
Grundfreibetrag, Pendlerpauschale, EEG-Umlage: Staat entlastet Bürger
Die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich beim gestrigen Koalitionsausschuss auf ein Entlastungspaket geeinigt. Der Maßnahmenkatalog mit dem Namen „Zehn Entlastungsschritte für unser Land“ soll einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen. Neben Steuervergünstigungen sind mehrere Zuschüsse geplant.
- Aufgrund steigender Energiepreise will die Ampel-Regierung Verbraucher um mehr als elf Milliarden Euro finanziell entlasten.
- Neben dem Wegfall der EEG-Umlage und der Erhöhung der Pendlerpauschale sieht das Paket auch Zuschüsse für Sozialempfänger und arme Kinder vor.
- Die Änderungen sollen teils rückwirkend zum 1. Januar 2022, teils zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
„Wir haben ein umfassendes Paket geschnürt“, teilt die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen späten Mittwochabend in Berlin mit: Mit den geplanten Maßnahmen sollen Verbraucher mindestens 11,5 Milliarden Euro einsparen. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf die Streichung der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage). Sie liegt aktuell bei 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom und soll künftig vom Staat getragen werden. Ebenfalls schwer ins Gewicht fällt die Erhöhung des Grundfreibetrags, was zu einer Entlastung von rund drei Milliarden Euro führt.
Vorgezogener Wegfall der EEG-Umlage
Die Streichung der EEG-Umlage kommt nicht überraschend. Dies war ohnehin für 2023 geplant und wird nun zum 1. Juli 2022 vorgezogen. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 1.300 Kilowattstunden im Jahr bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von rund 48 Euro pro Person.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wollte die Stromversorger ursprünglich dazu zwingen, dass sie die gesparte Umlage komplett an die Kunden weitergeben. Im Koalitionsbeschluss ist die Formulierung jedoch deutlich weicher gewählt. Dort heißt es, die Regierung hat die Erwartung, dass Kunden die Ersparnis voll zugutekommt.
Fraglich ist zudem, ob der Wegfall für Verbraucher überhaupt spürbar sein wird. Experten weisen darauf hin, dass die Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel um 43 Prozent aufgrund der Preissteigerungen nur einen sehr geringen Effekt hatte.
Ebenfalls vorgezogen: Erhöhung der Pendlerpauschale
Drei Cent mehr dürfen Steuerzahler künftig bei der Pendlerpauschale absetzen. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 soll die Pauschale ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg von 35 Cent auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 wurde die Entfernungspauschale bereits 2021 von 30 Cent auf 35 Cent angehoben. Geplant war eine weitere Anpassung zum 1. Januar 2024, die mit dem Entlastungspaket nun vorgezogen wird. Bei einem Fahrtweg mit dem Auto von 50 Kilometern können Verbraucher so rund 200 Euro mehr als Pendlerpauschale absetzen.
In den Augen der FDP hätte es deutlich mehr nach oben gehen können. Die Partei strebte einen Wert von 45 Cent an, scheiterte aber am Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen. Hintergrund könnten hier die Bedenken sein, dass sonst hohe klimaschädliche Anreize geschaffen werden.
Weitere Punkte des Ampel-Entlastungspakets
Neben der neuen Pendlerpauschale ergeben sich außerdem Steuervorteile durch die geplante Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro auf 1.200 Euro. Dieser Betrag wird pauschal von den Einkünften abgezogen und reduziert so die Steuerlast. Der Grundfreibetrag soll zudem um rund 400 Euro steigen, sodass er künftig bei 10.347 Euro statt 9.984 Euro liegt. Beides ist als rückwirkende Maßnahme zum Jahreswechsel geplant.
Ein weiterer Punkt des Entlastungspakets richtet sich an rund 5,2 Millionen Hartz-IV-Empfänger und Menschen in der Grundsicherung. Sie sollen einen einmaligen Corona-Zuschuss von 100 Euro bekommen. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen sollen zudem 20 Euro pro Monat erhalten.
Zu den zehn Entlastungsschritten, die das Paket vorsieht, zählen auch der bereits beschlossene Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und BAföG-Bezieher sowie die um ein Jahr verlängerte Home-Office-Pauschale von 600 Euro bei der Steuererklärung.