Fehlverhalten am Arbeitsplatz Abmahnung erhalten: Wichtiges zur Frist, Form und Vorgehensweise

Niemand bekommt gerne eine Abmahnung vom Arbeitgeber – und nicht immer ist sie gerechtfertigt. Steckst du in dieser Lage, solltest du dich über die Fristen, Regelungen und Handlungsoptionen informieren – wenn du dich sicherer dabei fühlst, am besten mit einem Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ihn.

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Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick

Abmahnungen und ihre Fristen – Informieren und auf der sicheren Seite sein

Eine Abmahnung ist eine Art gelbe Karte seitens des Arbeitgebers. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Bedingungen in seinem Arbeitsvertrag, muss er mit einer solchen Verwarnung rechnen. Die Abmahnung kann die Vorstufe zur Kündigungserklärung sein und ist für die Betroffenen in der Regel mehr als unangenehm.

Es gibt viele Gründe für eine Verwarnung vom Arbeitgeber, wobei längst nicht jede Abmahnung ihre Richtigkeit hat. Nachfolgend erfährst du, welche Frist für eine Abmahnung gilt, ob im Laufe der Zeit die Verjährung eintritt und was du tun kannst, wenn die Rüge nicht gerechtfertigt ist.

Fünf Fakten rund im die Fristen bei einer Abmahnung

  1. Eine Abmahnung bekommst du normalerweise, wenn du deine Arbeitspflichten verletzt, indem du dich nicht an die Vertragsbedingungen hältst. Wiederholte Pflichtverletzung kann eine Kündigung nach sich ziehen.
  2. Eine Abmahnung kann schriftlich und mündlich erfolgen und muss gewisse formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein.
  3. An eine Frist für die Abmahnung muss sich der Arbeitgeber nicht halten. Auch gibt es keine gesetzliche Verjährungsfrist für die Wirksamkeit.
  4. Gegen ungerechtfertigte, unwirksame und formell nicht korrekte Abmahnungen kannst du gerichtlich vorgehen, aber auch andere Schritte unternehmen.
  5. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt und die gerichtliche Auseinandersetzung.

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Diese Regelungen gelten

01 Die Fristen einer Abmahnung im Überblick

Es existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Abmahnung, an der sich Arbeitnehmer orientieren können. So etwas die eine Frist von zwei Wochen gibt es für die Abmahnung nicht. Es ist somit theoretisch möglich, dass die Rüge Monate nach dem entsprechenden Vorfall erteilt wird. Allerdings sieht es im Arbeitsalltag meist so aus, dass die Verwarnung nicht lange auf sich warten lässt und dich innerhalb weniger Tage erreicht.

Wie sieht es aber mit der Verjährung aus? Eine solche Frist gibt es bei der Abmahnung ebenfalls nicht. Dies bedeutet, dass diese Verwarnung ihre Wirksamkeit dem Gesetz nach nicht verliert – und prinzipiell bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte verbleibt.

Lange Zeit galt die Praxis, dass Arbeitnehmer nach zwei bis drei Jahren einen Antrag auf die Entfernung der Abmahnung stellen konnten, dem der Arbeitgeber stattgeben musste. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Juli 2012 wurde der grundsätzliche Anspruch auf die Entfernung revidiert. Trotzdem ist es immer noch üblich, dass sich Arbeitgeber bei einer verhaltensbedingten Kündigung nicht mehr auf jahre alte Abmahnungen stützen können, wenn das gerügte Verhalten in diesem Zeitraum nicht mehr vorgekommen ist.

Schon gewusst? Eine Abmahnung ist keine Einbahnstraße: Nicht nur du kannst eine bekommen – du kannst auch selbst eine solche Verwarnung gegen deinen Chef aussprechen. Dabei gelten auch für dich die gleichen Voraussetzungen und Rechte wie für deinen Chef, wenn er dich abmahnt.

