Gründe für Abmahnungen Wann das Verhalten am Arbeitsplatz zum Problem wird

Fehlverhalten ist oft eine Interpretationssache, kann am Arbeitsplatz aber zu Problemen führen. Abmahnungen sind im Berufsleben nicht selten und sorgen für Streitigkeiten. Wir zeigen, welche Gründe eine Abmahnung rechtfertigen und dass du dich für eine juristische Auseinandersetzung am besten mit einer Rechtsschutzversicherung ausstattest.

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Mobbing, Diebstahl, Alkohol...

Die Gründe für eine Abmahnung und wann sie nicht ausreichen

Erteilt ein Arbeitgeber eine Abmahnung, möchte er seinen Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hinweisen und diesen dazu auffordern, sich zukünftig zu bessern. Zugleich ist es eine Warnung, denn im Wiederholungsfall droht oft die Kündigung. Um jemanden abzumahnen, muss es allerdings triftige Gründe geben. Längst nicht jedes Verhalten, das einen Arbeitgeber stört, rechtfertigt eine offizielle Abmahnung.

Nachfolgend zeigen wir dir, welche Gründe es für eine Abmahnung geben kann und wann diese nicht gerechtfertigt ist. Zudem verraten wir, wie du gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorgehen kannst und warum eine Rechtsschutzversicherung immer eine gute Idee ist.

Vier Fakten über die Gründe für Abmahnungen

  1. Verhaltensbedingte Abmahnungen gehören zu den häufigsten Abmahnungsformen. Diese bekommen Arbeitnehmer zum Beispiel für Diebstahl, Alkoholkonsum, Beleidigung und Mobbing.
  2. Weitere Gründe für eine Abmahnung sind Schlecht- und Minderleistung sowie Arbeitszeitbetrug und unerlaubte Nebentätigkeit.
  3. Nicht jedes Verhalten rechtfertigt eine Abmahnung. Gegen ungerechtfertigte Mahnschreiben kannst du unterschiedlich vorgehen.
  4. Entscheidest du dich für den Weg über das Amtsgericht, sparst du mit einer guten Rechtsschutzversicherung viele Kosten.

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Vertragsbedingungen sind maßgeblich

01 Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung

Einer Abmahnung muss ein eindeutiger Pflichtverstoß zugrunde liegen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter oder ein Auszubildender eine Vereinbarung aus seinem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag verletzt. Liegt eine Straftat vor, ist eine Verwarnung ebenfalls gerechtfertigt. Es existieren zahlreiche legitime Gründe für eine Abmahnung für einen Azubi oder einen Arbeitnehmer, wobei die nachfolgend Beschriebenen zu den häufigsten zählen.

Unpünktlichkeit: Zu spät kommen wird bestraft

Wenn du einmal zu spät zur Arbeit kommst, musst du in der Regel keine Abmahnung befürchten. Anders verhält es sich, wenn du dich immer wieder verspätest. Regelmäßige Unpünktlichkeit kann sich auf das Arbeitsklima auswirken oder die Arbeitsabläufe stören. Bist du mehrmals zu spät dran, kann sich dies zudem durch Mehrarbeit auf die Kollegen auswirken. Die wenigsten Arbeitgeber nehmen wiederholte Verspätungen hin und ahnden sie mit einer Abmahnung.

Alkoholkonsum: Am Arbeitsplatz oft nicht gern gesehen

Es gilt im Arbeitsrecht kein grundsätzliches Alkoholverbot. Erbringt ein Arbeitnehmer die erforderliche Leistung und begeht keine Verletzung seiner Vertragspflichten, ist der Konsum von Alkohol nicht per se unerlaubt. Allerdings kann ein Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verbieten.

