Unterschrift auf Vertrag geben
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Kostenerstattung für Brillen: Grüne nehmen Kassen in die Pflicht

2018 haben bundesweit fast 13 Millionen Menschen eine Brille gekauft. Die meisten von ihnen bezahlten diese aus eigener Tasche. Denn die Krankenkassen beteiligen sich nur unter bestimmten Bedingungen an den Kosten. Vertreter der Grünen-Bundestagsfraktion wollen dies ändern und Sehhilfen wieder zur Kassenleistung machen.

Veröffentlicht am 9. Mai 2019

  • Nur wenige Brillenträger bekommen für die benötigten Sehhilfen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse.
  • Um vor allem Geringverdiener mit Sehschwächen finanziell zu entlasten, wollen Vertreter der Grünen Brillen und Co. komplett zur Kassenleistung machen.
  • Die Anpassungen sollen zwar schrittweise kommen, langfristig jedoch für alle gesetzlich Versicherten gelten.

Fast jeder zweite Deutsche trägt lauter einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach eine Brille. Vor allem für gesetzlich Versicherte geht dies enorm ins Geld, da sie die Kosten dafür meist alleine tragen müssen. Denn die Vorgaben für die Erstattung von Sehhilfen sind für viele Kassenpatienten zu hoch angesetzt, betonen einige Grünen-Politikern rund um die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink. Zudem würden die Leistungen zu gering ausfallen.

In einem aktuellen Antrag „Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Drucksache 19/8566) fordert die Fraktion die Bundesregierung zum Handeln auf. „Wer auf eine Brille angewiesen ist, sollte Anspruch auf solidarisch getragene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben“, erklärt Klein-Schmeink gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dies wollen die Grünen langfristig für alle Kassenpatienten durchsetzen.

Brillen als Kassenleistung: Welche Forderung stellen die Grünen-Politiker?

„Gutes Sehen darf kein Luxus sein“, ist die zentrale Forderung des Grünen-Antrags. Das Ziel der Abgeordneten ist daher, eine vollständige Kostenerstattung für alle gesetzlich versicherten Brillenträger zu ermöglichen. Um die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht auf einen Schlag in die Höhe zu treiben, beinhaltet der Antrag eine stufenweise Anhebung der Leistungen.

So sollen die Kassen zunächst

  • für eine Sehhilfe mit +/- fünf Dioptrien komplett aufkommen sowie
  • bei einer Stärke von +/- zwei Dioptrien die Hälfte der Kosten übernehmen.

Die Antragsteller stehen hinter ihrer Forderung und unterstreichen deren Vorteile. „Die Vorschläge bedeuten spürbare Verbesserungen für über 40 Millionen Menschen mit Sehbeeinträchtigung in Deutschland, die sich keine Sorgen mehr machen müssten, dass die Anschaffung einer neuen Brille zur Einkommensbelastung wird“, erklärt Klein-Schmeink.

Was zahlen die Krankenkassen aktuell für Sehhilfen?

Seit dem Frühjahr 2017 greift das Heil- und Hilfsmittelgesetz. Dieses regelt unter anderem, dass sich die Krankenkassen wieder stärker an den Kosten für Sehhilfen beteiligen. Zuvor hatten ab 2004 nur Kinder unter 18 Jahren sowie Erwachsene, deren Sehvermögen trotz Brille maximal 30 Prozent beträgt, einen Anspruch auf Zuschüsse der Kasse. Durch das Gesetz gibt es nun seit rund zwei Jahren zwei weitere Bedingungen, unter denen sich die GKV an den Kosten für Sehhilfen beteiligt:

  • Dioptriewert von mindestens sechs ohne Hornhautverkrümmung
  • Dioptriewert von mindestens vier mit zusätzlicher Hornhautverkrümmung

Allerdings bekommen Brillenträger nur einen Zuschuss für die benötigten Gläser. Dabei handelt es sich um einen Festzuschuss, der je nach Material laut GKV-Spitzenverband zwischen zehn und rund 113 Euro pro Glas liegt. Das Gestell zahlen Versicherte dagegen in jedem Fall selbst.

Tipp: Noch ist unklar, ob sich die Forderung der Grünen durchsetzt. Kassenpatienten, die eine Sehhilfe benötigen und dafür selbst aufkommen müssen, können sich vor den hohen Kosten jedoch mit einer Krankenzusatzversicherung schützen. Hierfür haben sie zahlreiche Tarife zur Auswahl. Ein individuelles Angebot hilt, die passende Absicherung zu finden.