
Minijob: Verdienstgrenze steigt zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro
Zum 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde steigen. Damit Minijobber weiterhin mindestens zehn Stunden die Woche arbeiten können, wird ihre Verdienstgrenze zum gleichen Zeitpunkt von 450 Euro auf 520 Euro angepasst. Für die FDP ist dies ein wichtiger Schritt, Gewerkschafter kritisieren die Pläne dagegen stark.
- 520 Euro im Monat statt 450 Euro beträgt künftig die Minijobgrenze.
- Minijobber sollen dadurch auch von der Mindestlohnerhöhung profitieren.
- Kritiker befürchten jedoch eine Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse.
Minijobber können am Oktober 2022 mehr Geld verdienen. Denn zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt ihre Verdienstgrenze auf 520 Euro im Monat. Diese Anpassung ist auch notwendig. Denn beim aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro dürfen Minijobber momentan maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten. Steigt der Arbeitslohn auf zwölf Euro, wären es nur noch 37,5 Stunden. Durch die neue Minijob-Verdienstgrenze sind 43,3 Stunden im Monat möglich.
Ziel der Anpassung ist es, dass Minijobber mit dem neuen Mindestlohn immer noch zehn Stunden die Woche arbeiten können.
Übrigens:
Auch die sogenannte Midijob-Grenze wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro im Monat erhöht. Bleibt der Verdienst in diesem Rahmen, müssen Beschäftigte nicht den vollen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.
Minijob: Bisherige Forderungen nach höherer Verdienstgrenze abgelehnt
Pläne zur Dynamisierung der Minijob-Grenze und deren Kopplung an den Mindestlohn gibt es vonseiten der FDP bereits seit Jahren. Die bisherige Regierung hatte dies aber mit der Begründung abgelehnt, man wolle die Ausweitung der Minijobs begrenzen. Das Bundesarbeitsministerium unter Führung des neuen und alten Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) verwies unter anderem auf die schmerzhafte Erfahrung vieler geringfügig Beschäftigten im Corona-Lockdown, kein Kurzarbeitergeld- und Arbeitslosengeld-Anspruch zu haben.
Die Ankündigung Heils zur höheren Verdienstgrenze gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft stellt eine deutliche Kehrtwende der SPD und ein klares Zugeständnis an die FDP dar.
Rechte von Minijobbern müssen gestärkt werden
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die Erhöhung der Verdienstgrenze scharf. Dadurch werden hunderttausende regulär Angestellte in eine geringfügige Beschäftigung fallen – und als Minijobber weniger Rechte haben. Sie haben beispielsweise keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auch für die Rente sind Minijobs eher schlecht. Denn Beschäftigte können frei entscheiden, ob sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die meisten von ihnen wählen die Option ab. Der DGB fordert daher eine generelle Rentenversicherungspflicht, bei der die Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag übernehmen müssen, berichtet zdfheute.
Kritik kommt auch von der Partei Die Linke. So fordert der Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass „jede Arbeit ab der ersten Stunde sozialversicherungspflichtig“ sein sollte. Minijobs seien kein Sprung in den normalen Arbeitsmarkt, sondern führen aufgrund fehlender Rentenansprüche und Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Altersarmut.
Ganz anders bewertet die FDP Minijobs. „Für Schüler, Studenten oder Rentner ist ein Minijob keine prekäre Beschäftigung, sondern die ideale Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen“, argumentiert Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionschef, im RND. „Die höhere Minijobgrenze ist für viele die einzige Chance, vom steigenden Mindestlohn auch finanziell zu profitieren.“