Ruhezeit Die Erholungszeit zwischen den Arbeitstagen

Auftanken, Work-Life-Balance, Familienzeit – es ist so wichtig für deine Gesundheit, dass du als Arbeitnehmer genug Zeit zur Erholung hast. Diese Ruhezeit ist sogar gesetzlich geregelt. Dennoch kann es deshalb zu Unstimmigkeiten im Job kommen. Mit einer Rechtsschutzversicherung hast du mehr Sicherheit, um deine Rechte einzufordern.

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Schneller Überblick

Das Recht auf Ruhe und Erholung nach der Arbeit

Ruhezeiten und Ruhepausen sind wichtig für deine Gesundheit, Erholung und Regeneration. Sie dienen außerdem zur Sicherheit und zum Schutz vor Unfällen, etwa indem sie verhindern, dass Arbeitnehmer unkonzentriert arbeiten oder erschöpft sind. Das Gesetz spricht dir daher verschiedene Rechte auf diese wertvolle Ruhezeit zu.

Fünf Fakten zur Ruhezeit in der Arbeitswelt

  1. Die gesetzliche Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitszeiträumen beträgt elf Stunden. So viel Zeit sollte mindestens zwischen dem Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn liegen.
  2. Diese Ruhezeit sollte nicht durch eine Arbeitstätigkeit unterbrochen werden, etwa durch die Beantwortung einer E-Mail.
  3. Hinzu kommt eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden in einem Siebentageszeitraum, also kurz: die Sonntagsruhe.
  4. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln Ausnahmen, die für bestimmte Berufsgruppen gelten.
  5. Trotz genauer Regelungen gibt es viele Streitfälle rund um die Anerkennung von Ruhe-, Erholungs- und Arbeitszeiten.

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Die wichtigste Frage zuerst

Wie lang ist die gesetzliche Ruhezeit?

Wir steigen direkt ein: Die Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der Arbeit am nächsten Tag, also ab Feierabend bis zum Morgen vor dem Dienst. Eine Ruhepause ist hingegen eine kurze Unterbrechung der Arbeit, etwa die Mittagspause. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lang diese Ruhe- und Pausenzeiten mindestens sein sollten.

Übersicht über Ruhezeit, Ruhepausen und Feiertagsruhe laut ArbZG

RuhezeitRuhepausenSonn- und Feiertagsruhe
Mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn
(ArbZG §5 Abs.1)
Mindestens 30 Minuten ab sechs Stunden Arbeit
(ArbZG §4)
Allgemeine Ruhezeit von 24 Stunden
(ArbZG §9)
45 Minuten ab einer Arbeitszeit von mehr als neun StundenBei Berufen mit Sonntagsarbeitszeit mindestens 15 freie Sonntage im Jahr (ArbZG §11)

Laut Gesetz solltest du als Arbeitnehmer nach dem Ende deiner täglichen Arbeit mindestens elf Stunden Ruhezeit haben. Wenn du deinen Dienst beispielsweise um 18 Uhr beendest, solltest du am nächsten Tag nicht schon wieder ab 5 Uhr früh zur nächsten Schicht antreten müssen.

Wichtig ist außerdem, dass diese Ruhezeit nicht von irgendeinem Arbeitseinsatz unterbrochen wird. Ein solcher Einsatz muss nicht der Notfall sein, zu dem ein Rettungssanitäter nach Feierabend gerufen wird. Rechtlich gesehen ist es auch die E-Mail oder ein geschäftlicher Anruf, den du nach Arbeitsende beantwortest. Bei einer Unterbrechung der Ruhezeit beginnt der Elf-Stunden-Zeitraum theoretisch wieder von vorn.

Auch im Schichtbetrieb gilt, dass die Ruhezeit zwischen zwei Schichten mindestens elf Stunden betragen muss. Das gilt besonders für den Wechsel von der Spät- zur Frühschicht.

Übrigens: Bei den Angaben zu den Ruhepausen handelt es sich um Mindestregelungen. Die Arbeitspausen sind in der Praxis oft länger. In deinem Arbeitsvertrag findest du die genauen Bestimmungen, die für deine Arbeitsstelle gelten.

 

Es gibt ein Recht auf tägliche und wöchentliche Ruhezeit

Die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ist auch eine wöchentliche Ruhezeit. Diese 24 Stunden arbeitsfreie Zeit kommen zu den täglichen elf Stunden hinzu.

Dies bestätigte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom März 2023. Die Richter sehen es so: Die tägliche Ruhezeit erlaubt es dem Arbeitnehmer, sich eine bestimmte Anzahl von Stunden von der Arbeit komplett zurückzuziehen. Die Wochenruhezeit ist dagegen die Erholungszeit pro Siebentageszeitraum. Das sind zwei verschiedene Rechte und entsprechend dürfen Arbeitnehmer beide Ruhezeiten einfordern.

In dem konkreten Fall hatte sich ein Mitarbeiter der ungarischen Eisenbahn dagegen gewehrt, dass sein Arbeitgeber ihm keine elf Stunden Mindestruhezeit zusprach, wenn diese unmittelbar vor oder nach der wöchentlichen Ruhezeit fällig war (EuGH, C-477/21).

Sicher kannst du dir vorstellen, dass es nicht immer leicht ist, gegenüber dem Arbeitgeber die eigenen Rechte einzuklagen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hält dir in einer solchen Situation mit ihrem Beratungsangebot und der Kostenübernahme den Rücken frei.

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Zu den Details

Andere Branchen, andere Arbeitszeiten – die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz

In einigen Branchen oder in manchen Berufen lässt sich die Elf-Stunden-Ruhezeit nicht immer einhalten. Dies berücksichtigt der Paragraf fünf des Arbeitszeitgesetzes, fordert aber auch einen Ausgleich.

In folgenden Einrichtungen und Branchen darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn dies innerhalb von vier Wochen wieder jeweils durch eine 12-Stunden-Ruhezeit ausgeglichen wird:

  • Verkehrsbetriebe
  • Gastronomie
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung

In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen lassen sich ebenfalls Abweichungen festschreiben. Auch dafür gibt das Arbeitszeitgesetz Maßgaben vor (ArbZG §7).

Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem für Berufe, in denen Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst oder Einsatzbereitschaft sind. Das betrifft beispielsweise Notfallsanitäter. Diese Zeiten sind Arbeitszeiten und keine Ruhezeit.

Anders ist es mit der Rufbereitschaft, mit der Ärzte leben müssen. Diese zählt nur dann zur Arbeitszeit, wenn es einen Einsatz gab.

Auf die Bremse treten: Ruhezeiten für LKW-Fahrer

Die Ruhezeiten für LKW-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz (FPersG). Zwar müssen auch sie die tägliche Elf-Stunden-Ruhezeit einhalten und diese innerhalb von 24 Stunden nehmen. Sie dürfen diesen Zeitraum unter Umständen in zwei Blöcke aufteilen. Dann sollte aber einer dieser Abschnitte mindestens drei Stunden dauern, gefolgt von neun Stunden – ja richtig, bei dem Splitting erhält der Fahrer eine Stunde dazu. Aber: Es ist nicht zulässig, dass ein Fahrer einmal zehn Stunden pausiert und später noch einmal zwei Stunden dranhängt.

Die gesetzliche Ruhepause während der Arbeit ist bei LKW-Fahrern die Fahrtunterbrechung. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer einmal eine Erholungspause von 45 Minuten machen. Falls du mehr Details dazu suchst, dann schau dich auf der Seite zum Fahrpersonalrecht vom Bundesamt für Logistik und Mobilität um.

Ruhezeit und Arbeitsrecht

Was tun bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die Ruhezeit?

Arbeitszeit, Pausenzeit und Ruhezeit sind im Berufsalltag oft nicht so leicht zu trennen. Und da es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen nicht einhält, gibt es zahlreiche Urteile rund um die richtige Abgrenzung und Einhaltung der Ruhezeit.

Zwei Beispiele wollen wir kurz vorstellen:

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Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Rechtsschutzversicherungen