Verstößt du als Arbeitnehmer gegen die Bedingungen deines Arbeitsvertrags, droht die fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Rechtlich ist dies für deinen Arbeitgeber aber nur in den seltensten Fällen erlaubt. Daher ist es sinnvoll, die Kündigung zu prüfen – am besten mit anwaltlicher Unterstützung. Die Kosten übernimmt oftmals eine Rechtsschutzversicherung.
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Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Verlust des Arbeitsplatzes
Was du über die fristlose Kündigung ohne eine Abmahnung wissen solltest
Geht ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis ein, verpflichtet er sich, gewisse Regeln einzuhalten und sich während der Arbeitszeit auf eine bestimmte Art zu verhalten. Wer die Vertragsbedingungen nicht befolgt, riskiert es, abgemahnt und im schlimmsten Fall gekündigt zu werden.
Der Gesetzgeber definiert strenge Anforderungen an Kündigungen und Abmahnungen – erst Recht, wenn eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung im Raum steht. Doch wann ist eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt und was ist zu tun, wenn du ein Kündigungsschreiben von deinem Arbeitgeber bekommst?
Vier Fakten über die fristlose Kündigung ohne Abmahnung
- Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung kann ein Arbeitgeber nur unter engen Voraussetzungen erteilen.
- Es existieren Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen – meist kommt es dabei auf den individuellen Einzelfall an.
- Bekommst du eine fristlose Kündigung, hilft ein Fachanwalt dabei, die Sachlage einzuschätzen und die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zu prüfen.
- Möchtest du bei allen Rechtsfragen bestens beraten werden, ohne hohe Summen auszugeben, ist eine Rechtsschutzversicherung die Lösung.
Inhaltsverzeichnis
Was möchtest du zum Thema genauer wissen?
- Strenge Voraussetzungen für fristlose Kündigungen
- Gründe für eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung
- Kündigungsregelung in der Probezeit
- Fristlose Kündigung einer Wohnung
- Das kannst du bei einer außerordentlichen Kündigung tun
- Hilft eine Rechtsschutzversicherung?
Strenge Voraussetzungen
01 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung meist unwirksam
Grundsätzlich ist im Arbeitsalltag eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich, allerdings ist sie nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam, denn sie gilt als letztes Mittel. Normalerweise muss einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen, damit der Mitarbeiter die Chance bekommt, sein Verhalten zu bessern.
Liegt dagegen ein schwerwiegender Pflichtverstoß vor, kann dieser eine Abmahnung unnötig machen, sodass eine außerordentliche Kündigung wirksam ist und keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Im BGB §626 ist festgelegt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn „die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“
Ist zum Beispiel das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch einen Vertrauensbruch so sehr beschädigt, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden kann, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Solche Fälle sind allerdings sehr selten, sodass die meisten fristlosen Kündigungen nicht rechtmäßig sind und angefochten werden können.
Gründe für eine fristlose Kündigung
02 In diesen Fällen ist eine Abmahnung nicht notwendig
Es gibt verschiedene Gründe, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich machen. Dazu zählen die folgenden:
- Tätlichkeit oder schwerwiegende Beleidigung gegenüber Arbeitgeber oder Mitarbeitern, wenn sie besonders verwerflich (z. B. rassistisch) ist oder in ihrem Ausmaß das Betriebsklima nachhaltig stört.
- Diebstahl am Arbeitsplatz führt in vielen Fällen zu einer fristlosen Kündigung, die keiner Abmahnung bedarf.
- Sexuelle Belästigung ist ein weiterer Grund, ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt zu werden.
- Verrät ein Arbeitnehmer wichtige Geschäftsgeheimnisse, muss er ebenfalls mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.
- Spesenbetrug und schwerer Missbrauch einer Vollmacht rechtfertigen häufig ebenfalls eine fristlose Kündigung, ohne dass eine Abmahnung vorausgeht.
Gründe wie Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit und verspätetes Einreichen einer Krankschreibung rechtfertigen dagegen keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Ist der Pflichtverstoß verhaltensbedingt, so gibt es in der Regel zunächst eine Abmahnung, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. In vielen Fällen kommt es bei einem Kündigungsgrund auf den jeweiligen Einzelfall an, sodass die Sachlage für Laien oftmals nicht so einfach zu bewerten ist.
Fristlose Kündigung seitens der Arbeitnehmer
Will ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten, müssen dafür ebenfalls triftige Gründe gegeben sein. Darunter fallen zum Beispiel:
- Mobbing und grobe Beleidigung
- Sexuelle Belästigung
- Ausbleibende oder verspätete Lohnzahlungen
- Verletzung des Arbeitsschutzes
- Gefährdung der Gesundheit des Mitarbeiters
Suche zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, bevor du eine Kündigung aussprichst. Viele Probleme lassen sich durch Kommunikation klären, sodass eine Kündigung vielleicht gar nicht notwendig ist.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
03 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung in der Probezeit: Diese Regelungen gelten
Befindet sich ein Arbeitnehmer in der Probezeit, so ist es für den Arbeitgeber einfacher, ihn zu kündigen. Allerdings ist die weitverbreitete Annahme falsch, dass man in der Probezeit schnell fristlos gekündigt werden kann. Die Hürden für eine außerordentliche Kündigung sind in der Probezeit nämlich genauso hoch.
Der Arbeitgeber kann den Angestellten in der Probezeit ohne schwerwiegenden Grund nur ordentlich kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung bedarf in den meisten Fällen zunächst einer Abmahnung – unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht.
Mietrecht und Kündigung
04 Fristlose Kündigung der Wohnung: Rechte der Mieter und Vermieter
Eine fristlose Kündigung können nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Vermieter und Mieter aussprechen. Ebenso wie im Arbeitsrecht, ist im Mietrecht laut BGB §569 eine fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung nur aus einem wichtigen Grund rechtmäßig.
Die folgenden Gründe erlauben eine fristlose Kündigung der Wohnung ohne vorherige Abmahnung und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen:
Gründe für Vermieter | Gründe für Mieter |
Mietrückstände von mindestens zwei Monaten in Folge | Gesundheitsgefährdung in der Wohnung durch Schimmel, Ungeziefer und Schadstoffe |
Beleidigung seitens des Mieters | Beleidigung seitens des Vermieters |
Mehrfacher wissentlicher Verstoß des Mieters gegen die Hausordnung | Keine Möglichkeit, die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart zu nutzen |
Gefährdung der Wohnung seitens des Mieters | Unerlaubtes betreten der Wohnung seitens des Vermieters |
Bauliche Maßnahmen an der Wohnung ohne Genehmigung | Erhebliche und schwerwiegende Mängel an der Wohnung |
Wiederholte und erhebliche Störung des Hausfriedens durch den Mieter | Betrügerische Aktivitäten des Vermieters (z.B. bei der Nebenkostenabrechnung) |
Unerlaubte Untermieter in der vermieteten Wohnung | Störung des Hausfriedens durch den Vermieter |
Liegt ein Mietproblem vor, das eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt, macht es in vielen Fällen Sinn, wenn sich beide Parteien zunächst zu einem klärenden Gespräch zusammensetzen. Ist eine Kündigung trotzdem nicht vermeidbar, solltest du dich an einen Anwalt wenden, der mit dir das weitere Vorgehen bespricht.
Was tun?
05 So gehst du bei einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung vor
Bekommst du eine fristlose Kündigung, solltest du sie zunächst von einem Rechtsexperten prüfen lassen. Ist sie nicht wirksam und gibt es keine weitere Chance zur Klärung, kannst du rechtliche Schritte unternehmen. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Wichtig: Du musst die Klage innerhalb von drei Wochen einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtswirksam und du kannst nichts mehr unternehmen.
Setze dich daher möglichst zeitnah mit einem Fachanwalt in Verbindung und lasse dich ausführlich beraten. Der Rechtsexperte wird dir alle deine Optionen erklären und vielleicht sogar einen langwierigen und zeitintensiven Rechtsstreit verhindern.
Gut versichert ist halb gewonnen
06 Rechtsschutzversicherung abschließen und deine Rechte durchsetzen
Ganz egal, ob du Ärger mit deinem Arbeitgeber oder dem Vermieter hast: Du hast Rechte und auf diese solltest du zu keiner Zeit verzichten. Rechtliche Streitigkeiten und anwaltliche Beratungen sind aber kostspielig und nicht für jeden erschwinglich.
Die Antwort ist eine gute Rechtsschutzversicherung mit den Bausteinen Arbeitsrechtsschutz und Mietrechtsschutz, die umfassenden Schutz vor hohen Kosten bietet.
Die Tarifbausteine stellst du individuell zusammen, um von maßgeschneidertem Versicherungsschutz zu profitieren. Eine gute Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichts- und Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige und Gerichtsvollzieher – und das alles zu einem Festpreis. Suche dir den für dich besten Tarif aus und sorge dafür, dass dein Recht niemals zu kurz kommt.
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