Was kannst du tun? Alles Wichtige rund um die LEGO Abmahnung

Seit einiger Zeit verschickt eine Anwaltskanzlei im Namen von LEGO Abmahnungen vorrangig an Händler von Bausteinen und Figuren von Drittherstellern. Es geht um Urheberrechtsverletzungen, Markenrechte und Wortmarken. Wir erklären, was zu tun ist, wenn LEGO abmahnt und ob eine Rechtsschutzversicherung hilft.

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Abmahnung von LEGO erhalten

Abmahnschreiben von Rechtsanwalt: Die richtige Vorgehensweise

Wer bunte Plastikbausteine mit kleinen Figuren verkauft, muss sich in Acht nehmen. Um die eigene Marke zu schützen, geht der Hersteller LEGO oftmals sehr resolut vor. Ähneln die Figuren von Drittherstellern denen von LEGO zu sehr oder bezeichnet ein Händler die Bausteine als LEGO-kompatibel, droht eine Abmahnung mit teils hohen Straf- und Anwaltsgebühren.

Wer eine LEGO Abmahnung bekommt, hat unterschiedliche Optionen, sich dagegen zur Wehr zu setzen – erst recht, wenn der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Nachfolgend zeigen wir, wie du am besten vorgehen solltest und was es mit der Abmahnung genau auf sich hat.

Drei Fakten zur LEGO Abmahnung

  1. LEGO mahnt vorrangig Händler von Bausteinen und Figuren wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Einige Fälle bekamen aufgrund der Bekanntheit einiger Abgemahnten sogar mediale Beachtung.
  2. Mit einer Abmahnung von LEGO kommen auf Betroffene teils hohe Kosten zu, sodass es wichtig ist, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn ein Abmahnschreiben eintrifft.
  3. Ein Rechtsanwalt kann helfen, kostet aber viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten und spart viel Geld.

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Vorwurf der Markenrechtsverletzung

01 Abmahnung von LEGO: Darum geht es

Seit einiger Zeit mahnt die dänische Firma LEGO Händler und YouTuber wegen Markenrechtsverletzung ab. Der Grund ist unter anderem die unerlaubte Verwendung des Wortes LEGO für Bausteine anderer Hersteller, sowie unrechtmäßige Nachahmungen der LEGO-Figuren. Der dänische Hersteller der weltbekannten Baustein-Sets sieht darin eine Verletzung seiner Markenrechte.

Einer der Fälle, die es in diesem Zusammenhang in die Schlagzeilen schaffte, ist die Abmahnung, die der Händler Thorsten Klahold erhalten hatte. Klahold betreibt in Paderborn das Geschäft „Steingemachtes“. Dort verkauft er verschiedene Bausätze, die aus kleinen Plastiksteinen mit Noppen bestehen. Vor allem die kleinen Figuren, die der Händler ebenfalls zum Verkauf anbietet, sind LEGO ein Dorn im Auge.

Abmahnungen gegen YouTuber und eBay-Händler

Bei einem weiteren Fall wurde ein weiterer Händler von Klemmbausteinen abgemahnt, der zugleich den populären YouTube-Kanal „Held der Steine“ betreibt. Dabei ging es um die unerlaubte Verwendung der Bezeichnung „LEGO“ für Produkte eines Konkurrenzherstellers. Andere Händler bekamen ein Abmahnschreiben, weil sie ihre Produkte als „LEGO-Kompatibel“ bezeichnet haben.

In anderen Fällen wurden eBay-Händler der unrechtmäßigen Nachahmung von LEGO-Figuren bezichtigt und entsprechend abgemahnt. Ein Patent auf die Herstellung von sogenannten Klemmbausteinen mit Noppen hat LEGO nicht, dafür eine 3D-Marke, die die optische Unverwechselbarkeit eines Produkts schützt.

Warum mahnt Lego ab?

02 Gegenstand der Abmahnungen durch LEGO

Eine Abmahnung seitens LEGO kann verschiedene Vorwürfe enthalten – je nachdem, was sich die Abgemahnten laut des Herstellers zuschulden kommen ließen. Die folgenden Vergehen könnten in einem Abmahnschreiben zur Last gelegt werden:

Urheberrechtsverletzung

In einer LEGO Abmahnung könnte es um eine Verletzung von Urheberrechten gehen. Entsprechend §97 UrhG sind geistige Schöpfungen automatisch vor Nachahmungen geschützt. Die besondere Form der LEGO-Figuren macht sie laut des Unternehmens unverwechselbar – und wer Figuren verkauft, die denen von LEGO zu ähnlich sind, ist abmahngefährdet.

