Person rechnet mit Taschenrechner
Josephien Albrecht
Josephien Albrecht

Content-Managerin

Steuerpläne: Von welchem Wahlprogramm profitieren Verbraucher 2021?

Geringe und mittlere Einkommen müssen steuerlich entlastet werden - darin sind sich die Parteien einig. In anderen Steuerfragen könnten die Meinungen kurz vor der Bundestagswahl 2021 nicht weiter auseinandergehen. Welche steuerlichen Reformen Verbraucher erwarten können, berichtet finanzen.de.

Veröffentlicht am 2. Juli 2021

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 rückt näher. Inzwischen haben alle Parteien zumindest den ersten Entwurf ihres Wahlprogramms veröffentlicht. In den letzten beiden Wochen hat finanzen.de bereits die Pläne der Parteien zur Krankenversicherung und die Wahlprogramme in puncto Rentenreform vorgestellt. In dieser Woche geht es um das Thema Steuern.

In der neuen Legislaturperiode streben alle Parteien – bis auf die AfD, die kein ausgearbeitetes Finanzkonzept vorgelegt hat- eine Reform der Einkommensteuer an. Konsens besteht darüber, dass Gering- und Durchschnittsverdiener steuerlich entlastet werden sollen. Uneinigkeit gibt es darin, wie groß die Entlastungen ausfallen sollen und woher die dafür nötigen Mehreinnahmen kommen.

Spitzensteuersatz: Werden Besserverdiener bald stärker zur Kasse gebeten?

In Sachen Spitzensteuersatz variieren die Ansätze stark. CDU/CSU streben hier keine Veränderung an. Aktuell liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und wird in 2021 ab einem Jahresbruttoeinkommen von 57.919 Euro fällig. Bei der SPD möchte man zusätzlich Einkommen ab 250.000 Euro künftig mit 45 Prozent besteuern. Die Grünen setzen mit ihrem neuen Spitzensteuersatz noch früher an. Sie wollen die Einkommensteuer für Jahreseinkommen ab 100.000 Euro auf 45 Prozent erhöhen, ab 250.000 Euro auf 48 Prozent.

Nach Vorstellung der Linken würden geringe und mittlere Einkommen zwar kräftig entlastet. So würden Singles bis 50.000 Euro Jahreseinkommen rund 1.000 Euro weniger Steuern zahlen, wie Berechnungen des Institus der deutschen Wirtschaft zeigen. Bei Besserverdienern holt sich die Linke das Geld dementsprechend zurück: Der Spitzensteuersatze soll auf 57 Prozent für Bruttojahreseinkommen ab 70.000 Euro, auf 60 Prozent ab 260.533 Euro Jahreseinkommen und auf satte 75 Prozent ab einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von einer Millionen Euro angehoben werden.

Einen oppositären Ansatz fährt die FDP: Hier will man den Spitzensteuersatz zukünftig erst ab 90.000 Euro Bruttojahreseinkommen erheben (aktuell wird er für Einkommen ab 57.919 Euro erhoben). Steuer- und Freibeträge würden künftig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, so die FDP. Auch die Union plant solch eine regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs.

Braucht es wieder eine Vermögenssteuer?

Auch in puncto Vermögenssteuer gehen die Vorstellungen der Parteien auseinander. FDP und Union lehnen die Wiedereinführung einer solchen Steuer ab. SPD und Grüne wollen sie in Höhe von einem Prozent auf sehr hohe Vermögen – die Grünen sprechen hier von ab 2 Millionen Euro – erheben. Die Linke strebt eine Vermögenssteuer von fünf Prozent für Vermögen ab einer Millionen Euro an. Alle drei Parteien sprechen von Sonderregelungen für Betriebsvermögen und Familienunternehmen.

In Deutschland wurde bis 1996 eine Vermögenssteuer erhoben. Streitpunkt sind immer wieder die hohen Finanzverwaltungskosten, die das Eintreiben einer Vermögenssteuer mit sich bringt.

Erleichterungen für Alleinerziehende und Verhinderung der Steuerflucht

Alleinerziehende können bei den Grünen von einer Steuergutschrift profitieren. Diese begünstigt Mittel- und Besserverdiener, da die Steuerlast geringverdienender Alleinerziehender ohnehin niedrig ist. Auch die CDU will die Steuerbelastung Alleinerziehender weiter senken. So soll der sogenannte Entlastungsbetrag, den die große Koalition 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht hatte, auf 5.000 Euro angehoben werden.

