Geldscheine in Brieftasche
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Kreditversicherung: EU-Aufsicht will Banken auf die Finger schauen

Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen, EIOPA, hat Banken und deren Praxis bei der Restschuldversicherung unter die Lupe genommen. Dabei stellten die Verantwortlichen mehrere Kritikpunkte zusammen. Diese tragen zu einer Benachteiligung der Verbraucher bei. Die Behörde will ab sofort ein Auge darauf haben und unlautere Geschäftspraktiken sanktionieren.

  • Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA kritisiert Banken und Versicherer, die enorm viel Geld mit Restschuldversicherungen verdienen.
  • Die Behörde fordert von den Anbietern, die Interessen des Verbrauchers ins Zentrum ihres Geschäftsmodells zu stellen.
  • Dies will die Aufsichtsbehörde in Zukunft stärker prüfen und bei Verstößen mit Sanktionen durchgreifen.

Mit einem mehrseitigen Warnschreiben richtete sich die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) gestern an Banken und Versicherer, die den Verkauf von Restschuldversicherungen zu einem lukrativen Geschäftszweig ausgebaut haben. Sie fordert von den Anbietern, den Kunden dieser Versicherungsprodukte mehr Leistungen für ihr gezahltes Geld zu bieten.

Diese Restschuldversicherung springt ein, falls der Kreditnehmer arbeitslos, arbeitsunfähig wird oder gar verstirbt. Verbraucher schließen eine solche Police meist zusammen mit dem Kredit ab.

Der EIOPA zufolge wird ein großer Teil der Bruttoprämien, die der Verbraucher für die Restschuldversicherung zahlt, für die Finanzierung der Banken verwendet. Die Auszahlungen für die Schäden betragen im Vergleich dazu im Durchschnitt weniger als 30 Prozent der Bruttoprämie.

EU-Versicherungsaufsicht kritisiert unfaire Bedingungen für Verbraucher

Bei der Analyse stellte die Behörde verschiedene Praktiken beim Vertrieb der Kredit-Versicherungsprodukte fest, die für den Verbraucher nachteilig sind. Ebenso sieht sie eine unzureichende Vorkehrung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Kritik der EU-Aufsichtsbehörde bezieht sich im Wesentlichen auf diese vier Punkte:

Keine Auswahlmöglichkeit: Theoretisch sollte der Verbraucher einen gewünschten Bankkredit mit einem beliebigen Anbieter für Restschuldversicherung kombinieren können. In der Praxis koppeln die meisten Banken jedoch Kredit und Versicherung aneinander.

Schwieriger Vergleich: Restschuldversicherungen sind in ihren Konditionen wie Deckungsumfang und weiteren Merkmalen so unterschiedlich, dass es für den Verbraucher schwer ist, die Produkte zu vergleichen.

Komplizierte Vertragskündigung: Eine Vertragskündigung oder ein Anbieterwechsel wird aufgrund der Kopplung für Verbraucher kompliziert. Denn viele Versicherer fordern die Zustimmung der Bank oder die Erfüllung bestimmter vertraglicher Bedingungen, bevor sie den Vertrag kündigen.

Profitgeschäft für Banken und Versicherer: Ein großer Teil des Prämiengeldes, das der Verbraucher zahlt, landet bei den Anbietern. Die Summe, die als Schadensgeld gezahlt wird, ist im Vergleich dazu gering. Außerdem können hohe Provisionen zu erheblichen Interessenkonflikten führen und zu unlauteren Geschäftspraktiken, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind.

Behörde will die Entwicklungen beobachten

In dem gestern veröffentlichten Warnschreiben fordert die Behörde Banken und Versicherer auf, bei der Kreditschuldversicherung faire Bedingungen und „einen fairen Wert“ für Verbraucher sicherzustellen.

Zugleich machte die EIOPA deutlich, dass dieses Gebiet in Zukunft stärker in ihren Fokus rücken werde. Auch nationale Aufsichtsbehörden werden die Praktiken auf dem Markt der Restschuldversicherung genauer beobachten.

Sollten Verstöße erkennbar werden, drohen den Banken und Versicherern empfindliche Sanktionen.

Reaktion des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Der GDV kündigte an, die Analyse der EIOPA genauer untersuchen zu wollen. Zugleich verwiesen die Versicherer auf den seit Juli geltenden Provisionsdeckel, der die Vergütung auf 2,5 Prozent begrenzt, und auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer. Letztere umfasst bereits Risiken, die nun auch die EIOPA kritisiert, etwa die Transparenz bei Vertragskündigung oder Vertragswechsel.