Vater tobt mit Tochter
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Kindergrundsicherung: Wann einigen sich Grüne & FDP bei Finanzierung?

Viele Eltern lassen eine Menge Geld liegen, die der Staat für ihre Kinder zahlt, weil sie die Leistungen nicht kennen. Dies soll die neue Kindergrundsicherung ändern, die ab 2025 verschiedene Sozialleistungen bündelt. Damit gehen nicht nur vereinfachte Anträge einher, vor allem der Kampf gegen Kinderarmut steht im Fokus. Doch aktuell hängt das Projekt fest.

  • Die Kindergrundsicherung ist eines der wichtigsten Projekte der Ampel-Regierung.
  • Aktuell verhaken sich die Parteien jedoch in der Finanzierungsfrage.
  • Potenziell soll mit der Bündelung verschiedener Sozialleistungen für Kinder nicht nur der Antragsprozess vereinfacht, sondern vor allem die Kinderarmut bekämpft werden.

Zwar sind es noch rund zwei Jahre bis zur geplanten Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025. Dem Projekt rennt dennoch die Zeit davon. Denn allein der Wunsch, die neue Sozialleistung so digital wie möglich zu gestalten, wird viel Zeit in Anspruch nehmen. SPD, Grüne und FDP wären daher gut beraten, ihre Differenzen zu klären.

Doch danach sieht es aktuell nicht aus. Weder bei der Kabinettsklausur Anfang März auf Schloss Meseberg noch bei der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses Ende März gab es einen Kompromiss zur Kindergrundsicherung.

2 oder 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung?

Hauptstreitpunkt ist die Finanzierung der Kindergrundsicherung. Rund zwölf Milliarden Euro veranschlagt Familienministerin Lisa Paus (Grüne) für das Projekt. Aktuell will Finanzminister Christian Lindner (FDP) aber nur zwei Milliarden Euro zahlen. Um mehr Geld zur Verfügung zu haben, schlägt Paus einen geringeren Kinderfreibetrag vor, von dem vor allem Besserverdienende profitieren.

Dagegen wehrt sich jedoch die FDP, weil damit eine Mehrbelastung für die Mittelschicht einhergeht. Da es bislang keinen Kompromissvorschlag von den Liberalen gibt, bleibt nur abzuwarten, wann und wie sich die Ampel-Regierung beim laut Paus „wichtigsten zentralen sozialpolitischen Projekt“ der Koalition einigt.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Zwei Zahlen zeigen, warum die Kindergrundsicherung eingeführt werden soll:

  • 2,9 Millionen Kinder waren 2021 von Armut bedroht.
  • Bis zu 70 Prozent der Familien nehmen Leistungen nicht in Anspruch, da ihnen diese nicht bekannt sind oder der Antrag zu kompliziert erscheint.

Mit der neuen Sozialleistung soll es wesentlich einfacher werden, Geld für den Nachwuchs zu bekommen. Geplant ist, unter anderem das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Kinderfreibetrag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenzufassen. Ab 2025 gibt es nur noch einen Grundbetrag und einen Zusatzbetrag.

Wie hoch sind der Garantie- und Zusatzbetrag?

Der Grund- oder Garantiebetrag soll bei mindesten 250 Euro pro Monat liegen, was dem aktuellen Kindergeld entspricht. Alle zwei Jahre ist eine Prüfung der Höhe und eine etwaige Anpassung angedacht. Wichtig für Empfänger von Bürgergeld: Die Kindergrundsicherung wird nicht mit der Sozialleistung verrechnet.

Die Höhe des Zusatzbetrags ist flexibel und wird vom elterlichen Einkommen bestimmt. Je weniger verdient wird, desto mehr Geld soll über die Kindergrundsicherung fließen. Die jeweiligen Einkommensstufen müssen von der Regierung allerdings erst noch festgelegt werden. Im Zusatzbetrag finden sich eine 15-Euro-Pauschale für Bildung und Teilhabe sowie ein Betrag von 150 Euro als Kinderwohnkostenpauschale wieder.

Wer bekommt die Kindergrundsicherung?

Die Grundsicherung soll für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr fließen. Wer sich danach in einer Ausbildung befindet, kann die Leistung bis zum 25. Geburtstag bekommen, Studierende sogar bis zum 27. Geburtstag. Außerdem sollen volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, den Grundbetrag direkt ausgezahlt bekommen. Bisher geht das Kindergeld noch an die Mutter oder den Vater.

Der Zusatzbetrag geht hingegen an die Eltern – bis zum 25. Lebensjahr des Nachwuchs, solange dieser nicht verheiratet ist und im gleichen Haushalt lebt.

Wie sieht es mit der Antragstellung aus?

Um die Antragstellung zu vereinfachen, soll die neu geplante Kindergrundsicherungsstelle direkt mit dem Finanzamt zusammenarbeiten. Das hat den Vorteil, dass Eltern keine Einkommensnachweise mehr einreichen müssen, da diese Informationen beim Finanzamt vorliegen.

Familienministerin Lisa Paus betont im Interview mit der Tagesschau, dass mit der Kindergrundsicherung die strukturell verfestigte Kinderarmut in Deutschland angegangen wird, sei es durch „die finanziellen Leistungen, durch die Bündelung vieler Leistungen, bei denen selbst Expertinnen und Experten nicht mehr durchblicken, und durch eine neue Servicepflicht des Staates.“