Verletzung der 3D-Marke

Der Verkauf von Figuren, die große Ähnlichkeit mit denen von LEGO aufweisen, stellt laut des Herstellers nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch eine Verletzung der 3D-Marke dar. Der Vorwurf lautet, dass die Verbraucher Gefahr laufen, die Figuren anderer Hersteller mit denen von LEGO zu verwechseln oder eine Verbindung zwischen den beiden Herstellern zu knüpfen. Daher mahnt LEGO die Verletzung des Geschmacksmusterrechts ab.

Verletzung der Wortmarke

Ein weiterer Abmahngrund ist die Verwendung der Bezeichnung „LEGO“ für Klemmbausteine von Drittherstellern. Außerdem mahnt das Unternehmen Händler ab, die die Kompatibiität der Dritthersteller-Bausteine mit den Steinen des dänischen Herstellers bewerben und sie als „LEGO-kompatibel“ bezeichnen.

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob das Wort „LEGO“ inzwischen zu einem sogenannten Gattungsbegriff geworden ist und seinen Status als Markenname verliert. Dies ist beispielsweise bereits der Marken „Tempo“, „Jeep“ und „Tesa“ passiert. Sie gingen im Laufe der Zeit in den allgemeinen Sprachgebrauch über und wurden für alle ähnlichen Produkte verwendet.

Dies möchte LEGO verhindern und geht aus diesem Grund gegen jede Markenrechts- und Urheberrechtsverletzung vor. Vertreten wird der Baustein-Hersteller dabei von der Kanzlei Hogan Lovells mit Hauptsitz in London.

Unterlassung und Schadenersatz

03 Diese Ansprüche macht LEGO geltend

In seinen Abmahnschreiben macht der Hersteller unter anderem seinen Unterlassungsanspruch geltend und fordert Abgemahnte dazu auf, die zur Last gelegte Verletzungshandlung zukünftig zu unterlassen. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Zudem erfragen die Rechtsanwälte von Hogan Lovells Angaben zu Lieferanten, Herstellern und gewerblichen Käufern, um auf diese Weise die Höhe des Streitwerts und des daraus resultierenden Schadensersatzes zu ermitteln.

Des Weiteren ist in einer LEGO Abmahnung in der Regel die Summe der Anwaltskosten festgesetzt. Auch hier spielt der Streitwert eine Rolle, weil dessen Höhe die Gebühren bestimmt. Sie liegen nicht selten im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich.

Nicht auf eigene Faust handeln

04 [highlighted[Das ist zu tun, wenn eine LEGO Abmahnung ankommt

Wer eine Abmahnung für das Verkaufen von LEGO-ähnlichen Bausteinen oder Figuren bekommt, muss dies nicht hinnehmen und kann sich mithilfe eines Rechtsbeistands zur Wehr setzen. Ein Fachanwalt kann zum Beispiel mit Hogan Lovells in Verhandlung treten und niedrigere Strafen aushandeln beziehungsweise Tatsachen anführen, die sich streitwertreduzierend auswirken.

  • Ist die Abmahnung von LEGO gerechtfertigt, ist es häufig ratsam, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um auf diese Weise Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird dabei helfen, die Erklärung richtig zu formulieren.
  • Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wird sich der Anwalt dafür einsetzen, die Weiterverfolgung der angeblichen Verletzungshandlung zu beenden. Ist dies nicht von Erfolg gekrönt, besteht die Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Wie du siehst, kommst du ohne einen Rechtsexperten nicht aus. Guter rechtlicher Beistand ist aber teuer – erst Recht, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Und hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Anwalts-, Prozess- und Sachverständigenkosten und spart sehr viel Geld.

Wichtig: Hast du mit LEGO im Zuge einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zu tun, reicht ein einfacher Rechtsschutz nicht aus. Er würde nur deinen Privatbereich abdecken. Fürs Berufliche brauchst du einen Firmenrechtsschutz, den du im Rahmen einer Gewerbeversicherung vereinbaren kannst.

Die Leistungsbausteine setzt du bei deinem Versicherungstarif individuell zusammen und solltest dich in dieser Hinsicht von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Wir helfen dir dabei, das für dich ideale Versicherungsangebot zu finden.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen