Vater tobt mit Tochter
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Entlastung für Familien: Die nächste Kindergelderhöhung kommt 2023

Seit März liegt die Inflation in Deutschland bei über sieben Prozent. Diese anhaltende Preissteigerung stellt für viele Bürger eine immense Belastung dar. Um Verbrauchern etwas Luft zu verschaffen, plant Finanzminister Christian Lindner (FDP) ein weiteres Entlastungspaket, das unter anderem die Erhöhung des Kindergelds ab 2023 vorsieht.

  • Im Rahmen eines weiteren Entlastungspakets hat die Bundesregierung eine Kindergelderhöhung für 2023 beschlossen.
  • Die Anpassungen fällen höher aus, als zunächst geplant.
  • Das Paket sieht zudem steuerliche Entlastungen über den Grundfreibetrag vor.

Aktualisiert am 10. November 2022

Kindergelderhöhung 2023: Einheitlicher Satz von 250 Euro

Das Kindergeld wurde nach kaum spürbaren Anpassungen 2015 in den letzten drei Jahren um insgesamt 25 Euro pro Kind erhöht. Seit Januar vergangenen Jahres bekommen Eltern für ihre ersten beiden Kinder 219 Euro pro Monat. Doch angesichts der hohen Inflation reicht dieses Geld immer weniger aus. Entsprechend hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Mitte Juli gegenüber t-online eine Erhöhung des Kindergelds ins Gespräch gebracht, um ärmere „Familien zielgenau zu unterstützen.“

Wie der Spiegel später berichtete, könnte solch eine Kindergelderhöhung 2023 erfolgen. Demnach schnürt Finanzminister Lindner ein 14 Milliarden Euro teures Entlastungspaket, das neben dem höheren Kindergeld auch Anpassungen beim Grundfreibetrag enthält. Der FDP-Politiker wolle so die Inflationsgewinne des Fiskus an die Verbraucher zurückgeben.

Update: Die Regierung hat im Zuge des dritten Entlastungspakets eine Kindergelderhöhung für 2023 beschlossen. Demnach steigt nicht nur das Kindergeld, sondern es wird auch vereinheitlich. Ab Januar 2023 erhalten Eltern pro Kind 250 Euro im Monat. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Familien deutlich stärker zu entlasten und das Kindergeld nochmals zu erhöhen“, so Paus.

Wie ist Ihr Kind versichert?

Als Elternteil möchte man nur das Beste für den Nachwuchs – doch manche Dinge wie eine Erkrankung liegen außerhalb ihrer Kontrolle. Dann ist es gut, wenn die Tochter oder der Sohn ideal abgesichert sind, etwa mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Eine weitere Entlastung erreicht Lindner durch einen höheren Grundfreibetrag erreichen. Das steuerfreie Existenzminimum wurde zuletzt rückwirkend zu Beginn des Jahres auf 10.348 Euro anpasst. 2023 steigt der Satz auf 10.908 Euro und 2024 auf 11.604 Euro steigen.

Darüber hinaus greift der Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 62.810 Euro im Jahr statt bisher bei 58.597 Euro.

Ebenfalls Teil des Pakets ist der Abbau der sogenannten kalten Progression. Diese führt dazu, dass Erwerbstätige nach einer Lohnerhöhung zum Ausgleich der Inflation in einen höheren Steuertarif rutschen könnten. Sie haben dadurch netto weniger Geld zur Verfügung als vor der Gehaltsanpassung.

Pauschale oder steuerliche Anpassungen?

Im Vorfeld war unklar, ob die Pläne des Finanzministers von der Ampel-Regierung beschlossen werden. Zwar waren auch Grüne und SPD für weitere Entlastungen für die Bürger. Doch wie diese genau aussehen sollten, darüber gab es unterschiedliche Auffassungen.

Neben steuerlichen Anpassungen wäre beispielsweise auch eine weitere Energiepauschale möglich gewesen. Diese würde nach Berechnungen der Arbeitnehmerkammer Bremen Haushalten mit geringem Einkommen deutlich mehr helfen als Steuerentlastungen. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro brutto im Jahr würde steuerlich rund 400 Euro sparen, wenn die kalte Progression abgebaut wird. Eine Energiepreispauschale von 400 Euro würde dagegen zu einer Ersparnis von 580 Euro führen. Bei 600 Euro wären es sogar mehr als 870 Euro.