Mann steht mit Bankkarte vor Automat
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

BAföG-Erhöhung 2022 beschlossen: 5 Prozent mehr Geld für Studierende

Das BAföG wird „attraktiver, moderner und flexibler“. So stellt zumindest Bildungsministerin Stark-Watzinger die gestern im Bundeskabinett beschlossene BAföG-Erhöhung vor. Konkret steigen die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag um fünf beziehungsweise zehn Prozent. Zudem wird weniger Einkommen der Eltern bei der Berechnung herangezogen.

  • Ab dem Wintersemester 2022/23 gibt es fünf Prozent mehr BAföG für Studierende.
  • Zudem steigt der Elternfreibetrag, sodass mehr Personen Anspruch auf die Ausbildungsförderung haben werden.
  • Der neue BAföG -Satz soll künftig bei maximal 449 Euro liegen. Bisher sind es 427 Euro pro Monat.

Das Bundeskabinett hat sich diese Woche auf eine weitere BAföG-Reform verständigt. Zwei Jahre nach der letzten Erhöhung sollen Studierende ab dem Wintersemester maximal 449 Euro pro Monat Ausbildungsförderung bekommen. Der Mietzuschuss für Personen, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt auf 360 Euro (bisher 325 Euro). Zusammen mit einem Zuschlag für die Pflege- und Krankenversicherung liegt der BAföG-Höchstsatz damit bei 931 Euro statt aktuell 861 Euro.

Der Entwurf muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden.

Mehr Studierende mit Anspruch auf BAföG

Die BAföG-Reform 2022 sieht auch eine Anpassung beim Elternfreibetrag vor. Er erhöht sich um 20 Prozent und steigt von 2.000 Euro auf 2.400 Euro für verheiratete Eltern. Für einen alleinstehenden Elternteil sind es dann 1.596 Euro.

Dieser Anteil des elterlichen Einkommens bleibt bei der BAföG-Berechnung außen vor. Viele Studierende, die bisher keinen Anspruch haben, da der Verdienst der Eltern etwas zu hoch ist, könnten so ab dem kommenden Semester anspruchsberechtigt sein. „Mehr Menschen wird der Einstieg in die selbstbestimmte, hochwertige Ausbildung erleichtert“, kommentiert die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Erhöhung der Freibeträge.

BAföG-Reform 2022: Altersgrenze und Hinzuverdienstgrenze steigen

Neben den höheren Bedarfssätzen, Freibeträgen und dem höheren Wohnzuschuss sollen BAföG-Empfänger mehr hinzuverdienen können. Bisher bleiben 290 Euro bei einem Nebenjob anrechnungsfrei. Künftig sollen es 330 Euro sein.

Ebenfalls geplant ist eine Anhebung des Alters, bis zu dem BAföG beantragt werden darf. Derzeit ist Schluss, wenn Personen über 30 Jahre alt sind. Die neue Altersgrenze soll bei 45 Jahren liegen.

Stark-Watzinger kündigt zudem weitere Schritte an. Die Reform sei der „Einstieg in weitere umfassende Veränderungen“. So soll beispielsweise eine sogenannte Studienstarthilfe kommen, mit der Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel ihre Studienerstausstattung bezahlen können. Auch die Förderhöchstdauer steht auf der Agenda. Derzeit wird das BAföG maximal neun Semester lang gezahlt.

Höhere Kosten für studentische Krankenversicherung durch neuen BAföG-Satz

Die BAföG-Erhöhung 2022 wird Auswirkungen auf die Kosten der studentischen Krankenversicherung haben. Diese hängen vom Bedarfssatz ab. Diese Berechnungsgrundlage steigt von 752 Euro auf 809 Euro. Ab dem Wintersemester müssen Studierende somit rund 83 Euro plus Zusatzbeitrag für die Krankenkasse zahlen. Das ist eine Erhöhung von knapp sechs Euro. Der Pflegebeitrag steigt ebenfalls leicht auf rund 25 Euro.

Kritiker fordern mindestens zehn Prozent mehr BAföG

Angesichts der Inflation und hoher Energiepreise haben sich viele Verbände eine deutlichere Anpassung gewünscht. So warnt das Deutsche Studentenwerk davor, dass die Erhöhung von der Inflation gefressen wird. Die Bedarfssätze müssten „um mindestens zehn Prozent erhöht werden“, fordert Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Studentenwerks. Auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund geht die Reform nicht weit genug. Pauschal müssten die Sätze um 150 Euro steigen.

Um Studierende bei den Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Mitte März einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Alle Bezieher erhalten einmalig 230 Euro, wenn sie zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bekommen haben. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden.