Handwerker verlegt Parkett
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Kassenbeitrag für Selbstständige und Rürup-Höchstbetrag steigen 2023

Nahezu jedes Jahr ändern sich die Rechengrößen für die Kranken- und Rentenversicherung, sodass sich viele Verbraucher auf Anpassungen einstellen müssen. Durch die neuen Werte steigt 2023 nicht nur der Krankenkassenbeitrag für geringverdienende Selbstständige. Personen mit einer Rürup-Rente können einen höheren Betrag steuerlich absetzen.

  • Mit dem Jahreswechsel ergeben sich für viele Verbraucher Änderungen.
  • Haben sie eine Rürup-Rente abgeschlossen, können sie 2023 deutlich mehr Beiträge steuerlich geltend machen.
  • Sind sie dagegen selbstständig, gesetzlich versichert und verdienen nur wenig, müssen sie sich auf einen höhere Krankenkassenbeitrag einstellen.

Die Sozialversicherungswerte für 2023 stehen fest. Sie geben unter anderem vor, ab welchem Einkommen gesetzlich krankenversicherte Angestellte nächstes Jahr in die private Krankenversicherung wechseln können (sogenannte Versicherungspflichtgrenze). Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung dienen wiederum als Grenzwerte, bis zu welchem Einkommen Verbraucher Beiträge für die Renten- und Krankenkasse zahlen müssen.

Vor allem Besserverdiener merken, wenn sich daran etwas ändert. Denn von ihrem Einkommen geht ein größerer Anteil an die jeweilige Kasse ab.

2023: Änderungen bei der Krankenversicherung für Selbstständige

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung sind aber wichtig, wenn es darum geht, das Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte und pflichtversicherte Selbstständige festzulegen. Auch für sie gilt, dass ihr Einkommen für die Beitragsberechnung entscheidend ist. Allerdings gibt es sowohl nach oben als auch nach unten eine Begrenzeng.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt den GKV-Höchstbeitrag fest: Bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.987,50 Euro wird der Beitrag erhoben. Selbstständige mit Krankengeldanspruch zahlen daher 728,18 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag, ohne Krankengeld sind es 698,25 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag. In beiden Fällen kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung hinzu.

Verdienen Selbstständige sehr wenig, berechnen die Krankenkassen dennoch den Beitrag ausgehend von einem festgelegten Mindesteinkommen. Dieses wird mithilfe der sogenannten Bezugsgröße in der Sozialversicherung berechnet. 2023 liegt das so ermittelte Mindesteinkommen bei 1.131,67 Euro statt bislang 1.096,67 Euro. Der Krankenkassenbeitrag wächst so leicht von rund 160 Euro (mit Krankengeld, zuzüglich Zusatzbeitrag, ohne Pflegeversicherung) auf rund 165 Euro im Monat an.

Rürup-Rente: Sparer können 2023 maximal 26.528 Euro von der Steuer absetzen

Für Rürup-Sparer bedeutet der Jahreswechsel, dass sie im neuen Jahr mehr von ihren Beiträgen steuerlich absetzen können, sogar mehr als geplant. Denn eigentlich war vorgesehen, dass der absetzbare Anteil bis 2025 schrittweise steigt. So hätte das Finanzamt 2023 96 Prozent der Rürup-Beiträge berücksichtigt.

Im Zuge eines Urteils des Bundesfinanzhofs zur Doppelrentenbesteuerung hat sich die Regierung allerdings dazu entschlossen, dass die Rentenbeiträge bereits ab 2023 voll absetzbar sind. Das bedeutet, auch die Rürup-Beiträge können Sparer zu 100 Prozent geltend machen.

Für Versicherte, die den Höchstbetrag jedes Jahr ausschöpfen, hat das neue Jahr zudem den Vorteil, dass sie mehr in ihre Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, einzahlen können. Für diesen Höchstbeitrag sind zwei Kennwerte wichtig: Zum einen der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Er liegt bei 24,7 Prozent. Und zum anderen die Beitragsbemessungsgrenze West für die knappschaftliche Rentenversicherung. Sie beträgt im kommenden Jahr 107.400 Euro. Aus diesen beiden Größen ergibt sich 2023 der Rürup-Höchstbetrag von 26.527,80 Euro.

Wie oben erläutert berücksichtigt das Finanzamt 100 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zur Höchstgrenze. Es wirken sich also die vollen 26.527,80 Euro steuersenkend aus. (Für Ehepaare gilt die doppelte Summe.) 2022 waren es noch 24.100 Euro.

Da das Finanzamt 2023 die Beiträge voll berücksichtigt, senken auch Rürup-Sparer mit normalen Einkommen ihre Steuerlast spürbar. Wer beispielsweise monatlich 100 Euro in den Vertrag steckt, macht im kommenden Jahr insgesamt 1.200 Euro steuerlich geltend. Im Jahr 2022 berücksichtigt das Finanzamt nur 1.128 Euro.