Bundeskabinett beschließt Reform der Lebensversicherung
Erst letzte Woche hat das Bundesfinanzministerium seinen Entwurf zur Reform der Lebensversicherung vorgelegt. Der Regierung scheint eine schnelle Umsetzung des Lebensversicherung-Reformgesetzes (LVRG) wichtig zu sein. Denn schon heute hat das Kabinett das Maßnahmenpaket beschlossen – zum Leidwesen der Versicherten und Versicherer.
Das Bundeskabinett hat die Reform der Lebensversicherung verabschiedet. Bereits zum 1. Januar 2015 könnte demnach der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,25 Prozent sinken. Wer demnach aktuell am Abschluss einer Lebensversicherung mit einem Garantiezins von 1,75 Prozent interessiert ist, sollte zügig handeln. Doch der Gesetzentwurf sieht für die Lebensversicherung weitere Maßnahmen vor. Ziel sei es „dafür zu sorgen, dass alle Versicherten den Garantiezins erhalten, auf den sie sich eingestellt haben“, erläutert Gerd Billen vom Bundesverbraucherministerium im ARD Morgenmagazin. Denn durch die Niedrigzinsphase wird es für die Versicherer immer schwieriger, die zugesagten Garantien insbesondere für Altverträge zu erfüllen. Vor allem die 50-prozentige Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven stellt derzeit ein Problem für die Anbieter dar.
Reform der Lebensversicherung führt zu Verlusten für Versicherte
Die Beteiligung an den Reserven für Kunden soll nun ausgesetzt werden, wenn der Lebensversicherer dadurch in Gefahr gerät, seine Garantieversprechen nicht zu erfüllen. „Es wird ein Teil der Verbraucher geben, die jetzt weniger bekommen werden, als sie sich erhofft haben“, so Billen. Betroffen sind die Versicherten, deren Vertrag in den nächsten drei bis vier Jahren endet. Wie hoch genau die Einbußen für sie sein werden, kann Billen nicht genau sagen. „Es kann aber bis zu drei, vier, fünf Prozent ausmachen.“
Was sieht die Reform der Lebensversicherung vor?
Im Gegenzug zu den Einschränkungen bei den Bewertungsreserven sollen Versicherte künftig stärker am Risikoüberschuss beteiligt werden. Aktionäre müssen zudem damit rechnen, weniger oder gar keine Dividende zu erhalten, „je nach dem wie groß der Finanzierungsbedarf für die von den Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden garantierten Leistungen ist“, erklärt das Bundesfinanzministerium. Außerdem sollen die Anbieter zu mehr Transparenz bei den Kosten verpflichtet werden.
Verbraucherschützer weisen auf Alternativen zur Lebensversicherung hin
Durch den sinkenden Garantiezins ist der Abschluss einer Lebensversicherung künftig nur noch wenig attraktiv. Auf die Frage, welche Alternativen die Bürgerinnen und Bürger nun zur Lebensversicherung haben, zählt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, in der ARD die Riester-Versorgung auf. Müller rät dazu, mit „einem breiten Mix“ für das Alter vorzusorgen. Dazu zählt auch ein kleiner Anteil riskanterer Anlageprodukte, etwa am Aktienmarkt. Hier sind die Optionen auch für sicherheitsbewusste Sparer groß, wie ein Vergleich zeigt.
Kritik von Verbraucherschützern und Versicherern
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert einige Punkte der Reform der Lebensversicherung. Zwar befürwortet der Verband die Neuregelung für die Bewertungsreserven. Doch die Ausschüttungssperre für Aktionäre und die Offenlegung der Abschlussprovisionen schießen „über das Ziel hinaus“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Reformpaket hat so „eine Schwächung des Versicherungsstandorts Deutschland“ zur Folge.
Der vzbv fordert hingegen, die Aktionäre noch stärker einzubeziehen. Der Verband begrüßt dennoch die Reform der Lebensversicherung. Angesichts des sinkenden Zinsniveaus der Europäischen Zentralbank ist es richtig zu handeln, so Verbraucherschützer Klaus Müller. Der aktuelle Gesetzentwurf ist zudem besser als der Entwurf, der vor einigen Monaten zur Debatte stand. Ob man seine Lebensversicherung jetzt kündigen sollte, um mögliche Verluste bei der Auszahlung zu vermeiden, kann Müller jedoch pauschal nicht sagen.
Der Bund der Versicherten wertet die geplanten Kürzungen der Bewertungsreserven für Kunden als klaren Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er will daher „intensiv prüfen, ob die Pläne der Regierung rechtens sind und wie Verbraucher und Verbraucherschutzverbände gegebenenfalls dagegen vorgehen können“, kündigt Vorstandssprecher Axel Kleinlein an.
Ausführliche Informationen zum Reformpaket
Anders als beim letzten Versuch, die Beteiligung an den Bewertungsreserven neu zu regeln, informiert das Bundesfinanzministerium Verbraucher nun umfassend über die Hintergründe der Reform der Lebensversicherung. So beantwortet etwa der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Michael Meister (CDU), in einem Podcast wichtige Fragen zum Gesetzentwurf, etwa ob es überhaupt noch sinnvoll ist, in eine Lebensversicherung zu investieren. Meister rät dazu, bei der persönlichen Altersvorsorge verschiedene Wege zu gehen.