Person rechnet mit Taschenrechner
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Kassenpatienten werden über Beitragserhöhung mehr im Unklaren gelassen

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden 2023 mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Über die anstehende Beitragserhöhung müssen die Krankenkassen in der Regel in einem Schreiben informieren. Doch diese Pflicht hat der Bundestag bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Entsprechend unerwartet dürften die höheren Kosten manchen Kassenpatienten treffen.

  • Erhöht eine Krankenkasse zwischen Januar und Juni 2023 ihren Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten darüber nicht individuell informieren.
  • Stattdessen reicht eine Information auf anderen Wegen, etwa auf der Internetseite.
  • Gesetzlich Versicherte könnten durch die eingeschränkte Informationspflicht länger an eine teure Krankenkasse gebunden sein.

In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Statt 1,3 Prozent beträgt er 2023 1,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.000 Euro bedeutet dies für Angestellte 54 Euro mehr im Jahr, die an die Krankenkasse fließen.

An den durchschnittlichen Zusatzbeitrag müssen sich die Krankenkassen zwar nicht halten. Er stellt für sie eine Orientierung dar. Dennoch ist davon auszugehen, dass viele gesetzlich Versicherte 2023 einen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Davon erfahren werden sie allerdings nicht, wie sonst üblich, in einem Brief der Krankenkasse. Denn diese Informationspflicht setzt der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2023 aus. Darüber berichtete zuerst Check24.

Statt eines separaten Schreibens „haben die Krankenkassen die Informationen auf andere geeignete Weise, z.B. auf ihrer Internetseite und in den Mitgliederzeitschriften zu erteilen“, so die Bundesregierung.

Kostenersparnis von mehreren Millionen Euro

Der Haushaltsausschuss hat die Aussetzung der Informationspflicht beschlossen. Demnach sparen die Krankenkassen durch den ausbleibenden Versand von hunderttausenden Briefen an ihre Mitglieder einen zweistelligen Millionenbetrag ein. Dies dürfte auch die Begründung für die ungewöhnliche Entscheidung darstellen. Schließlich wurde der neue Zusatzbeitrag 2023 im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes festgesetzt, um das Defizit von rund 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.

Kassenpatienten müssen auf Kündigungsrecht hingewiesen werden

Die Informationspflicht der Krankenkassen bei einer Beitragserhöhung regelt der Paragraf 175 des Fünften Sozialgesetzbuches. Demnach müssen Versicherte normalerweise in einem gesonderten Schreiben über ihr Kündigungsrecht informiert werden. Überschreitet der kassenindividuelle Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, müssen die Kassen zudem explizit auf die Möglichkeit hinweisen, dass sie zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln können.

Kassenbeitrag im Blick behalten – Sonderkündigungsrecht nutzen

Generell können Kassenpatienten von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sie mindestens zwölf Monate bei ihrem Anbieter versichert sind. Diese Bindungsfrist entfällt jedoch, wenn die Kasse teurer wird, Dann ist die Kündigung bis zum Ende des Monats möglich, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Erhöht die Krankenkasse beispielsweise im Januar den Beitrag, ist der Wechsel bis zum Ende des Monats möglich und wird mit dem 1. April wirksam.

Durch das Ausbleiben des individuellen Informationsschreibens besteht jedoch die Gefahr, dass Versicherte die Frist für ihr Sonderkündigungsrecht verpassen. Denn bemerken sie den höheren Beitrag erst im zweiten Monat nach dessen Erhebung, können sie ihre Kasse nur wechseln, wenn sie die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.

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