Mütterrente Deine Rentenpunkte für die Kinder­erziehungszeit

Bleibst du als Mutter oder Vater für die Kindererziehung zu Hause, kannst du dir für diesen Zeitraum Rentenpunkte anrechnen lassen. Die Mütterrente ist eine Form dieser Rentenpunkt-Gutschrift. Dieser Rentenzuschlag für Kindererziehungszeiten ist aber weder ein Ausgleich für den Rentenunterschied zwischen Frauen und Männern noch ein Ersatz für eine private Altersvorsorge.

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Rein ins Thema

Mütterrente beantragen: Was müssen Eltern dazu wissen?

Die gute Nachricht zuerst: Für die Mütterrente brauchst du keinen Antrag zu stellen. Sie wird automatisch vom Rentenversicherungsträger zusammen mit der Altersrente an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Versicherungsverlauf die Kindererziehungsjahre erfasst sind. Doch die Erziehungszeiten erfasst der Versicherer nicht automatisch. Hier müssen Eltern also aktiv werden.

Vier Fakten zur Anrechnung der sogenannten Mütterrente

  1. Die Mütterrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der Eltern zugutekommt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
  2. Nur ein Elternteil darf sich die Erziehungsjahre für ein Kind anrechnen lassen – auch wenn sich beide die Arbeit teilen. Eltern sollten sich daher einig sein, wer die Mütterrente erhält.
  3. Für die Anrechnung der Erziehungsjahre braucht Mutter oder Vater die Geburtsdokumente des Kindes sowie das Antragsformular V800, das auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Verfügung steht.
  4. Willst du sicher gehen, dass die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind, musst du bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung beauftragen.

Ein paar Hintergrundinfos

01 Was ist die Mütterrente?

Die sogenannte Mütterrente ist eine Art Zuschlag zur gesetzlichen Rente – ähnlich wie die Grundrente. Sie ist jedoch keine eigenständige Rentenform, wie etwa die Witwen- und Witwerrente.

Bei der Mütterrente handelt es sich um eine Regelung, die darauf abzielt, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu verbessern. Sie gewährt Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zusätzliche Rentenpunkte und führt damit zu einem Anstieg ihrer Rentenansprüche. Die 2014 eingeführte Maßnahme sorgt insgesamt dafür, dass die Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Kindererziehungsjahren für vor und nach 1992 geborene Kinder ein Ende hat.

Dazu ein paar Hintergrundinfos: Bis Juli 2014 berücksichtigte die Rentenversicherung bei Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit.

Dank der Mütterrente werden diesen Müttern und Vätern seit 1. Juli 2014 zwei Jahre Erziehungszeit angerechnet.

 

2019 folgte durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz eine weitere Anpassung: Der anerkannte Zeitraum wurde von 2 auf 2,5 Jahre erhöht. Beim Rentenanspruch werden diese Erziehungszeiten in Rentenpunkte umgewandelt.

Dieser angepasste Rentenanspruch ist zwar nicht so hoch, wie der, den Eltern für Kinder erhalten, die nach 1992 geboren wurden. Für deren Erziehungszeit kann sich ein Elternteil bis zu 3 Rentenpunkte gutschreiben lassen. Aber dennoch besser als nichts.

Noch was zum Begriff: Im Alltagssprachgebrauch wird der Begriff Mütterrente mitunter allgemein für die Kindererziehungszeiten verwendet. Genau genommen gibt es die Mütterrente aber nur für Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, erhalten die Eltern zwar ebenfalls Kindererziehungszeiten und entsprechende Rentenpunkte anerkannt. Dies gehört jedoch nicht zur Mütterrente.

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Nicht nur für Mütter

02 Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Um einen Anspruch auf die Rentenzahlung zu haben, musst du die Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllen und im Rentenkonto die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommt haben. Die Bestimmungen zur Anerkennung der Erziehungsjahre regelt das Sozialgesetzbuch (SGB).

Wichtig: Nur ein Elternteil kann die Erziehungszeit auf dem Rentenkonto anrechnen lassen, nicht beide Eltern – auch wenn ihr euch die Arbeit rund ums Kind geteilt habt.

