Frau beim Online Banking
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Ab 2021: Personalausweis kostet fast 10 Euro mehr

Erstmals seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat vor zehn Jahren werden die Gebühren für die Erstellung des Ausweisdokuments angepasst. Personen ab 24 Jahren müssen ab 2021 Kosten von 37 Euro statt bisher 28,80 Euro einplanen. Künftig ist es zudem nicht mehr möglich, das Foto für den Perso in ausgedruckter Form mitzubringen.

Veröffentlicht am 28. Februar 2021

  • Der Personalausweis wird ab kommendem Jahr nicht nur teurer.
  • Das Foto für den Perso darf künftig zudem nur noch digital übermittelt oder beim Bürgeramt gemacht werden.
  • Beide Neuregelungen sind vom Bundeskabinett beschlossen, müssen aber noch durch den Bundesrat.

Alle zehn Jahre steht für Verbraucher der Gang zum Bürgeramt an, um ihren Personalausweis erneuern zu lassen. Ab 2021 müssen sie dafür deutlich mehr Geld einplanen. Denn das Bundeskabinett hat diese Woche eine Gebührenerhöhung von fast 30 Prozent abgenickt. 37 Euro werden ab dem kommenden Jahr für den Perso fällig – das sind fast zehn Euro mehr als bisher.

Update 6. November 2020: Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen.

Update 27. November 2020: Der Bundesrat hat das Gesetz beschlossen.

Höhere Kosten beim Bürgeramt

Wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt, sind gestiegene Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden an der Gebührenerhöhung schuld. Dies könnte damit zusammenhängen,dass ab August 2021 Abdrücke des linken und des rechten Zeigefingers genommen und auf dem Funkchip des Ausweises gespeichert werden.

Hinzu kommt, dass das Foto für den Personalausweis künftig vor Ort erstellt werden muss. Hintergrund ist das geplante Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das bereits im Juni das Bundeskabinett passiert hat. Diese Regelung tritt erst ab Mai 2025 in Kraft.

Foto für den Perso künftig nur digital übermitteln oder vor Ort erstellen

Das Gesetz geht das Problem des sogenannten Morphings an. Dabei „werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen, das die Züge zweier oder mehrerer Gesichter in sich vereinigt. Ist ein Pass mit einem solchen manipulierten Lichtbild hergestellt, kann nicht nur die Passinhaberin oder der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine dritte Person, deren Gesichtszüge im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen“, erklärt das Bundesinnenministerium.

Künftig ist es daher nicht mehr möglich, Lichtbilder für den Personalausweis mitzubringen. Stattdessen werden diese gegen eine Gebühr von sechs Euro vor Ort in der Passbehörde erstellt. Alternativ können Verbraucher weiterhin zu einem Fotografen gehen. Dieser darf die Bilder dann ausschließlich digital übermitteln. „Der Dienstleister muss dabei sicherstellen, dass der elektronische Versand des Lichtbilds an die Passbehörde durch eine sichere Übermittlung erfolgt“, heißt es beim BMI.

Das Gesetz wurde am 05. November 2020 im Bundestag beraten. Eine Zustimmung des Bundesrats ist notwendig. Abhängig davon, wann sich die Länderkammer mit der Neuregelung befassen wird, könnte diese noch 2021 in Kraft treten.

Andere Gebühren beim Personalausweis fallen weg

Auch wenn die Kosten für den Personalausweis im kommenden Jahr steigen, könnten einige Verbraucher mit der neuen Gebühr sogar Geld sparen. Denn im Gegenzug sollen die Extrakosten entfallen, die für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktion und für die Entsperrung des elektronischen Identitätsausweises berechnet werden. Derzeit belaufen sich diese auf jeweils sechs Euro.