
Wechsel der Krankenkasse soll künftig vereinfacht werden
Krankenkassenwechsel so leicht gemacht wie die Wahl des neuen Mobilfunkanbieters: Wenn es nach Gesundheitsminister Spahn geht, wird dies bald Realität. Dank neuer, einfacher Regelungen soll der Konkurrenzkampf unter den Krankenkassen deutlich angekurbelt werden.
- Gesundheitsminister Spahn will die Bindungsfrist an eine gesetzliche Krankenkasse von 18 auf 12 Monate reduzieren.
- Um den bürokratischen Aufwand des Wechsels kümmert sich zukünftig die neue Krankenversicherung.
- Die Reform soll nicht nur den Wettbewerb in puncto Beitragshöhe sichern, sondern auch zu mehr Innovation bei den digitalen Angeboten führen.
Gesundheitsminister Spahn (CDU) will den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin steigern. Mit seinen Plänen, den Wechsel der Krankenkasse zu erleichtern, rückt er diesem Ziel nun etwas näher. Künftig soll die 18-monatige Bindungsfrist, die sich bei jedem Arbeitgeberwechsel oder jeder Veränderung des Sozialversicherungsstatus erneuert, auf 12 Monate reduziert werden.
Außerdem erfolge der Wechsel dann einfach durch die Erklärung der Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse. Diese kümmere sich in der Folge um sämtlichen Papierkram wie die Kündigung bei der alten Kasse oder die Meldung beim Arbeitgeber– eine erhebliche Zeitersparnis für Versicherte.
Weniger Bürokratie beim Krankenkassenwechsel
Bisher galt die Anpassung des Zusatzbeitrags als einzige Ausnahme von der Bindungsfrist. Zukünftig will Spahn den Kassenwechsel jedoch auch beim Arbeitgeberwechsel ermöglichen, selbst vor Ablauf der Frist von 12 Monaten. Selbst gekündigt werden muss nur noch, wenn der Versicherte ins Ausland zieht oder in die private Krankenversicherung eintreten möchte.
Weniger bürokratischer Aufwand und kürzere Bindungszeiten würden den Krankenkassenwechsel insgesamt attraktiver machen, „das befördert Wettbewerb und Innovationen“ so Spahn gegenüber der FAZ.
Online-Service gewinnt an Wichtigkeit im Wettbewerb
Der vereinfachte Wechsel dürfte die Kassen nicht nur anspornen, ihre Beiträge möglichst niedrig zu halten. Auch digitale Angebote, wie der Upload von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder die digitale Mitgliedsbescheinigung, rücken in den Fokus des Konkurrenzkampfes.
Tipp: Momentan variieren die Beiträge der bundesweit agierenden gesetzlichen Krankenkassen zwischen 14,99 und 16,1 Prozent. Über die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen können Interessierte sich hier informieren.
Down-Syndrom-Bluttest wird künftig Kassenleistung
Während Kassenpatienten sich vermutlich bald auf Neureglungen beim Wechsel einstellen können, stehen bei den Krankenkassenleistungen konkrete Änderungen an. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen (G-BA) hat beschlossen, dass zukünftig Down-Syndrom-Bluttests für Schwangere von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassenleistung soll jedoch nur im begründeten Einzelfall und verbunden mit verpflichtenden Versicherteninformationen erfolgen, beispielweise für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach intensiver ärztlicher Beratung.
Kassenleistung nur im begründeten Einzelfall
„Durch diese sehr engen Voraussetzungen wird klar und eindeutig im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien geregelt, dass der NIPT (Bluttest) nicht als ethisch unvertretbares ‚Screening‘ eingesetzt wird“, erklärt Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Ziel der Beschlussfassung sei stattdessen, die Risiken der bisher zur Diagnose des Down-Syndroms eingesetzten invasiven Untersuchungen – also die Biopsie der Plazenta oder Entnahme von Fruchtwasser – zu vermeiden, da diese laut Prof. Hecken „bei 5 bis 10 von 1000 untersuchten Frauen“ zur Fehlgeburt führten.
Seit 2012 werden die Down-Syndrom-Bluttests bereits für Privatzahler angeboten. Ab voraussichtlich Ende 2020 kann die neue Kassenleistung in Anspruch genommen werden.