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Versicherungen für Paare: So günstig geht’s auch ohne Trauschein

Aus ‚ich‘ wird ‚wir‘, aus zwei mach eins. Wer als Paar nur noch im Doppelpack auftritt, wird von Außenstehenden oftmals belächelt. Zumindest beim Versicherungsschutz kann es sich jedoch lohnen, wenn sich zwei Partner als Einheit präsentieren. Versicherungen für Paare sind deutlich günstiger als zwei Einzelpolicen – auch ohne Trauschein.

Das Zusammenleben ist heutzutage auch ohne gesellschaftlichen oder familiären Druck ohne Trauschein möglich. Viele Versicherer haben auf diese Entwicklung reagiert und bieten Tarife für Paare an, die unverheiratet einen gemeinsamen Haushalt führen. Damit genießen sie ähnliche Vorteile wie Eheleute und können mit Partnerversicherungen jede Menge Geld sparen. Denn in vielen Fällen ist ein gemeinsamer Vertrag deutlich günstiger als zwei einzelne Policen. Doch nicht für jede Versicherung kommt dies infrage.

Hausratversicherung für Paare

Paare, die zusammen einen Haushalt gründen, besitzen auch einen gemeinsamen Hausrat. Eine Hausratversicherung versichert das häusliche Eigentum beispielsweise gegen Einbruchdiebstahl, Schäden durch Unwetter oder Feuer. Zwei einzelne Verträge sind hier überflüssig. Bestehen sie bei demselben Anbieter, können sie zu einer Hausratversicherung für Paare zusammengelegt werden. Andernfalls sollte eine der beiden Policen gekündigt werden. Dabei dürfen die Versicherungsnehmer nicht vergessen, den Schutz aufzustocken beziehungsweise die Deckungssumme an den neuen Wert des Hausrates anzupassen.

Tipp: Welche Tarife gut und günstig sind, zeigt der Hausratversicherung Vergleichsrechner.

Privathaftpflicht und Rechtsschutz als Paar erhältlich

Paartarife gibt es bei der Haftpflichtversicherung. Sie gilt als unverzichtbar und ist bereits für unter 10 Euro monatlich zu haben. Die Partnerpolice ist in der Regel günstiger als zwei Singleversionen. Bestehen bereits zwei einzelne Verträge, kann meist nur der zuletzt abgeschlossene gekündigt werden und der ältere bleibt bestehen. Oft muss dafür keine Frist eingehalten werden. Der Versicherte informiert seinen Anbieter einfach über die Gesellschaft und Vertragsnummer, zu der er wechseln möchte. Die gleichen Regeln gelten ebenfalls für Rechtsschutzversicherungen.

Achtung: Ansprüche gegeneinander können mit einer Versicherung für Paare nicht geltend gemacht werden. Macht beispielsweise der eine Partner das teure Smartphone des anderen aus Versehen kaputt, zahlt die zusammengelegte Privathaftpflicht nicht. Auch die gemeinsame Rechtsschutzversicherung bietet keinen finanziellen Schutz, wenn die Romantik plötzlich in eine heftige Paragraphenschlacht umschlägt.

Versicherungen ohne Vorteile für unverheiratete Paare

Bei der gesetzlichen Krankenkasse ändert sich für unverheiratete, zusammenlebende Paare nichts. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für sie keine Option. Bei der privaten Krankenversicherung und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt jeder Versicherte grundsätzlich einen eigenen Vertrag. Eine private Unfallversicherung ist für unverheiratete Paare oft als Familienversicherung erhältlich. Sparen lässt sich dabei im Vergleich zu zwei Einzelpolicen allerdings kaum.

Eine Risikolebensversicherung können Paare von Beginn an gemeinsam und ‚über Kreuz‘ abschließen. Bereits abgeschlossene Risiko- oder Kapitallebensversicherungen lassen sich jedoch nicht zusammenlegen. Hier ist es notwendig, den Partner explizit als bezugsberechtige Person einzutragen. Ansonsten fließt die Versicherungssumme im Todesfall an die gesetzlichen Erben, zum Beispiel die Kinder oder die Eltern.