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Gefahren der Schwarzarbeit: Das kann am Ende teuer werden

Etwa 80 Prozent aller Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Auch bei Handwerks- und Gartenarbeiten wird oft unter der Hand bezahlt. Doch die vermeintliche Ersparnis kann sowohl für den Auftraggeber als auch den Schwarzarbeiter zur Kostenfalle werden. Zudem unterschätzen viele Menschen die Gefahren der Schwarzarbeit, wenn ein Unfall geschieht.

Veröffentlicht am 3. August 2016

Nur etwa jede fünfte Putzfrau in Privathaushalten ist auch ordentlich angemeldet. Für den Rest werden keine Sozialabgaben bezahlt. Dabei greift der Staat seit Jahren hart bei Schwarzarbeit durch. Das bekommen längst nicht mehr nur große Unternehmen zu spüren. Auch der WG, die aus Bequemlichkeit eine Putzhilfe schwarz beschäftigt oder dem Ehepaar, das regelmäßig auf einen Babysitter zurückgreift, drohen Strafen und erhebliche finanzielle Belastungen, wenn sie erwischt werden oder es während der Schwarzarbeit beispielsweise zu einem Unfall kommt.

Auftraggebern drohen hohen Geldstrafen und sogar Gefängnis

Wer als Arbeitgeber oder Auftraggeber jemanden schwarz beschäftigt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass das längst kein Kavaliersdelikt ist. Wird man erwischt, dann müssen oftmals nicht nur für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden, es drohen auch Bußgelder und Strafverfahren beispielsweise wegen Steuerhinterziehung. Zwar müssen Privatpersonen, die eine Putzhilfe schwarz beschäftigt haben, nicht mit langen Gefängnisstrafen rechnen. Unternehmern, die im großen Stil Arbeitnehmer schwarzarbeiten lassen, drohen aber Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Neu ist, dass bei der Schwarzarbeit auch der gesetzliche Mindestlohn greift. Arbeitet die Putzhilfe also nicht nur schwarz, sondern verdient dabei auch weniger als 8,50 Euro die Stunde, dann wird gegebenenfalls noch eine Geldbuße vom Zollamt fällig, das Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ahndet.

Schwarzarbeiter hat nicht ordentlich gearbeitet: Auftraggeber bleibt auf Kosten sitzen

Auftraggeber erhalten zudem keinerlei Gewährleistung, wenn sie einen Handwerker schwarz beschäftigen. Das wird beispielsweise bei Elektroarbeiten teuer, wenn Anschlüsse nicht ordnungsgemäß verlegt werden und es dadurch zu einem Überspannungsschaden oder gar Brand kommt. Früher mussten Schwarzarbeiter bei Pfusch bezahlen. Im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass die Gewährleistung entfällt, wenn der Handwerker ohne Rechnung beauftragt wurde.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt manchmal auch bei Schwarzarbeit

Wer schwarzarbeitet, kann während der Tätigkeit einen Unfall erleiden. Arbeitnehmer sind in diesem Fall durch die gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge leistet oder in die Unfallversicherung einzahlt. Allerdings kann sich die Unfallversicherung die Kosten, die bei einem Unfall in Schwarzarbeit entstehen, vom Arbeitgeber zurückholen – und gegebenenfalls ein Strafverfahren in die Wege leiten.

Jedoch sind viele Schwarzarbeiter keine Arbeitnehmer, sondern arbeiten selbstständig ohne Rechnung. Selbstständige sind im Normalfall durch die zuständigen Berufsgenossenschaften nur gegen Antrag bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Damit ist die Mehrzahl der Schwarzarbeiter bei einem Unfall auf sich allein gestellt.

Gefälligkeiten zählen nicht als Schwarzarbeit

Wer dem Nachbarn oder einem Freund beim Streichen der Wohnung hilft und dafür einen kleinen Obolus erhält, arbeitet nicht schwarz. Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist festgelegt, dass Freundschaftsdienste bei einer geringen Bezahlung legitim sind, solange kein großer Gewinn erwirtschaftet wird.

Schwarzarbeit lohnt sich auch für Arbeitnehmer nicht

Viele Menschen denken, dass es nur für den Auftraggeber teuer werden kann, wenn man bei der Schwarzarbeit erwischt wird. Aber das stimmt so nicht, denn auch für den schwarzarbeitenden Beschäftigten gibt es erhebliche Folgen. Das beginnt schon vor einer Entdeckung. Denn zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Lohn nicht, gibt es für Schwarzarbeiter keine Möglichkeit, diesen vor Gericht einzuklagen. Wer Sozialleistungen empfängt und nebenbei schwarzarbeiten geht, macht sich zudem unter Umständen des Leistungsbetrugs strafbar. Dieser wird mit einer Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Aber auch unter anderen Gesichtspunkten, etwa der unerlaubten Gewerbeausübung, kann Schwarzarbeit verfolgt und bestraft werden.

Das „bisschen nebenher Verdienen“ kann also durchaus erhebliche Folgen auch für den Schwarzarbeiter haben. Darüber hinaus sollte immer bedacht werden, dass bei der Schwarzarbeit keine Zahlungen in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Dementsprechend verringern sich die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehungsweise die spätere Rente.