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Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Krankenversicherung für Studenten: Teurer wegen BAföG-Erhöhung

Vor wenigen Tagen trat die BAföG-Reform 2022 in Kraft. Durch sie steigen die Bedarfssätze um 5,75 Prozent an. Förderberechtigte Studierende erhalten dadurch zwar mehr Geld, müssen jedoch zugleich mit höheren Kosten für die studentische Krankenversicherung rechnen. Denn der bundesweite Beitragssatz für Studierende hängt vom Bafög-Höchstsatz ab.

  • Mit der BAföG-Reform steigt der Förderhöchstsatz von 752 Euro auf 812 Euro ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Für Studierende, die kein BAföG erhalten und ihre Krankenversicherung selbst zahlen, bedeutet dies: höhere Kosten für den Gesundheitsschutz.

Mit dem Wintersemester 2022/23 werden BAföG-Empfänger etwas mehr Geld auf dem Konto haben. Der Grund ist die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die bereits ab August 2022 in Kraft tritt.

Mehr Geld für Studierende: Die BAföG-Reform

Eine der wichtigsten Anpassungen aus dieser Gesetzesreform ist die Anhebung der Bedarfssätze.

  • Der monatliche Grundbedarf steigt um rund 5,75 Prozent von bisher 427 Euro auf 452 Euro.
  • BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten zusätzlich einen Mietzuschlag in Höhe von 360 Euro (vorher 325 Euro).
  • Wer noch bei den Eltern wohnt, bekommt nach der neuen Regelung monatlich 59 Euro als Mietzuschlag bewilligt (vorher 56 Euro).

Damit steigt der Förderhöchstsatz von bisher 752 Euro auf 812 Euro an.

Dazu kommen noch die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung von insgesamt 122 Euro. Diese stehen Studierenden zu, die ihren Gesundheitsschutz selbst bezahlen und nicht familienversichert sind. Maximal 934 Euro BAföG pro Monat können Studierende oder auch Schüler erhalten.

Eine weitere Änderung betrifft die Anhebung der Freibeträge für das Elterneinkommen und den eigenen Verdienst.

Das neue BAföG will mehr Personen den Zugang zu einer Hochschulausbildung ermöglichen.

Nicht zuletzt sollen die Studierenden finanziell unterstützt werden.
Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere betrifft die studentische Krankenversicherung. Denn die Kosten für diesen Versicherungsschutz hängen eng mit dem BAföG zusammen.

Mehr Geld von Studierenden: Das bedeutet die Reform für die Studentische Krankenkasse

Studierende unter 30 Jahren, die nicht (mehr) familienversichert sind, werden über die gesetzliche Krankenversicherung in die Studenten-Krankenversicherung aufgenommen. Dort zahlen sie einen Grundbeitrag – der bundesweit einheitlich ist – sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Dieser einheitliche Grundbeitrag orientiert sich an dem BAföG-Förderhöchstsatz. Wird der Höchstsatz angehoben, steigen also die Kosten für die studentische Krankenversicherung.

Der Krankenkassen-Sockelbeitrag, den Studierende zahlen, beträgt 10,22 Prozent des Förderhöchstsatzes ohne Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der versicherte Student BAföG erhält oder nicht.
Ein kurzes Beispiel zeigt, wie sich die Kosten für den Gesundheitsschutz zusammensetzen:

KostenanteilSumme
Grundbeitrag10,22 Prozent von 812 Euro = 82,99 Euro
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,3 Prozent von 812 Euro = 10,56 Euro
Beitrag zur Pflegeversicherung3,40 Prozent von 812 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) = 27,61 Euro
Gesamt121,16 Euro

Ein Studierender muss ab Oktober also rund 120 Euro für die Krankenversicherung einplanen.

Kosten senken durch Krankenkassenwechsel

Die neuen Bemessungsgrundlagen sorgen für einen Kostenanstieg. Studierende, die BAföG beziehen, erhalten jedoch staatliche Unterstützung, um die Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Mit der Anhebung der Bedarfssätze sind auch diese Zuschüsse gestiegen. So beträgt der Krankenversicherungszuschuss nach neuer Regelung nicht mehr 84 Euro, sondern 94 Euro. Der Zuschuss zu den Kosten für die Pflegeversicherung steigt von 25 Euro auf 28 Euro. Das macht zusammen 122 Euro und deckt entweder alles oder einen sehr großen Teil der Versicherungskosten ab. Das hängt davon ab, wie hoch der jeweilige Krankenkassenbeitrag ist.

Studierende, die kein BAföG und damit keine Zuschüsse erhalten, müssen die höheren Kosten jedoch aus eigenen Mitteln stemmen. Für sie lohnt es sich, die Kosten für die Krankenversicherung zu überprüfen. Eine Möglichkeit, um den Versicherungsbeitrag für die Krankenkasse zu senken ist der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Wer zu einer Krankenkasse mit geringem Zusatzbeitrag wechselt, zahlt für ein nahezu gleiches Leistungspaket weniger Geld.

Auch im Hinblick auf die geplante Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von derzeit 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent empfiehlt sich ein Vergleich der Krankenkassen.

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