Dorfstraße
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Grundsteuerreform: Kurze Abgabefrist setzt Hausbesitzer unter Druck

Hausbesitzer müssen ab dem 1. Juli 2022 eine gesonderte Steuererklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Auf dieser Grundlage wird die Grundsteuer neu berechnet. Die Erklärung muss bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Aufgrund zeitaufwendiger Angaben sollten Hausbesitzer diese Frist nicht ausreizen, sondern frühzeitig handeln.

  • Bislang basiert die Berechnung der Grundsteuer auf Einheitswerte, die teils bis ins Jahr 1935 zurückgehen.
  • Die Grundstückswerte haben sich seitdem jedoch äußerst unterschiedlich entwickelt, sodass die Grundsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar ist.
  • Ab 2025 soll die Grundsteuer daher neu berechnet werden. Dafür müssen Hausbesitzer einige Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Auf Immobilien- und Hausbesitzer kommt viel Arbeit zu. Denn sie müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts beim zuständigen Finanzamt über die Steuerplattform Elster einreichen. Je nach Bundesland werden in der Erklärung verschiedene Angaben zum Baujahr, Grundbucheintrag, Bodenrichtwert, zur Wohn- oder zur Grundstücksfläche erfragt.

Während sich manche Werte aus dem Grundbucheintrag oder dem alten Grundsteuerbescheid ermitteln lassen können, ist es bei anderen komplizierter und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Hausbesitzer sind daher gut beraten, sich möglichst früh um ihre gesonderte Steuererklärung zu kümmern.

Verschiedene Berechnungsmodell für die neue Grundsteuer

Auf Grundlage der Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts wird die Grundsteuer neu berechnet, die erstmals ab 2025 fällig wird. Die Höhe hängt unter anderem vom Standort und den Hebesätzen der Gemeinden und Städte ab.

Je nach Bundesland gibt es Unterschiede, welche Angaben gemacht werden müssen. Die meisten Bundesländer haben sich dem Bundesmodell angeschlossen. Hier sind unter anderem die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr wichtig.

Baden-Württemberg nutzt dagegen das sogenannte Bodenwertmodell, während Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen mit dem Flächenmodell arbeiten.

Grundsteuerreform: Schwierige Ermittlung von Angaben

Teilweise kann es sehr aufwendig werden, an die benötigten Werte zu bekommen. Ist beispielsweise der Bodenrichtwert verlangt, gibt es je nach Bundesland eine Anlaufstelle im Internet dafür. Manche sind aber noch erreichbar. Alternativ können sich Hausbesitzer an das jeweilige Landesamt für Steuern oder an Gutachterausschüsse wenden. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Steuerliche Ungleichbehandlung macht Steuerreform notwendig

Die Grundsteuer muss reformiert werden, da die bisherige Berechnung 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Aktuell wird die Grundsteuer in den alten Bundesländern mit Einheitswerten aus dem Jahr 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern sind es die Werte aus 1935. Seitdem haben sich die Werte von Grundstücken jedoch sehr unterschiedlich entwickelt haben. So „kommt es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind“, so das Bundesfinanzministerium.