs. Statt bisher 194 Euro erhalten Familien seit Juli 2019 im Monat 204 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind zahlt der Staat 210 Euro anstelle von bisher 200 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro Kindergeld. Bisher waren es 225 Euro.

Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies bei einer fünfköpfigen Familie ein Plus von 360 Euro. Ab Januar 2021 wird das Kindergeld noch einmal um weitere 15 Euro im Monat steigen.

Die Kindergelderhöhung 2021 sieht demnach so aus:

  • 219 Euro für das 1. & 2. Kind
  • 225 Euro für das 3. Kind
  • 250 Euro für jedes weitere Kind

Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Kindergelderhöhung 2019 und 2021 deutlich höher aus. So wurde der Betrag seit 2015 jedes Jahr lediglich um jeweils zwei Euro pro Kind angehoben.

Höhe des Kindergeldes in den letzten acht Jahren:

  • 2010 bis 2014: 184 Euro (für das erste und zweite Kind)
  • 2015: 188 Euro
  • 2016: 190 Euro
  • 2017: 192 Euro
  • 2018: 194 Euro
  • 2019: 204 Euro
  • 2021: 219 Euro

Höhere Freibeiträge für die Steuer: Nicht nur Kindergeld steigt seit 2019

Neben dem Kindergeld steigt auch der Kinderfreibetrag. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder erhöhte sich dieser zum Januar 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro pro Kind.

2020 folgte ein weiterer Anstieg auf insgesamt 7.812 Euro, 2021 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe wird für Familien keine Einkommenssteuer fällig, um das Existenzminimum des Nachwuchses zu sichern. Darüber hinaus stieg der Grundfreibetrag 2020 auf 9.408 Euro (2021 voraussichtlich 9.696 Euro).

Aufgrund der derzeit hohen Steuereinnahmen sieht das Gesetz außerdem eine Maßnahme gegen die sogenannte kalte Progression vor. Dadurch haben Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung aufgrund einer progressiven Besteuerung sowie der Inflation weniger Geld zur Verfügung. Das Gesetz dämmt diesen Effekt ein, indem sich die Eckwerte der Einkommenssteuer verschieben. Damit soll sich die kalte Progression um 2,2 Milliarden Euro reduzieren.

Kindergelderhöhung, Freibeträge und Co.: Opposition übt Kritik

Finanzminister Scholz zeigt sich zufrieden mit den Änderungen. „Wir stärken Familien mit diesem Gesetz spürbar“, sagt der Finanzminister der Passauer Neuen Presse. Die Unionsfraktion lobt insbesondere die Kindergelderhöhung. Diese trägt dazu bei, „dass der finanzielle Spielraum der Familien erhöht wird“, wie die stellvertretende Vorsitzende, Nadine Schön, betont.

Die Opposition übt dagegen Kritik an den Neuregelungen. Diese würden nicht weit genug gehen und zudem nicht bei den Familien ankommen, heißt es von Seiten der FDP und den Grünen. Auch der Bund der Steuerzahler bezeichnet die Anpassungen als „Minimallösung“ und fordert weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger.

Weiteres Sparpotenzial für Familien

Trotz der Anpassungen suchen Familien oft nach weiteren Einsparmöglichkeiten. Insbesondere beim Versicherungsschutz können sie Geld sparen. So lohnt sich bei der Haftpflichtversicherung ein regelmäßiger Vergleich mehrerer Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Entlastungen für Familien: Wie viel Ersparnis bringen die Neuerungen?

Wie hoch die Entlastungen im Zuge der Kindergelderhöhung sowie der weiteren Anpassungen ausfallen, hängt vom Bruttoeinkommen der Familien ab. Eine Familie, in der beide Elternteile zusammen ein Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr haben, hat durch das neue Gesetz rund 250 Euro mehr im Jahr zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie mit einem Alleinverdiener-Gehalt von 45.000 Euro erhält etwa 220 Euro extra. Bei einem höheren Gesamteinkommen, beispielsweise von 120.000 Euro brutto, beträgt das Plus 380 Euro.