Steuerflüchtige wollen die Grünen mit einer Ausweitung der deutschen Steuerpflicht dingfest machen. Bisher ist die Steuerpflicht an einen Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Geht es nach den Grünen, soll jedoch bald jeder mit deutscher Nationalität auch an Deutschland Steuern zahlen – ob er im Land wohnt oder nicht. Was zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dienen soll, nennt die FDP „billigen Steuernationalismus”. Eine Besteuerung nach Staatsangehörigkeit gilt beispielsweise für die USA.

Die Steuerpläne der Parteien zur Bundestagswahl 2021 im Überblick

CDU/CSU

  • Vorerst keine Erhöhung der Einkommen- oder Vermögenssteuer
  • Reform des Einkommensteuertarifs und regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen (nicht genauer spezifiziert)
  • Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags
  • Aktuelle Erbschaftssteuer wird nicht erhöht, Steuererleichterungen bei Unternehmensübergaben jedoch geprüft
  • Keine Einführung einer Vermögenssteuer
  • Den Ländern wird die Erhöhung des Freibetrages auf die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohnraum ermöglicht (250.000 Euro pro Erwachsenem plus 100.000 Euro pro Kind)
  • Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird auf 5.000 Euro erhöht (seit 2020 liegt er bei 4.008 Euro)

Grüne

  • Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro, auf 48 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen
  • Erteilung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende
  • Einschränkung des Ehegattensplittings: Bestandsehen bekommen ein Wahlrecht, neu geschlossene Ehen werden individuell besteuert, können ihren Grundfreibetrag jedoch auf den Partner übertragen
  • Ausweitung der Steuerpflicht von Wohnsitz in Deutschland auf deutsche Nationalität
  • Erhebung einer Vermögenssteuer in Höhe von einem Prozent ab Vermögen von zwei Millionen Euro
  • Stärkere Besteuerung großer Vermögen, beispielsweise über die Erbschaftssteuer

SPD

  • Reformierung der Einkommensteuer: höhere Besteuerung der einkommensstärksten fünf Prozent mit Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen (500.000 Euro für Ehepaare)
  • Entlastung mittlerer und niedriger Einkommen
  • Keine Abschaffung des Solidaritätszuschlages
  • Reform des Ehegattensplittings und Wahlrecht für Bestandsehen
  • Einführung einer Vermögenssteuer von einem Prozent für sehr hohe Vermögen

FDP

  • Zahlung des Spitzensteuersatzes erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 90.000 Euro (aktuell ab 57.919 Euro)
  • Kopplung der Einkommensteuertarife und Freibeträge an die Lohn- und Preisentwicklung
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlages
  • Beibehaltung des Ehegattensplittings
  • Keine Einführung einer Vermögenssteuer
  • Keine Erhöhung der Erbschaftssteuer
  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Homeoffice
  • Abschaffen der Doppelbesteuerung von Renten

Linke

  • Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 57 Prozent für Bruttojahreseinkommen ab 70.000 Euro, auf 60 Prozent ab 260.533 Euro und auf 75 Prozent ab einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von einer Million Euro
  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 14.400 Euro
  • Erhaltung des Solidaritätszuschlages nur auf hohe Einkommen
  • Abschaffung des Ehegattensplittings, stattdessen Ermöglichung der Übertragung des Grundfreibetrags auf den Partner
  • Einführung einer Vermögenssteuer in Höhe von 5 Prozent auf Vermögen ab einer Million Euro
  • Schaffung EU-weiter Standards für die Besteuerung großer Vermögen und Spitzeneinkommen
  • Erhöhung der Erbschaftssteuer
  • Einführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen und bei Entlassungen
  • Besteuerung von Kapitalerträgen zukünftig nach Einkommensteuertarif (aktuell sind es pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag)

AfD

  • Hat kein Finanzkonzept vorgelegt
  • Einführung eines Familiensplittings, welches das Familieneinkommen vor Versteuerung auf die Familienmitglieder rechnerisch verteilt
  • Wiedereinführung der D-Mark (goldgesichert und innerhalb Deutschlands gelagert)