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Immobilienverrentung bietet Menschen eine neue Form der Altersvorsorge

Als Rentner möchten viele Menschen ihren Ruhestand voll auskosten. Häufig suchen sie nach einer Möglichkeit, ihre Rente aufzustocken. Dabei wird vor allem das Thema Immobilienverrentung seit Jahren immer gefragter. Über die Plattform HausplusRente können Ruheständler ihr Haus frühzeitig zu Geld machen, ohne es komplett abzugeben.

Veröffentlicht am 9. August 2019

Ob eine lange Reise, noch einmal ein neues Auto oder etwas ganz anderes: Zahlreiche Ruheständler wünschen sich mehr finanziellen Spielraum, um sich im Alter etwas zu gönnen. Dafür jedoch das eigene Zuhause zu verkaufen, erscheint für viele undenkbar. Genau hier setzt das Konzept der Immobilienverrentung von HausplusRente an.

Hierbei übertragen Eigentümer ihr Haus vorzeitig an einen neuen Besitzer, können es jedoch trotzdem bis zu ihrem Lebensende frei nutzen. Im Interview mit finanzen.de erklärt Otto Kiebler, Gründer von HausplusRente, wie dieses Modell funktioniert und warum die Immobilienverrentung immer gefragter wird.

Gemeinsam mit Notaren, Wirtschaftsprüfern und anderen Experten haben Sie ein eigenes Modell zur Immobilienverrentung entwickelt. Was ist das Besondere daran?

Otto Kiebler: Alle Modelle, die bis zu unserer Gründung vor 13 Jahren rund um das Thema Immobilienverrentung auf dem Markt waren, fanden trotz einer oftmals hohen Nachfrage nur wenig Anklang. Denn Konzepte wie die Leibrente, das Umkehrdarlehen und Co. beinhalten alle eine gewisse Unsicherheit. Für Ruheständler ist jedoch Sicherheit das A und O.

Hinzu kommt, dass sich die meisten Immobilienbesitzer zwar mehr Liquidität wünschen. Allerdings wollen sie auf keinen Fall frühzeitig aus ihrem Zuhause ausziehen. In unseren Expertenrunden haben wir einen Weg gefunden, wie wir beide Aspekte vereinen: die Immobilienverrentung mit dem sogenannten Nießbrauchrecht, das bisher vor allem im familiären Bereich Anwendung fand.

Können Sie näher erläutern, was darunter zu verstehen ist?

Otto Kiebler: Das deutsche Nießbrauchrecht gibt es bereits seit Jahrhunderten. Meist haben es Immobilienbesitzer bisher genutzt, um ihr Haus frühzeitig auf ihre Kinder zu übertragen und so die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Dabei können die Eltern das Haus bis zu ihrem Tod selbst bewohnen oder vermieten.

Wir wenden das Nießbrauchrecht in ähnlicher Form an: Der Ruheständler verkauft seine Immobilie, bleibt jedoch bis zu seinem Lebensende der wirtschaftliche Eigentümer. Er kann entweder selbst weiterhin darin leben oder das Haus vermieten, beispielsweise um eventuelle Pflegekosten zu decken. Lediglich der juristische Besitz wird übertragen, sodass die ursprünglichen Eigentümer eine sofortige Einmalzahlung erhalten – meist in sechsstelliger Höhe.

Was sind die Motive von Ruheständlern, ihr Eigenheim zu verrenten?

Otto Kiebler: Nur ein kleiner Anteil an Personen, die zu uns kommen, benötigt dringend Geld. Die meisten Ruheständler sagen sich eher, dass sie mit ihrer Rente grundsätzlich zurechtkommen. Dennoch möchten sie sich einfach etwas gönnen für die Lebensleistung, die sie vollbracht haben. Ein wichtiges Motiv ist zudem, dass Ruheständler die Immobilienfrage geregelt haben möchten, insbesondere wenn es keine direkten Erben gibt. Durch die Verrentung können sie das Erbe frühzeitig aufteilen, was bei einer Immobilie deutlich schwieriger ist.

Worauf sollten Hausbesitzer besonders achten, wenn sie überlegen, ihr Eigenheim zu verrenten?

Otto Kiebler: Generell sollte die Entscheidung für eine Verrentung nicht voreilig getroffen werden, sondern gut durchdacht sein. Besonders wichtig ist es für Ruheständler, sich vorab einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Immobilienverrentung zu verschaffen. Anschließend ist eine individuelle Beratung entscheidend, da jeder Kunde eine andere Lebenssituation hat.

Auch der Faktor Sicherheit spielt hier wieder eine wichtige Rolle. Kein Ruheständler möchte bei der Verrentung das Risiko eingehen, dass beispielsweise die Rentenzahlung später ausbleibt.

Wer sich einmal den Traum vom Eigenheim erfüllt hat, musste dafür oft jahrelang sparen beziehungsweise daran abzahlen. Wie groß sind die Vorbehalte bei Eigenheimbesitzern, ihr Haus zu verrenten?

Otto Kiebler: Die Vorbehalte von Ruheständlern sind generell groß. Vor allem die Frage, was bei einer Insolvenz des Käufers passieren kann, beschäftigt sie. Hier zeigt sich der Vorteil des Nießbrauchrechts. Denn dadurch bleibt die Immobilie selbst bei einer Versteigerung an einen neuen Eigentümer im wirtschaftlichen Besitz des Rentners. Der Nießbrauch kann nur vorzeitig aufgelöst werden, wenn der Ruheständler dies selbst beim Notar veranlasst oder wenn der neue Eigentümer eine Sterbeurkunde vorlegen kann.

In Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus ist eine private Vorsorge beziehungsweise Aufstockung der Rente beinahe unverzichtbar. Welche Rolle spielt dabei die Verrentung von Immobilien?

Otto Kiebler: Das gesamte Thema der Immobilienverrentung gewinnt zunehmend an Bedeutung und ich gehe fest davon aus, dass die Nachfrage weiter steigen wird. Denn die Verrentung kommt generell für jeden infrage, der seine Immobilie nicht zwingend vererben will.

Wir bieten unsere Immobilienverrentung seit zehn Jahren an. In dieser Zeit haben wir rund 2.600 Ruheständler dazu beraten und Verrentungen mit einem Marktwert im dreistelligen Millionenbereich vorgenommen, der Umsatzanstieg lag in den letzten Jahren bei etwa 50 Prozent. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir seit dem letzten Jahr neben München und Augsburg auch Standorte in Berlin, Hamburg, Frankfurt und Freiburg eröffnet, in diesem Jahr werden noch Köln und Stuttgart hinzukommen.

Trotzdem gibt es noch immer einen großen Aufklärungsbedarf, da viele Menschen von dieser Möglichkeit der Altersvorsorge nichts wissen. Das zeigen einige unserer Fälle, bei denen Ruheständler aufgrund unerwarteter Ereignisse kurz vor dem Verlust ihres Zuhauses standen. Wenn wir diesen Menschen dann tatsächlich durch unser Verrentungsmodell helfen können, ist das ein gutes Gefühl.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Kiebler.

Das Interview führte Annabell Meyer.