Normalerweise werden die Kindererziehungszeiten der Mutter zuerkannt. Aber auch andere Personen können die Erziehung des Kindes übernommen haben und folglich Mütterrente bekommen, etwa:

  • Elternteile bei gleichgeschlechtlichen Paaren
  • Adoptiveltern
  • Großeltern
  • Pflegeeltern
  • Stiefeltern

Und was ist mit den Vätern?

Bist du der Vater und möchtest die Zeiten für Erziehung bei der Rentenkasse beantragen, brauchst du das Einverständnis der Mutter. In einer gemeinsamen Erklärung bestätigen beide Elternteile, dass hauptsächlich der Vater die Person war, die die Kindererziehung übernommen hat. Die Mutter verzichtet auf die Erziehungszeiten.

Doch Achtung: Die Erklärung betrifft die zukünftigen Kalendermonate. Rückwirkend gilt sie nur für einen Zeitraum von zwei Monaten ab Erklärungsabgabe. (siehe SGB VI §56)

Die Ansprüche auf eine Mütterrente lassen sich daher im Nachhinein nicht so ohne weiteres auf den Vater überschreiben. Dies ist nur dann möglich, wenn der Vater nachweisen kann, dass er den großen Teil der Erziehungsarbeit geleistet hat, etwa durch freie Zeiteinteilung im Studiums.

Hier geht’s ums Geld

03 Wie hoch ist die Mütterrente?

Mit Anerkennung der Kindererziehungszeiten erhält der Elternteil, der sich um das Kind gekümmert hat, zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben. Statt eines Rentenpunktes landen nun 2,5 Entgeltpunkte für die Erziehungszeit auf dem Rentenkonto.

Um die Höhe der Mütterrente auszurechnen, wird die Anzahl der Rentenpunkte mit dem Rentenwert multipliziert.

Wie viel ein Rentenpunkt in Euro wert ist, legt der Gesetzgeber jedes Jahr im Juli neu fest. Früher gab es in den alten und neuen Bundesländern in Deutschland einen Unterschied. Seit Juli 2023 ist diese Differenz Geschichte – es gibt mittlerweile einen Rentenwert, der bundesweit gilt.

 

Der aktuelle Rentenwert liegt bundeseinheitlich bei 37,60 Euro.

Wie wird die Mütterrente berechnet? – Ein Beispiel

Eine Frau hat eine Tochter, die 1991 geboren wurde. Die Rentenversicherung schreibt ihr daher 2,5 Entgeltpunkte für die Erziehungszeit gut.

Würde die Mutter 2023 in Rente gehen, erhält sie folgenden monatlichen Zuschlag zu ihrer monatlichen Altersrente: (2,5 x 37,60 Euro) = 94 Euro monatlich

Wie du siehst: Der Zuschlag für die Kindererziehungszeit ist nicht besonders hoch. Die Mütterrente ist daher keine Absicherung, die ausreicht, um die niedrige Altersrente von Frauen abzufedern.

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Die Mütterrente wird normalerweise monatlich mit der Altersrente ausgezahlt. Eine Einmalzahlung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Als die Mütterrente 2019 erhöht wurde, erhielten sie zunächst nur Neurentner. Personen, die im Januar 2019 bereits Rentner und Rentnerinnen waren, bekamen die Mütterrente nachträglich angerechnet. Sie erhielten die Summe als einmalige Nachzahlung rückwirkend bis Januar 2019.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Lieber Vorsorgen als Geldsorgen

04 Warum Frauen eine private Altersvorsorge brauchen

Wenn Frauen Mütter werden, entscheiden sie sich oft dazu, für ihr Kind da zu sein und bleiben zu Hause. Oder sie arbeiten lange Zeit in Teilzeit. Im Vergleich zu Männern kommen sie dadurch auf weniger Beitragsjahre und/oder ein geringeres Einkommen.

Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Rentenansprüche aus. Statistiken zufolge erhalten Frauen im Durchschnitt bis zu 40 Prozent weniger Rente als Männer. Die Rentenpunkte für die Kindererziehung oder auch die Mütterrente können diesen Gender Pension Gap nicht wesentlich kleiner machen.

Für Frauen ist es daher besonders wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema private Altersvorsorge zu beschäftigen und eigenständig für ihren Ruhestand vorzusorgen.

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Zuletzt aktualisiert am: 14.11.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge