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Das ändert sich 2014 für gesetzlich Renten- und Krankenversicherte

Der 1. Januar 2014 bringt wieder viele Veränderungen für gesetzlich Kranken- und Rentenversicherte. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung erhöhen sich zum Jahreswechsel. Auch bei der privaten Altersvorsorge gibt es Änderungen für Verbraucher.

Veröffentlicht am 1. Januar 2014

Wer sozialversicherungspflichtig ist, für den können sich mit jedem Jahreswechsel wichtige Änderungen ergeben. Denn Größen wie die Beitragsbemessungsgrenzen werden alljährlich an die Einkommensentwicklung der Vorjahre angepasst. Bei steigenden Löhnen steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Diese geben an bis zu welchem Betrag das Einkommen für die Berechnung von Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden darf. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen bedeutet somit eine stärkere finanzielle Belastung für sozialversicherungspflichtige Menschen mit einem hohen Einkommen über den Bemessungsgrenzen.

Anstieg der Beitragsmessungsgrenzen 2014

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigt für die alten Bundesländer von 69.600 Euro jährlich im Jahr 2013 auf 71.400 Euro im Jahr 2014. In den neuen Bundesländern beträgt der Wert nun 60.000 Euro statt 58.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung beträgt 2014 statt bundeseinheitlich 47.250 Euro nun 48.600 Euro pro Jahr. Dies bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung, dass ein Angestellter mit einem Einkommen über der Bemessungsgrenze statt bisher 322,88 Euro monatlich 332,10 Euro pro Monat an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen muss.

Versicherungspflichtgrenze steigt 2014

Arbeitnehmer mi einem hohen Einkommen haben die Möglichkeit sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung einzutreten. Doch auch hier steigen die Grenzen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, lag im Jahr 2013 bei 52.200 Euro brutto jährlich. Nur wer als Arbeitnehmer über ein Einkommen über dieser Grenze verfügt, kann sich privat krankenversichern lassen. Im Jahr 2014 liegt die Versicherungspflichtgrenze nun bei 53.350 Euro brutto jährlich. Das bedeutet, dass es noch schwieriger für Arbeitnehmer ist, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Änderungen bei der Familienversicherung

Einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Familienmitversicherung. Kinder und Ehepartner können kostenlos mitversichert werden, wenn sie nicht über ein Einkommen über einer bestimmten Grenze verfügen. Diese Einkommensgrenze wird nun von 385 Euro monatlich auf 395 Euro angehoben. Bei geringfügiger Beschäftigung liegt die Höchstgrenze weiterhin bei 450 Euro.

Private Altersvorsorge wird stärker gefördert

Bereits jetzt ist abzusehen, dass die gesetzliche Rente in Zukunft für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird. Daher wird Verbrauchern empfohlen, privat für das Alter vorzusorgen. Ab 2014 können Menschen, die mit einer Rürup-Rente vorsorgen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (40.000 Euro für Ehepaare) 78 Prozent der Einzahlung steuerlich geltend machen. Als Alleinstehender ist so ein Steuervorteil von bis zu 6.552 Euro jährlich bei einem Steuersatz von 42 Prozent möglich.

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