Anja
Anja
Rechtsschutzversicherungen

Fehlverhalten am Arbeitsplatz

02 Gründe für eine Abmahnung vom Arbeitgeber

Die Gründe, aus denen ein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen kann, sind vielfältig und hängen zum Teil von der beruflichen Tätigkeit und dem Arbeitsumfeld ab. Maßgeblich sind dabei die Vertragsinhalte. Einige der häufigsten Abmahnungsgründe sind:

  • Unpünktlichkeit
  • Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
  • Arbeitsverweigerung
  • Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht bei Erkrankungen
  • Beleidigung und Mobbing
  • Unzureichende Arbeitsleistung
  • Verstoß gegen die Schutzpflicht
  • Verhalten in der Freizeit, das negative Auswirkungen für das Unternehmen hat

Gründe, die keine Abmahnung rechtfertigen

Nicht selten erteilen Arbeitnehmer Abmahnungen, die nicht gerechtfertigt sind. So darf niemand wegen einer Erkrankung abgemahnt werden, wenn die Erkrankung anhand einer rechtzeitig eingereichten Krankschreibung nachgewiesen ist. Außerdem ist eine Abmahnung ungerechtfertigt, wenn sie sich auf Situationen bezieht, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss nehmen kann.

 

Übrigens: Ist die Abmahnung nachweislich nicht gerechtfertigt, kannst du von deinem Arbeitgeber verlangen, dass er sie zurücknimmt und aus deiner Personalakte entfernt. Unter anderem hat das Landesarbeitsgericht Koblenz entsprechend geurteilt.

Diese Möglichkeiten hast du

03 Gegen eine Abmahnung vorgehen

Bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Abmahnung, hast du mehrere Optionen, dagegen vorzugehen oder eine Klärung anzustreben:

  • Gespräch suchen: Setze dich mit deinem Arbeitgeber zusammen, schildere ihm deine Ansicht über die Situation, die zur Abmahnung geführt hat und fordere ihn auf, die Verwarnung zurückzunehmen. Hast du Zeugen, die deine Version bekräftigen können, benenne sie.
  • Widerspruch oder Gegendarstellung formulieren: Verfasse eine schriftliche Gegendarstellung und lege deine Sicht der Dinge dar. Selbst wenn der Widerspruch nichts an der Abmahnung ändert, verbleibt er in deiner Personalakte.
  • Beschwerde einreichen: Hat dein Unternehmen einen Betriebsrat, hast du nach §§ 84 BetrVG die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzulegen, um Unterstützung zu bekommen.
  • Rechtliche Schritte unternehmen: Hilft alles andere nicht, bleibt dir noch der Weg der gerichtlichen Klage.

Wirksamkeit einer Abmahnung: Warn- und Rügefunktion

 

Viele Arbeitnehmer machen den Fehler, die Pflichtverletzung nicht genau genug darzulegen oder nicht auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Daher ist es zu empfehlen, sich an einen Rechtsexperten zu wenden und die Abmahnung überprüfen zu lassen. Sind die Kriterien einer unwirksamen Abmahnung gegeben, kannst du die Löschung aus der Personalakte verlangen und bei der Durchsetzung dieses Anspruchs gerichtlich vorgehen.

Schutz vor hohen Kosten

04 So hilft eine Rechtsschutzversicherung

Wenn du eine ungerechtfertigte oder formell ungenügende Abmahnung von deinem Arbeitgeber erhalten hast, kannst du rechtliche Schritte unternehmen. Rechtsberatungen und Gerichtsverhandlungen sind allerdings teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung (RSV) bleiben dir hohe Kosten erspart. Wichtig ist, dass die Police Arbeitsrechtsschutz umfasst, damit du von einer Kostenübernahme ausgehen kannst:

  • Eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Leistungsumfang trägt die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht.
  • Zudem zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Gerichtsverhandlung – und abhängig davon, ob du vor Gericht gewinnst oder verlierst.
  • Du kannst dir deinen Anwalt selbst aussuchen und musst außerdem die Kosten für Zeugen und Mediationsverfahren nicht selbst tragen.

Die Leistungsbausteine kannst du bei deinem Versicherungstarif selbst zusammenstellen und individuell entscheiden, welchen Rechtsschutz du dir genau wünschst. Lasse dich beraten und wähle einen Tarif, der ideal zu deinen Wünschen und Vorstellungen passt. Wir helfen dir dabei, das perfekte Versicherungsangebot zu finden.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen