
Private Krankenversicherung kündigen Regelungen, Kündigungsfristen, Nachteile.
Private Krankenversicherung kündigen: Wie sinnvoll ist dieser Schritt?
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht komplizierter, als einen Mobilfunkvertrag zu kündigen. Allerdings knüpfen sie viele Versicherer an eine Mindestversicherungsdauer und häufig führt eine Kündigung zu finanziellen Nachteilen – Stichwort „Altersrückstellungen“.
Immer gut zu wissen
Unter diesen Voraussetzungen ist ordentliche Kündigung der PKV möglich
Wer darüber nachdenkt, seine private Krankenversicherung zu kündigen, sollte folgendes beachten:
Sonderkündigungsrecht bei Tarif- oder Leistungsanpassungen
Wenn Privatpatienten von ihrer PKV darüber informiert werden, dass eine Beitragserhöhung oder die Änderung der vertraglich zugesicherten Gesundheitsleistungen geplant ist, können sie zu ihrem Sonderkündigungsrecht greifen. Für die Übermittlung einer außerordentlichen Kündigung gilt: Sie muss dem Versicherer spätestens zwei Monate nach Erhalt der Änderungsmitteilung vorliegen.
Mit der ausgesprochenen Sonderkündigung endet der Versicherungsvertrag allerdings nicht sofort. Vielmehr dürfen Versicherte die PKV erst verlassen, wenn die tariflichen oder leistungsbedingten Änderungen tatsächlich in Kraft treten.
Übrigens:
Versicherte können auch außerordentlich kündigen, wenn sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Versicherungspflicht beachten!
Wer seine PKV kündigt, sollte sich vorab über Alternativen Gedanken gemacht haben. Denn in Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist also nur wirksam, wenn nachweislich eine Folgeversicherung besteht.
Kündigung der PKV: (Teil-)Verlust der Altersrückstellungen
Privatversicherte bauen mit ihrem Beitragssatz sogenannte Altersrückstellungen auf. Damit legt der Versicherer bereits frühzeitig Geld zur Seite, damit die Beiträge der Kunden im Alter nicht unverhältnismäßig steigen.
Die Kündigung der PKV führt in der Regel dazu, dass mindestens ein Teil der aufgebauten Rückstellungen vom Krankenversicherer einbehalten und nicht auf die Folgeversicherung übertragen wird. Je nach Versicherungsdauer bedeutet dies mehrere Tausend Euro Verlust für den Versicherten.
Tarifwechsel meist sinnvoller als Kündigung
Da nur ein Teil der Rückstellung beim Anbieterwechsel mitgenommen werden können, ist dieser Schritt in der Regel sehr unvorteilhaft. Darüber hinaus wird der neue Versicherungsvertrag auf Basis des aktuellen Alters und Gesundheitszustands berechnet – daher wird die Krankenversicherung beim neuen Anbieter meist teurer.
Diese Nachteile können Interessierte jedoch vermeiden, indem sie einen internen Tarifwechsel prüfen. Jeder private Versicherer mehrere Tarifvarianten an. Beim Wechsel fällt nur für neu vereinbarte Leistungen eine Gesundheitsprüfung an. Die Rückstellungen bleiben zudem erhalten.
Wann darf der Versicherer den PKV-Vertrag kündigen?
Grundsätzlich gilt: Wer sich an die Regeln der privaten Krankenversicherung hält, dem kann nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es Sonderfälle, in denen der Versicherer das Vertragsverhältnis beenden kann.
Dies ist beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung der Fall, zum Beispiel wenn Kunden wissentlich Falschangaben im Gesundheitsfragebogen gemacht haben. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Versicherungsunternehmen sogar gezahlte Gesundheitsleistungen zurückfordern. Nähere Informationen dazu sind auf der Informationsseite „Private Krankenversicherung und Gesundheitsfragen “ zu finden.
Welche Fristen gelten beim Wechsel von freiwilliger Krankenversicherung in die PKV?
Besserverdiener, Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können unkompliziert in die private Krankenversicherung wechseln. Denn in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine 18-monatige Bindungsfrist zu beachten. Ein Wechsel ist daher mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.