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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige 2019 in den Startlöchern

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch in diesem Jahr eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auf den Weg bringen. Künftig sollen alle Selbstständigen für das Alter vorsorgen. Opposition und Unionsvertreter fordern dafür jedoch detaillierte Regelungen.

Veröffentlicht am 8. April 2019

  • Geht es nach Arbeitsminister Heil, gilt in Deutschland bald eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
  • Durch eine neue Regelung sollen alle Freiberufler künftig für das Rentenalter vorsorgen – ob gesetzlich oder privat mit einer Rürup-Rente.
  • Noch in diesem Jahr will der Minister einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Rund drei Millionen Selbstständige in Deutschland sind nicht für das Alter abgesichert. Denn für sie besteht keine Verpflichtung, in die Rentenkasse einzuzahlen. Somit erhalten sie im Alter keine gesetzliche Rente ausgezahlt. Sorgen sie nicht aktiv für ihren Lebensunterhallt im Rentenalter vor, etwa mit einer privater Altersvorsorge, droht ihnen daher Altersarmut.

Arbeitsminister Hubertus Heil will dies künftig ändern und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige einführen. Damit müssen sie nachweisen, dass sie eine Vorsorge für das Alter treffen. Ob sie über eine gesetzliche oder private Absicherung Geld ansparen, können sie frei wählen. Genau dies sorgt jedoch für geteilte Meinungen.

Rentenversicherungspflicht: Was plant Heil für Selbstständige?

Derzeit zahlen rund eine Million Selbstständige verpflichtend in die Rentenkasse ein. Dazu zählen Hebammen, Apotheker und Anwälte, die selbstständig tätig sind. Ein Großteil der Selbstständigen muss dagegen keine Vorsorge treffen. Minister Heil will bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen, um dies zu ändern. Zuvor plant er allerdings sein umstrittenes Konzept der Grundrente durchzusetzen.

Mit der Rentenversicherungspflicht sollen künftig alle Selbstständigen entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Mitglied in einer Berufsständigen Versorgungskasse werden oder eine private Altersvorsorge durch die Rürup-Rente treffen. Der Grund dafür: Aufgrund fehlender finanzieller Rücklagen drohen viele Selbstständige im Alter in die Armut zu rutschen. Laut dem Alterssicherungsbericht 2016 vom Bundesarbeitsministerium erhalten 3,7 Prozent der ehemals selbstständig tätigen Personen Grundsicherung – ein etwa doppelt so hoher Anteil wie bei Arbeitnehmern.

Heil will daher für mehr finanzielle Absicherung sorgen. „Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist“, betont er gegenüber der Rheinischen Post.

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Geplante Versicherungspflicht findet Zustimmung, aber auch Bedenken

Sowohl in der Opposition als auch beim Regierungspartner CDU/CSU findet das Vorhaben zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige Anklang. So erklärt der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Berliner Morgenpost, dass Selbstständigkeit „im Alter nicht zur Bedürftigkeit führen“ darf. Auch Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter bezeichnet die geplante bessere Absicherung gegenüber der Zeitung als „absolut richtig“, betrachtet dies jedoch lediglich als ersten Schritt.

Bedenken an Heils Plan gibt es aufgrund der zahlreichen Besonderheiten bei vielen Selbstständigen. So sollten beispielsweise für Existenzgrüner, die in den ersten Jahren ihrer Selbstständigkeit meist nur wenig Geld für die Vorsorge entbehren können, beitragsfreie Jahre eingeplant werden, fordert Peter Weiß (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, gegenüber der ARD.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Wahlfreiheit in der Kritik

Während sich der rentenpolitische Sprecher der FDP, Johannes Vogel, für eine „echte Wahlfreiheit“ bei der Altersvorsorge von Selbstständigen ausspricht, stößt dieser Aspekt beim Sozialverband VdK auf Widerstand. „Wir brauchen eine verpflichtende Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird dadurch auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt. Wenn alle einzahlen, ist das nur gerecht“, erklärt Verbandspräsidentin Verena Bentele.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland macht sich dagegen für eine Rentenversicherungspflicht nur für künftige Selbstständige stark. Denn viele Menschen, die schon selbstständig tätig sind, würden bereits vorsorgen.

Für wen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht?

Neben Arbeitnehmern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, Eltern während der Kindererziehung, Auszubildenden und Personen im Wehrdienst sind auch einige Selbstständige bisher schon rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen regelmäßige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und bekommen mit Renteneintritt ein Altersgeld ausgezahlt.

Die Pflicht greift unter anderem für folgende Berufe:

  • Lehrer
  • Künstler
  • Pflegende
  • Hebammen
  • Handwerker