Kassenwechsel auf einen Blick Krankenkassen­wechsel leicht gemacht

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Auf einen Blick

Krankenkassenwechsel in der Praxis

Mit einem Wechsel der Krankenkasse kannst du dir bessere Leistungen sichern, die deinen individuellen Bedürfnissen gerecht werden – und Geld sparen. Seit 2021 ist der Wechsel deiner Kasse sehr einfach geworden. Du musst seitdem nicht einmal mehr deiner alten Krankenkasse kündigen. Du musst nur darauf achten, ob der Wechsel möglich ist.

 Drei Fakten zum Krankenkassenwechsel

  1. Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse (GKV) frei wählen, unabhängig von deinem aktuellen Versicherer.
  2. Ein Wechsel der Krankenkasse erfordert einen Antrag bei der neuen Kasse. Diese informiert dann deine bisherige Kasse.
  3. Seit 2021 ist keine separate Kündigung deiner aktuellen Versicherung mehr notwendig, da die neue Krankenkasse die Kündigung übernimmt.

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Dein Weg zum neuen Krankenkassenanbieter

01 So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Der Wechsel der Krankenkasse ist seit Januar 2021 sehr einfach. Jetzt reicht es aus, deinen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse einzureichen. Diese informiert deine bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Eine separate Kündigung deinerseits ist nicht mehr erforderlich. Dieses neue Meldesystem zwischen den Krankenkassen ersetzte das alte Kündigungsverfahren und erleichtert dir nun den Krankenkassenwechsel.

Aber: Wenn du das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen möchtest, um eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen oder wenn du ins Ausland ziehst, bist du noch immer selbst dafür verantwortlich, deine bisherige Versicherung zu kündigen. In diesen Fällen wird dir von deiner alten Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung ausgestellt.

Im Prinzip musst du für einen Krankenkassenwechsel also nur noch die für dich passende Wunschkasse bestimmen und das Antragsformular ausfüllen. Das ist bei den meisten Krankenkassen mittlerweile online möglich, sodass kein nerviger Papierkram anfällt.

Deine bisherige Krankenkasse überprüft dann, ob alle Bedingungen für den Wechsel erfüllt sind, und bestätigt innerhalb von 14 Tagen elektronisch die Kündigung bei deiner neuen Versicherung (§ 175 Abs. 4 SGB V). Deine neue Kasse teilt dir nach der Überprüfung mit, ob alles geklappt hat.

 

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Fristen und Sonderkündigungsrecht bei Kassenwechsel

02 Krankenkassenwechsel: Die Kündigungsfrist

Für einen Krankenkassenwechsel ist die Kündigungsfrist deiner gesetzlichen Krankenkasse relevant. Sie beträgt zwei ganze Monate zum Monatsende. Wenn du dich beispielsweise im Mai bei einer neuen Kasse anmeldest, bist du dort ab dem 1. August versichert. Du solltest allerdings nicht bis zum letzten Tag des Monats warten. Denn die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die neue Kasse deine bisherige über den Wechsel informiert hat.

Wichtig: Du kannst deine Kran­ken­kas­se erst wechseln, wenn du zwölf Monate bei deiner bisherigen Kasse versichert warst (sogenannte Bindungsfrist). Wahltarife, etwa für Krankengeld oder einen Selbstbehalt, haben eigene Mindestlaufzeiten. Wenn du dich für einen solchen entschieden hast, bist du meist länger als zwölf Monate an deine Kasse gebunden.

Die Bindungsfrist, also die Art Mindestvertragslaufzeit, hat sich im Januar 2021 geändert: Zuvor musstest du sogar 18 Monate bei deiner Krankenkasse sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen du die Frist nicht abwarten musst. Zum Beispiel, wenn deine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht oder wenn du den Arbeitgeber wechselst.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

Krankenkassenwechsel: Das Sonderkündigungsrecht

Für deine gesetzliche Krankenversicherung zahlst du monatlich einen Krankenkassenbeitrag. Grundsätzlich gibt es einen festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (Stand 2023), der auf deine beitragspflichtigen Einnahmen angewandt wird. Des Weiteren erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Wenn deine Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erhöht, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, musst du bis zum Ende des Monats, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird, einen Wechsel zu einer neuen Krankenkasse beantragen. Sie übernimmt auch hier die Erstellung und Übermittlung der Kündigung an deine bisherige Krankenkasse durch das elektronische Meldeverfahren.

Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei Monate. Konkret bedeutet das: Wenn deine Kasse zum Beispiel den Zusatzbeitrag zum 1. Mai erhöht, hast du bis Ende Mai Zeit, einen Wechsel zu beantragen. Der Austritt aus deiner bisherigen Krankenkasse wird dann zum Ende des Monats Juli wirksam. Ab Anfang August bist du dann bei deiner neuen Wunschkasse versichert.

Voraussetzungen für einen sofortigen Krankenkassenwechsel

In speziellen Situationen hast du die Gelegenheit, deine Krankenkasse sofort zu kündigen, ohne Kündigungs- oder Bindungsfrist.  Die Dauer deiner bisherigen Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Kasse spielt also keine Rolle. Diese Regelung gilt sogar, wenn du in einem Wahltarif versichert bist.

Ein solches unmittelbares Krankenkassenwahlrecht tritt im Wesentlichen in Kraft, wenn Änderungen in deinem Versicherungsstatus auftreten, zum Beispiel wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Du wechselst deinen Arbeitgeber.
  • Dein Einkommen überschreitet oder unterschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wodurch sich dein Status von Pflichtmitglied zu freiwilligem Mitglied (oder umgekehrt) ändert.
  • Von einer Festanstellung machst du den Schritt in die Selbstständigkeit.
  • Du wechselst von der Familienversicherung zur freiwilligen Versicherung, etwa weil du die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht hast und dich nicht pflichtversichern kannst (etwa in der studentischen Krankenversicherung).
  • Du wirst arbeitslos und erhältst Arbeitslosengeld.

Bist du von einem dieser Sachverhalte betroffen, kannst du innerhalb von 14 Tagen deine aktuelle Krankenversicherung kündigen beziehungsweise dich bei deiner neuen Kasse anmelden, die dann die Kündigung für dich vornimmt.

Nutzt du dieses Wahlrecht nicht, bleibst du bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten startet dann nicht erneut.

Wenn du deine bisherige Krankenversicherung wechseln möchtest, ist die GKV nicht immer die beste Wahl. In der privaten Krankenversicherung steht dir oftmals ein breiteres Leistungsangebot und ein besserer Zugang zu Fachärzten zur Verfügung. Ob und wie du dich privat krankenversichern lassen kannst, erfährst du mit einem unverbindlichen Angebot.

Warum die Kasse wechseln?

03 Gründe für den Krankenkassenwechsel

Die Wahl deiner Krankenkasse hat einen erheblichen Einfluss auf deine Gesundheitsversorgung und deine finanzielle Situation. Wir haben die wichtigsten Gründe für einen Kassenwechsel aufgelistet:

 

Unser Tipp: Unterschätze auf keinen Fall das enorme Sparpotenzial eines Krankenkassenwechsel. Je nach Einkommen können zwischen der teuersten und der günstigsten Krankenkasse mehrere hundert Euro liegen. Unser Krankenkassenvergleich hilft dir dabei, die richtige Absicherung zu finden, die finanziell zu dir passt.

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Krankenkassenwechsel: Arbeitgeber informieren

Seit 2021 musst du deinen Arbeitgeber anstelle der bisherigen Vorlage der Mitgliedsbescheinigung lediglich in informeller Form über deine neue Krankenkasse informieren.

Um sicherzugehen, dass der Wechsel sicher klappt, empfehlen wir dir in jedem Fall, deinen Arbeitgeber rechtzeitig über den Krankenkassenwechsel in Kenntnis zu setzen. Ansonsten ist dieser nicht rechtskräftig und du bist weiterhin über deine alte Krankenkasse abgesichert. Die Bestätigung des Wechsels wird deinem Arbeitgeber von der neuen Krankenkasse elektronisch übermittelt.

Weitere Fragen

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 31.08.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen