Erbrecht Testament oder gesetzliche Erbfolge – Wer hat Anspruch aufs Erbe?

Jedes Jahr werden etliche Milliarden Euro vererbt. Auch wenn dein Erbe wahrscheinlich nicht so üppig ausfallen wird, ist es doch gut zu wissen, welche Position du in der Erbfolge hast und wie es um deinen Pflichtteil steht. Gerätst du beim Thema Erbrecht mit Angehörigen in Streit, kann die Unterstützung durch einen Anwalt eine Menge Nerven sparen.

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Auf einen Blick

Das Wichtigste rund um Erbrecht kurz & knapp

Gestorben wird immer. Das bedeutet auch, dass sich wohl jeder früher oder später mit den Themen Erbe und Erbrecht beschäftigt, etwa wenn die Eltern sterben. Ob Möbel, Auto, Eigenheim, Bankkonto oder Schulden – alles wandert zunächst in den Besitz der Kinder, wenn sie das Erbe annehmen.

5 Fakten rund um das Erbrecht

  1. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge.
  2. War der Verstorbene verheiratet, erbt der hinterbliebene Ehepartner mit – unabhängig von den Personen, die die Erbfolge vorgibt.
  3. Liegt ein Testament vor, haben Kinder und Ehepartner Anspruch auf ihren Pflichtteil, sofern sie von der verstorbenen Person nicht berücksichtigt wurden.
  4. Das Erbe muss versteuert werden. Es gelten je nach Verwandtschaftsgrad hohe Freibeträge.
  5. Gerade bei einer Erbengemeinschaft kann sich schnell ein Streit rund ums Erbe entwickeln. Juristischer Beistand ist dann sinnvoll. Dessen Kosten werden jedoch nur selten von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

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Was regelt das Erbrecht & was ist die Erbfolge?

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherung
  1. Alles Wichtige zum Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab Paragraf 1922. Tiefer ins Erbrecht einsteigen

  2. Bei den Erben wird zwischen Angehörigen erster, zweiter und dritter Ordnung unterschieden. Deep Dive zur Erbfolge

Erstmal grundlegendes

Was regelt das Erbrecht?

Versterben Personen, hinterlassen sie ein Erbe. Damit ist das gesamte Vermögen des Erblassers gemeint, beispielsweise Bargeld, Fahrzeuge, persönliche Gegenstände und Immobilien. Die Erbschaft kann aber auch aus Schulden bestehen, für die das Gesetz eine Haftung durch die Erben vorsieht. Dann bekommst du es mit sogenannten Nachlassgläubigern zu tun, die offene Forderungen gegenüber dem Verstorbenen haben.

Generell gilt im Erbrecht: Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Genaueres hierzu regeln die Paragrafen 1924 bis 1926 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Paragraf 1931 (Ehegattenerbrecht).

Bei der gesetzlichen Erbfolge musst du zwei Besonderheiten beachten:

  • Dein Lebens- beziehungsweise Ehepartner erbt immer mit, sofern du von ihm nicht geschieden bist, unabhängig von der Erbfolge.
  • Es erben nur Personen, mit dem du gemeinsame Vorfahren hast. Eine Stieftochter, die Schwiegermutter oder ein angeheirateter Onkel bekommen daher nichts. Eine Ausnahme stellt die Adoption dar. Adoptierte Kinder erben trotz dieses Grundsatzes.

Wer bekommt die Erbschaft?

Erbrecht-Ordnung: Als Kind deiner Eltern erbst du sehr wahrscheinlich

Stirbt ein weit entfernter Verwandter, wirst du wohl nichts vom Erbe sehen – sofern du nicht im Testament berücksichtigt wurdest. Grund dafür ist die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, an welchen Erben der Nachlass geht.

Die Rangfolge sieht so aus:

  • Erste Ordnung: Abkömmlinge, also Kinder, Enkelkinder und Urenkel
  • Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Finden sich keine Angehörigen der ersten Ordnung, geht das Erbe an die Personen zweiter Ordnung und so weiter.

Innerhalb einer Gruppe greift das sogenannte Repräsentationsprinzip. Dazu ein Beispiel: Du hast eine Schwester, die zwei Kinder hat. Verstirbt nun dein Vater, erben du und deine Schwester seinen Nachlass zu gleichen Teilen. Die Kinder deiner Schwester gehen leer aus, denn ihre Mutter repräsentiert bereits den Erben erster Ordnung. Wäre sie verstorben, würden ihre Kinder als Erben nachrücken.

Sonderfall Ehepartner: Immer erbberechtigt

Zur Erinnerung: Dein Ehepartner erbt immer mit. Wie hoch der Anteil am Nachlass ist, hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsgrad die anderen Erben zum Verstorbenen stehen. Erben Verwandte der ersten Ordnung, gehört dem Ehepartner ein Viertel des Erbes. Bei Angehörigen der zweiten Ordnung und bei Großeltern sind es 50 Prozent.

Der Erbanteil erhöht sich um ein Viertel, wenn das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Das ist in der Regel der Fall, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Zählen zu den Erben beispielsweise der Ehepartner und die gemeinsame Tochter, bekommt der Ehepartner zunächst ein Viertel des Erbes nach Paragraf 1931 Absatz 1 (Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten) und dann ein weiteres Viertel nach Paragraf 1371 (Zugewinnausgleich im Todesfall).

Zahlen, bitte

Gesetzliche Erbfolge an einem Beispiel verdeutlicht

Durch die gesetzliche Erbfolge, das Repräsentationsprinzip und die Ehegattenregelung ist es häufig nicht einfach festzustellen, welche Person wie viel vom Nachlass bekommt.

Unser Tipp: Schnapp dir ein Stück Papier und zeichne die Erbfolge auf. Prüfe, ob es Personen in erster Ordnung gibt. Falls ja, prüfe, welche davon am Leben sind und ob anstelle der verstorbenen Personen deren Nachkommen treten. Gibt es keinen Erben erster Ordnung, machst du das Gleiche mit den Erben zweiter Ordnung.

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Komplexität. Wir gehen davon aus, dass der Erblasser nicht verheiratet gewesen war und keine Kinder hatte.

  • Der Nachlass geht an Personen zweiter Ordnung, also an die Eltern: Mutter 50 Prozent, Vater 50 Prozent.
  • Die Mutter ist verstorben. Durch das Repräsentationsprinzip wandert ihr Erbanspruch auf ihre weiteren Kinder, also die Geschwister des Erblassers, über.
  • Dabei gibt es zwei Brüder sowie eine Halbschwester, die die Mutter mit einem anderen Partner bekommen hat. Sie teilen sich die 50 Prozent zu gleichen Teilen, sodass jede Person ein Sechstel erhält.
  • Nun ist ein Bruder ebenfalls verstorben. Er hinterlässt eine Ehefrau und zwei Töchter. Sein Anteil geht auf seine Kinder, also die Nichten des Erblassers, über. Sie teilen sich den sechsten Anteil und erhalten so jeweils ein Zwölftel vom Erbe.
  • Hätte der verstorbene Bruder keine Kinder gehabt, hätten die Halbschwester und der andere Bruder die 50 Prozent des Erbanteils der Mutter unter sich aufgeteilt, sodass jeder ein Viertel bekommen hätte.

Gibt es keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus und wurde der Nachlass nicht über ein Testament geregelt, erbt das Bundesland, in dem du zuletzt deinen Wohnsitz hattest.

Gesetzlicher Anspruch aufs Erbe

Testament, Pflichtteil und Steuern: Das sieht das Erbrecht vor

Nochmal zurück zum Testament. Dieses muss handschriftlich verfasst und vom Erblasser unterschrieben sein, am besten mit Datum und Ort. Willst du Fehler bei der Testamentserstellung vermeiden, kannst du das Dokument von einem Notar prüfen lassen. Dann ist die Rede von einem notariellen beziehungsweise öffentlichen Testament. Dieses kannst du dann bei einem Nachlassgericht verwahren.

Unabhängig davon, welche Personen du als Erben bedacht hast, haben deine Kinder und dein Ehepartner immer Anspruch auf einen Pflichtteil. Hast du solche Angehörigen nicht, können deine Eltern den Anteil verlangen.

Übrigens: Erblasser können sogenannte Vor- und Nacherben bestimmen. Letztere erben erst, wenn der Vorerbe verstorben ist.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Was heißt das genau? Angenommen, im Testament wurde die einzige Tochter nicht berücksichtigt, das Erbe soll komplett an den Ehepartner gehen. Das Erbrecht sieht für die Tochter einen gesetzlichen Anspruch von 50 Prozent vor. Durch die Pflichtteilsregelung bekommt sie immerhin die Hälfte davon, also 25 Prozent.

Das Nachlassgericht regelt einiges. Neben der Verwahrung des Dokuments und der Erbenermittlung wendest du dich dahin, wenn du ein Erbe ausschlagen willst, eine Anfechtung anstrebst oder einen Erbschein brauchst. Findest du außerdem im Nachlass eines Angehörigen dessen Testament, musst du dieses beim Gericht abgeben.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Wie ist das mit der Erbschaftsteuer?

Bei einer Erbschaft gelten großzügige Freibeträge:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
  • Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Daneben gelten weitere Regelungen, was zum steuerpflichtigen Erbe zählt. Dem Ehepartner wird zudem ein weiterer Freibetrag, der Versorgungsfreibetrag, in Höhe von 256.000 Euro gewährt.

Von der Höhe des verbleibenden Betrags und der Steuerklasse des Erben hängt schließlich der Steuersatz ab. Bei einer Erbschaft bis 75.000 Euro liegt der Steuersatz in Steuerklasse 1 beispielsweise bei sieben Prozent. Läge das steuerpflichtige Erbe bei 70.000 Euro, entfallen darauf 4.900 Euro Erbschaftsteuer. Einen Überblick zur Erbschaftsteuertabelle gibt es zum Beispiel hier.

Leistungen, Kosten und Empfehlungen zur Rechtsschutzversicherung

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen
  1. Streitigkeiten ums Erbe gibts nicht nur häufig. Oft gehts auch um hohe Summe. Für Rechtsschutzversicherer ist das Risiko daher zu hoch. Mehr dazu

  2. Je nach Versicherer werden dir dennoch unterschiedliche Leistungen in Bezug auf das Erbrecht angeboten. Mehr erfahren

  3. Abhängig vom Leistungspaket kosten die Rechtsschutzversicherung weniger als 30 Euro im Monat. Hier geht’s weiter zu den Kosten

  4. Die Stiftung Warentest attestiert vielen Versicherern eine insgesamt gute Qualität. Zu den Empfehlungen

Zum Glück versichert?

Wie hilft eine Rechtsschutzversicherung beim Erbrecht weiter

Familiäre Konflikte sowie Erbschaftsstreitigkeiten gehören in Deutschland zum Privatrecht. Daher nehmen viele ganz selbstverständlich an, dass eine Privatrechtsschutzversicherung diese Rechtsfälle abdeckt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht ist ein Baustein, den du explizit mit deinem Rechtsschutzanbieter vereinbaren musst. Meist ist dieser mit dem Familienrechtsschutz zusammengefasst, der auch bei Trennungs- und Unterhaltsstreitigkeiten einspringt.

Weil Streitigkeiten im Erbrecht sehr teuer werden können, schrecken viele Versicherer vor diesem Risiko zurück. Die meisten Rechtsschutzversicherungen erstatten beim Erbrecht nur die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt. Geht der Fall vor Gericht, lehnt die Versicherung eine Kostenübernahme ab.

Von Basis bis Premium

Welche Leistungen zahlt eine Erbrechtsschutzversicherung?

Kostspielige Auseinandersetzungen ums Erbe, die vor Gericht geklärt werden, sind für die Versicherer aus wirtschaftlicher Sicht ein Nachteil. Würden sie versprechen, die Kosten komplett zu übernehmen, hätten sie wahrscheinlich höhere Ausgaben als Einnahmen. Oder sie müssten den Versicherungsschutz zu so hohen Preisen anbieten, dass dieser für dich zu teuer und damit unattraktiv wird.

Daher sehen die meisten Versicherungsunternehmen eingeschränkte Leistungen für den Rechtsschutz bei Erbschaft vor. Nur wenige Anbieter bieten in ihrer Privatrechtsschutzversicherung ein Plus an Leistungen, das über einen Grundschutz hinausgeht.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

 

Rechtsschutzversicherung fürs Erbrecht: Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Du solltest beim Vergleich der Angebote genau auf die Vertragsdetails achten, damit du genau weißt, wann die Versicherung die Kosten erstattet und welche Fälle sie ausschließt.

  • Zeitpunkt des Erbfalls: Zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Es darf noch keine Erbschaft bestehen und auch der Erblasser sollte noch leben. Die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht lohnt sich vor allem dann, wenn der Betroffene erahnen kann, dass sich in der Zukunft ein Erbschaftsstreit ankündigt, der einen rechtlichen Beistand nötig macht.
  • Wartezeiten: Diese sind bei Rechtsschutzversicherungen üblich. Je nach Rechtsbereich liegen die Wartezeiten zwischen drei Monaten und drei Jahren. So ist beispielsweise der leistungsstarke Erbrechtsschutz der Arag mit Gerichtskostenübernahme an eine Wartezeit von einem Jahr gebunden. Nur die Erstberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht kann der Versicherte beanspruchen, sobald der Erbfall eingetreten ist.

Wer eine Rechtsschutzversicherung für Erbschaft sucht, die mehr bietet als die Kostenübernahme einer juristischen Beratung, sollte sich aufgrund dieser Voraussetzungen rechtzeitig für einen Vertragsabschluss entscheiden. Ein Versicherungsabschluss nach der Testamentsöffnung lohnt sich nicht, weil dann keine Kostenerstattung erfolgt.

Wie hoch sollte die Deckungssumme bei der Erbrechtsschutzversicherung sein?

Bei der Privatrechtsschutzversicherung sehen manche Anbieter eine unbegrenzte Deckungssumme vor. Die Stiftung Warentest empfiehlt, dass die Kostenübernahme bei mindestens 500.000 Euro liegen sollte. Generell raten Experten dazu, die Versicherungssumme nicht zu niedrig zu wählen, damit im Rechtsfall alle Kosten abgedeckt sind.

Für den Baustein Erbrecht gibt es jedoch Erstattungsgrenzen. Aktuell liegt die maximale Deckungssumme für eine erbrechtliche Rechtsschutzversicherung bei 10.000 Euro. Daher stellt sich erst gar nicht die Frage, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, da die Versicherer hier klare Grenzen setzen.

Erschwinglich, oder?

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht?

Eine Rechtsschutzversicherung für das Erbrecht als eigenständige Versicherung gibt es nicht. Dieser Schutz ist nur im Rahmen eines Privatrechtsschutzes möglich. Die Kosten beziehen sich daher auf das gesamte Leistungspaket.

Folgende Faktoren nehmen Einfluss auf die Berechnung des Versicherungsbeitrages

  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme
  • Leistungsumfang des Tarifes
  • Tarifauswahl (Single, Familie)

Ein höherer Leistungsumfang kostet selbstverständlich mehr. Eine höhere Selbstbeteiligung wirkt sich hingegen beitragsmindernd aus.

Die folgenden Kostenbeispiele zeigen, auf welchem Preislevel sich eine private Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz-Baustein bewegt.

Ein 40-jähriger Single, der angestellt ist und sich für eine Selbstbeteiligung von 150 Euro entscheidet, zahlt bei den folgenden Versicherern diese Monatsbeiträge:

Ver­sicherung / TarifBesondere Leistungen für Familien- und ErbrechtMonat­licher Beitrag (gerundet)
Allianz / Rechts­schutz Privat PremiumBeratung
Anwalts­vertretung bis zu 1.000 Euro
73 Euro
Ergo / Best SingleErst­beratung
Rechtsanwalts­kosten bis zu 1.000 Euro insgesamt
19 Euro
ADAC / PremiumBeratung
Kosten für einen Rechts­anwalt oder einen Mediator
22 Euro
Arag / Aktiv-Rechts­schutzErb-Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro
(Achtung: 1 Jahr Wartezeit)
25 Euro
WGV / OptimalAußer­gericht­licher Rechtsschutz bis zu 1.000 Euro22 Euro

(Stand November 2022)

Die Preise ändern sich jedoch, wenn andere Vertragseigenschaften gewählt werden. Daher ist ein individueller Tarifvergleich empfehlenswert.

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Was sagen die Experten?

Welche Rechtsschutzversicherungen für Erbrecht sind empfehlenswert?

Die Stiftung Warentest hat 2022 mehrere Privatrechtsschutzpakete von verschiedenen Versicherern genauer unter die Lupe genommen und die Ergebnisse im Magazin Finanztest in der Ausgabe 04/2022 veröffentlicht.

Die Experten klopften die verschiedenen Versicherungsangebote nach zahlreichen Bewertungskriterien ab. Selbstverständlich spielte der Leistungsumfang eine Rolle, aber auch die Verständlichkeit der Vertragsbedingungen.

Zu den Tarifen, die mit dem Prädikat „Gut“ am besten abgeschnitten haben, zählen:

  • Allianz mit dem Tarif Privat Premium
  • Condor mit PBV Comfort
  • R+V mit PBV Comfort + Vorsorge, Familie, Erbe, Urheber
  • ADAC mit Premium
  • Arag mit Aktiv Premium sowie Aktiv Premium Flex
  • VRK mit PBV Plus
  • Advocard mit 360° Privat
  • Ergo mit Best
  • Roland mit Premium sowie Komfort
  • Württembergische mit Premiumschutz inkl. PremiumPlus 2021
  • Allrecht/Deurag mit Privat
  • NRV mit All-in sowie Top + XXL §§ 26, 26a

Diese Top-Tarife bieten einen erweiterten Leistungsumfang im Bereich Erbrecht. So übernehmen sie Anwaltskosten für die Beratung bis zu einer Höhe von 1.000 Euro oder mehr.

Hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns

Zuletzt aktualisiert am: 26.01.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen