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Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Mit der Arbeitslosenversicherung können sich auch Selbstständige bei einem Scheitern der Selbstständigkeit schützen. Doch viele freiwillig versicherte Selbstständige entscheiden sich gegen den Schutz, da sich vor einigen Jahren die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für sie verdoppelt haben. Für Existenzgründer kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung aber sinnvoll sein.

Die Arbeitslosenversicherung schützt nicht nur Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung besteht auch für Selbstständige die Möglichkeit auf eine freiwillige Absicherung bei der Arbeitslosenversicherung. Diese zahlt dann, wenn die Selbstständigkeit scheitert und stellt so insbesondere für Existenzgründer, die nicht wissen, ob sie dauerhaft Erfolg haben werden, einen sinnvollen Schutz dar.

Wie funktioniert die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten drei Monate einer neuen Selbstständigkeit eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen. Dazu müssen sie beispielsweise entweder zuvor Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen haben oder in den vorangegangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 2,6 Prozent der geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2023 liegt diese bei 3.395 Euro pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 3.290 Euro (neue Bundesländer). Somit müssen Selbstständige 88,27 Euro bzw. 85,54 Euro pro Monat in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen. Gründer zahlen in den ersten zwei Jahren einen reduzierten Beitrag von 44,14 Euro bzw. 42,77 Euro.

Wann können Selbstständige Arbeitslosengeld beziehen und in welcher Höhe?

Freiwillig versicherte Selbstständige können Arbeitslosengeld beantragen, wenn die Selbstständigkeit scheitert. Mit dem Bezug des Arbeitslosengelds stellt man sich dabei wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das bedeutet einerseits, dass sich ehemals Selbstständige ebenso wie arbeitslos gewordene Arbeitnehmer aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen müssen. Andererseits sind sie verpflichtet, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn diese vom Arbeitsamt vermittelt wird. Ansonsten wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Wie hoch das Arbeitslosengelt für freiwillig Versicherte ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Zur Berechnung der Ansprüche wird ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen, das sich an der Art der Beschäftigung bemisst, auf die nun vermittelt werden soll, und die dafür notwendigen Qualifikationen. Daraus ergeben sich Richtwerte. Die tatsächliche Höhe der Bezüge kann jedoch abweichen. Unabhängig davon, wie hoch die Bezüge tatsächlich ausfallen, dürfen bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdient werden.

Für welche Selbstständigen ist die Arbeitslosenversicherung sinnvoll?

Ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung sinnvoll ist, muss jeder Selbstständige am Beginn seiner Existenzgründung selbst entscheiden. Insbesondere Menschen mit einem geringen Ausbildungsgrad müssen jedoch bedenken, dass ihre Bezüge bei Scheitern der Selbstständigkeit kaum über den Leistungen des Arbeitslosengelds II liegen. Wer bereits etabliert ist und sich dennoch finanziell absichern möchte bzw. auch mal mit einer längeren Auftragsflaute rechnen muss, kann als Alternative auch ganz klassischen Aufbau von Vermögen betreiben, das sich später gegebenenfalls zur Altersvorsorge nutzen lässt. Da bei der Rürup-Rente eine Kündigung nur bedingt möglich ist, bevor das Rentenalter erreicht wurde, empfiehlt es sich stattdessen beispielsweise monatlich in einen Fondssparplan zu investieren, um Rücklagen für Arbeitslosigkeit oder das Alter aufzubauen.

Gesetzeslücke ermöglicht Ausstieg auch ohne Kündigungsfrist

Wer sich bereits für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entschieden hat, kann diese theoretisch frühestens nach fünf Jahren kündigen. Allerdings erlischt die Versicherung automatisch, wenn der Selbstständige drei Monate mit seinen Versicherungsbeiträgen in Verzug ist. In der Vergangenheit haben viele Selbstständige diese Gesetzeslücke genutzt, um der freiwilligen Arbeitslosenversicherung den Rücken zu kehren.