Verstößt du gegen diese Weisung, musst du mit einer Abmahnung rechnen – ganz egal, ob sich der Konsum auf deine Arbeitsleistung auswirkt. Wiederholter Alkoholkonsum kann schließlich zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Erkrankung: Abmahnung bei verspäteter und ausgebliebener Krankmeldung

Laut Gesetz muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wenn er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann. Im besten Fall erfolgt die Krankmeldung spätestens dann, wenn dein Arbeitstag beginnen würde. Gehst du zuerst zum Arzt, um dich krankschreiben zu lassen, und meldest dich erst anschließend bei der Arbeit, ist die Krankmeldung verspätet und kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) musst du spätestens ab dem 4. Kalendertag vorlegen. Unterlässt du das, kann dies ebenfalls eine Abmahnung zur Folge haben.

Nicht immer gerechtfertigt

02 Unzulässige Gründe für Abmahnungen

Grundsätzlich gilt: Verstößt der Arbeitnehmer willentlich gegen die Bedingungen und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeitgeber ihre Angestellten nicht abmahnen dürfen, wenn ihnen ein Missgeschick unterläuft oder es nicht in ihrer Hand liegt, etwas an einer Situation zu ändern.

Kann ein Mitarbeiter seine Arbeit zum Beispiel nicht durchführen, weil ein Arbeitsgerät ohne seine Schuld nicht funktioniert, darf er nicht für Schlechtleistung abgemahnt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Mitarbeiter zu spät zur Arbeit kommt, weil er unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde.

Reine Formsache

03 Die richtige Form einer Abmahnung

Nicht nur die Gründe müssen ausreichend sein, damit eine Abmahnung ihre Richtigkeit hat – eine wirksame Verwarnung muss außerdem die richtige Form haben. Die folgenden Bausteine und Inhalte muss die Abmahnung haben, um rechtsgültig zu sein:

  • Vorwurf: Der Arbeitnehmer muss das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, exakt beschreiben, sodass zweifelsfrei ersichtlich ist, was dem Arbeitnehmer genau vorgeworfen wird. Es ist außerdem wichtig, dass Ort- und Zeitangaben enthalten sind.
  • Hinweis auf die Pflichtverletzung: Es ist erforderlich, dass in der Abmahnung zu lesen ist, dass das beschriebene Verhalten gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
  • Aufforderung zur Änderung des Verhaltens: Es muss des Weiteren die Aufforderung enthalten sein, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu ändern – ebenso wie die Aussage darüber, wie die Verhaltensänderung sein muss.
  • Warnung: Wichtig ist außerdem, dass die Abmahnung eine Androhung von Konsequenzen beinhaltet. Das Wort „Kündigung“ muss nicht zwangsläufig vorkommen.

Bist du dir nicht sicher, ob deine Abmahnung der notwendigen Form entspricht, solltest du einen Experten zu Rate ziehen. Dieser hilft dir dabei, die Sachlage einzuschätzen und bespricht mit dir das weitere Vorgehen.

Deine Rechte

04 Ungerechtfertigte Abmahnungen nicht hinnehmen

Du denkst, dass deine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist? In diesem Fall hast du unterschiedliche Handlungsoptionen:

  • Verfasse gemäß deinem Gegenerklärungsrecht eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, die dein Arbeitgeber zusammen mit deiner Abmahnung in deiner Personalakte aufbewahren muss.
  • Hat dein Unternehmen einen Betriebsrat, kannst du dort eine Beschwerde einlegen, damit eine Überprüfung deiner Abmahnung erfolgt.
  • Du hast außerdem die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht zu klagen, wobei du dich am besten im Vorfeld an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wendest.

Hohe Kosten adé

05 Die Vorzüge der Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung bewahrt dich vor hohen Kosten und hilft dir dabei, dein Recht durchzusetzen. Die Leistungen und Bausteine deines Versicherungstarifs stellst du individuell zusammen und wählst nur den Rechtsschutz, der dir wirklich nützt.

Eine gute Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten für Rechtsanwälte, die Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständige und Gerichtsvollzieher. Da die Kostenerstattung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme erfolgt, solltest du diesem Aspekt bei Vertragsabschluss Aufmerksamkeit widmen. Lasse dich beraten und sichere dir ein Versicherungsangebot mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen