Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Die drei wichtigsten Punkte zur Grundrente: Höhe, Anspruch, Einführung

Lebensleistungsrente, Solidarrente, Grundrente und jetzt Respekt-Rente: Die Mindestrente, auf deren Einführung vor allem die SPD seit Jahren drängt, hatte schon viele Namen. Bisher blieben Aussagen über Leistungshöhe und Anspruchsberechtigte schwammig. Nun hat sich die Koalition auf die neue Grundrente einigen können.

  • Mit der GroKo soll eine Grundrente eingeführt werden, die zum 1. Januar 2021 kommen soll.
  • Um Anspruch darauf zu haben, müssen Verbraucher 33 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.
  • Die Pläne sehen zudem eine Einkommensprüfung sowie einen Freibetrag vor.

Zuletzt aktualisiert am 02. Juli 2020

„Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Darauf haben sich CDU/CSU und SPD neben einer Vorsorgepflicht für Selbstständige im Zuge ihrer Koalitionsgespräche vor zwei Jahren geeinigt. Doch wer die Politik der Parteien in den letzten Jahren verfolgt hat, weiß, dass solch eine Mindestrente in Form einer solidarischen Lebensleistungsrente schon mehr als einmal vereinbart wurde. Allerdings blieb die letzte GroKo einer Umsetzung schuldig. Dieses Mal haben die Politiker jedoch ihr Versprechen umgesetzt, wenn auch nach monatelangen Konflikten.

Ursprünglich wollten Union und SPD die Grundrente 2019 einführen. Doch zu diesem Zeitpunkt steckten die Parteien noch mitten im Streit. Der im November 2019 erreichte Kompromiss sieht nun eine Einfühung im Jahr 2021 für Neu- und Bestandsrentner vor. Wichtige Eckpunkte um die Höhe der Mindestrente und Anspruchsberechtigte waren allerdings schon vorher abgesteckt.

Update 02. Juli 2020: Der Bundestag hat die Einführung der Grundrente heute mit den Stimmen der Koalition beschlossen.

Update 01. Juli 2020: Die CDU hat ihren Widerstand gegen die Grundrente aufgegeben, sodass die Grundrente in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bundestag abschließend verhandelt werden kann. Die Grundrente kann so voraussichtlich zum 1. Januar 2021 kommen, die Auszahlungen werden jedoch deutlich später starten.

Update 15. April 2020: In nicht neun Monaten einmal soll die Grundrente eingeführt werden. Doch die Zweifel am Zeit- und Finanzierungsplan werden durch Corona immer größer.

Update 19. Februar 2020: Das Bundeskabinett hat die Grundrente heute verabschiedet.

Aktuelle Entwicklungen zur Grundrente

Die Höhe der neuen Grundrente variiert

Reichen Einkommen und Vermögen von Rentnern nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben sie Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Die Sozialleistung sieht einen Regelbedarf vor und deckt darüber hinaus Ausgaben für Miete, Heizung sowie Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge. Auf die Grundsicherung angerechnet werden unter anderem die gesetzliche Rente und das Vermögen, wobei dem Bundesarbeitsministerium zufolge ein Freibetrag von 5.000 Euro gilt. Seit 2018 gibt es zudem einen Freibetrag für Rentenzahlungen aus einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente.

Ursprünglich wurde diskutiert, dass die Grundrente zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegen sollte. Die Grundsicherung varriert dabei je nach Wohnort , da sie an die Lebenserhaltungskosten und Mieten vor Ort gekoppelt ist. Über die Höhe der Grundrente wären daher pauschale Aussage schwierig gewesen. Derzeit beträgt der bundesweite durchschnittliche Bedarf bei der Sozialleistung rund 800 Euro im Monat. Die Grundrente liegt auf dieser Grundlage somit bei 880 Euro.

Der aktuelle Kompromiss sieht nun vor, dass der Rentenanspruch verdoppelt wird. Allerdings darf er dann nicht höher liegen als 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 33 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat. Vom Zuschlag werden außerdem noch 12,5 Prozent abgezogen.

Konkret könnte diese folgendes bedeuten: Als Friseurin hat Martina Musterfrau 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient. Ihr würde eine gesetzliche Rente von 528,80 Euro ausgezahlt werden. Durch die Grundrente werden daraus laut Welt 933,66 Euro im Monat.

ZDF Wiso hat ein weiteres Beispiel parat. Demnach stünde einem Rentner 648 Euro Rente zu. Durch die Grundrente würde die Auszahlung auf maximal 890 Euro aufgestockt werden.

Das sind die Voraussetzungen für die Grundrente

Für die solidarische Lebensleistungsrente, die in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt werden sollte, hätten Bezugsberechtige nachweisen müssen, dass sie mindestens 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für die neue Grundrente sollen nun 33 Beitragsjahre ausreichen, wobei Zeiten angerechnet werden, in denen Betroffene Angehörige gepflegt oder für die Kindererziehung eine Auszeit genommen haben.

Eine weitere Voraussetzung war eine Bedürftigkeitsprüfung gewesen, wie sie bei der Grundsicherung der Fall ist. Daraus ist nun eine vereinfachte Einkommensprüfung geworden, die automatisch geschehen soll. Das bedeutet, wer Anspruch auf die Grundrente hat, muss diese nicht beantragen. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass dem Finanzamt eine aktuelle Steuererklärung vorliegt, um die entsprechenden Daten prüfen zu können.

Frühere Vorschläge zur Mindestrente sahen darüber hinaus vor, dass die Leistung daran gekoppelt ist, ob die Empfänger in der Vergangenheit mit einer privaten Altersvorsorge für ihren Lebensabend vorgesorgt haben. In der aktuellen Vereinbarung von Union und SPD findet sich solch eine Bedingung für die Grundrente nicht wieder. Abzuwarten bleibt, ob an diesem Punkt noch nachverhandelt wird.

Kritik an der Grundrente: Wird Altersarmut nicht verhindern

Rund eine Million Menschen beziehen derzeit die Grundsicherung im Alter. Durch die ursprünglich geplante Voraussetzung von 35 Beitragsjahren schätzt der Paritätische Gesamtverband jedoch, dass nur rund 20 Prozent der armen und alten Menschen Anspruch auf die Mindestrente haben werden. Mit den neuen 33 Jahren werden es zwar mehr sein. Doch nicht alle werden von der Grundrente profitieren.

Gegenüber ZDF WISO kritisiert Geschäftsführer Ulrich Schneider zudem die Höhe der Rentenaufstockung. Bereits jetzt sei die Grundsicherung im Alter um 40 Prozent zu niedrig bemessen, um Armut zu verhindern. Die Grundrente könne Altersarmut daher nicht entgegenwirken.