Riester-Rente & Steuer Riester-Rente: Was musst du bei der Steuer beachten?

Mit der Riester-Rente sorgst du für das Alter vor und nutzt dabei staatliche Förderungen. Doch wie sieht es steuerlich aus? In diesem Artikel klären wir, was du in Bezug auf die Steuervorteile und die Besteuerung bei der Riester-Rente beachten musst.

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Das Wichtigste zur Riester-Rente und Steuern kurz & knapp erklärt

Das Wichtigste vorweg: Wenn du in den Ruhestand gehst und deine Riester-Rente ausgezahlt bekommst, wird diese als Einkommen betrachtet und entsprechend besteuert. Die Höhe der Steuer hängt von deinem Steuersatz ab.

Der Vorteil ist, dass die Beiträge, die du während deiner Erwerbszeit einzahlst, steuerlich gefördert werden. Kurzum: Während der Einzahlungsphase genießt du Steuervorteile, im Rentenalter werden die Auszahlungen aber regulär besteuert.

Fünf Fakten zur Riester-Rente und der Steuer

  1. In der Sparphase der Riester-Rente fallen keine Steuern an; die Rente wird aber später besteuert.
  2. Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wobei die Versicherer relevante Daten melden.
  3. Jährlich sind bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen steuerlich absetzbar.
  4. Riester-Auszahlungen müssen versteuert werden; ab 2058 gilt die vollständige Besteuerung.
  5. Vorzeitige Auszahlungen führen zur Rückzahlung von Steuervorteilen und Zulagen.

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Sparphase

01 Welche Steuern fallen in der Sparphase der Riester-Rente an?

Für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass du in der Ansparphase keine Steuern auf Beiträge für die private Altersvorsorge zahlen musst. Dafür wird die ausgezahlte Rente in der Auszahlphase versteuert.

Solange du also noch dein zusätzliches Altersgeld für den Ruhestand ansparst, kannst du die Riester-Beiträge in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben steuerlich absetzen.

Seit 2019 ist bei der Riester-Rente dieser Steuerabzug einfacher. Denn seitdem sind Versicherer verpflichtet, den Finanzämtern alle relevanten Daten für den sogenannten Sonderausgabenabzug zu melden. In der für die Riester-Rente wichtigen Anlage AV musst du daher nicht mehr die folgenden Angaben machen:

 

  • Sozialversicherungs­nummer
  • Zulagennummer
  • Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge
  • Innerhalb des Steuerjahres gezahlten Beiträge für die Riester-Rente

Sollten ein oder mehrere Riester-Renten beim Sonderausgabenabzug ausgeklammert werden, musst du das auf Seite 2 der Anlage AV explizit angeben.

Förderung

02 Wie hoch ist die steuerliche Förderung der Riester-Rente?

Mit der Riester-Rente kannst du jährlich maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen steuerlich absetzen. Bekommst du die Grundzulage von 175 Euro und die Kinderzulage von 300 Euro, sind nur 1.625 Euro absetzbar. Das sind monatlich etwa 135 Euro.

Wenn du und dein Ehepartner riestern und ihr direkt zulagenberechtigt seid, könnt ihr bis zu 4.200 Euro absetzen. Bei nur einem mittelbar berechtigten Partner sind es 2.160 Euro.

Du kannst mehr in die Riester-Rente einzahlen, aber das wird steuerlich nicht berücksichtigt. Um die volle Riester-Förderung zu bekommen, musst du jährlich vier Prozent deines Vorjahresbruttos inklusive Zulagen einzahlen.

Wenn du rentenversicherungspflichtig oder Beamter bist, kannst du eine Riester-Rente abschließen und staatliche Zulagen erhalten. Solltest du diese Kriterien nicht erfüllen, aber mit jemandem verheiratet sein, der dazu berechtigt ist, kannst du trotzdem von der Förderung profitieren.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Absetzbarkeit

03 Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge?

Nicht immer führt das Absetzen der Beiträge zu einer Steuerrückerstattung. Sind bei der Riester-Rente die Steuervorteile kleiner als die erhaltene Altersvorsorgezulage, gibt es keine Rückzahlung. Sind sie dagegen größer, erhältst du die Differenz ausgezahlt, die nach Abzug der Zulage bleibt. Mit der Günstigerprüfung verhindert das Finanzamt, dass du doppelt gefördert wirst.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du hast ein Bruttoeinkommen von 40.000 Euro und zahlst jährlich 1.125 Euro in deinen Riester-Vertrag, um die volle Zulage für dich und dein Kind zu erhalten. Diese Summe errechnet sich aus 1.600 Euro (Vier Prozent von 40.000 Euro) minus 475 Euro (Grund- und Kinderzulage). In deiner Steuererklärung setzt du die vollen 1.600 Euro als Sonderausgaben ab, wodurch dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.

Einkommen­­steuer ohne Sonder­ausgaben­­abzug (Zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro)7.828 Euro
Einkommen­­steuer mit Sonder­ausgaben­­abzug (Zu versteuerndes Einkommen: 38.400 Euro)7.302 Euro
Differenz526 Euro

Durch den Sonderausgabenabzug besteht eine Steuerermäßigung von 526 Euro. Hiervon zieht das Finanzamt die erhaltenen Zulagen ab (- 475 Euro), sodass eine Rückerstattung von 51 Euro verbleibt.

Abhängig davon, wie hoch deine Altersvorsorgezulagen sind, kann die Steuerermäßigung bei gleichem Einkommen (in der folgenden Tabelle 40.000 Euro) höher oder niedriger ausfallen.

ZulageGünstiger­prüfungSteuer­erstattung
175 Euro (für dich)526 Euro minus 175 Euro351 Euro
475 Euro (1 Kind)526 Euro minus 475 Euro51 Euro
775 Euro (2 Kinder)526 Euro minus 775 Euro0 Euro

Je mehr Kinder du hast und je mehr Zulagen du somit für den Nachwuchs bekommst, desto weniger profitierst du vom Steuervorteil der Riester-Rente. Im Gegenzug musst du weniger aus eigener Tasche in den Vertrag investieren, da ein Großteil des erforderlichen Beitrags für die volle Förderung mit diesen Zulagen abgedeckt ist.

Auch die Höhe deines Einkommens und der damit verbundene persönliche Steuersatz haben Einfluss darauf, wie sehr sich das Riestern aus steuerlicher Sicht lohnt.

Bei der Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 Euro jährlich als Steuerabzug geltend machen, während es bei der Rürup-Rente über 25.000 Euro sind. Jährlich steigt dieser Betrag bei der Rürup-Rente etwas. Allerdings gibt es dort keine Grund- und Kinderzulagen.

Anja
Anja
Expertin für Altersvorsorge

Auszahlphase

04 Welche Steuern fallen in der Auszahlphase an?

Die Auszahlungen der Riester-Rente musst du versteuern, unabhängig davon, ob sie komplett als monatliche Rente oder geteilt aus Einmalauszahlung und Monatsrente erfolgen.

Bis 2058 muss nur ein Teil der Riester-Rente versteuert werden. Gehst du 2024 in den Ruhestand bzw. beginnt in diesem Jahr die Auszahlung der privaten Altersvorsorge, sind 83 Prozent davon steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz gilt bis zum Lebensende. Der Anteil steigt jährlich, sodass 2058 die ganze Riester-Rente versteuert werden muss.

Für die Besteuerung trägst du als Rentner die Höhe deiner jährlichen Riester-Rente in der Anlage R der Steuererklärung im Feld „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ ein. Wie viel genau von der Rente für die Steuern abgeht, hängt vom Steuersatz ab. 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro.

Sonderfälle

05 Besteuerung bei vorzeitiger Auszahlung, Wohn-Riester und Kleinstrente

Bei der Besteuerung der Riester-Rente gibt es drei Sonderfälle:

  1. Vorzeitige Auszahlung oder Kündigung der Riester-Rente
  2. Kleinstbetragsrente
  3. Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrags

Kündigung der Riester-Rente und Besteuerung

Lässt du dir deine Riester-Rente früher als möglich auszahlen – also vor dem 62. Lebensjahr – bzw. kündigst du den Vertrag, musst du alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Die Summe berechnet dein Versicherer und zieht diese vom Kapital ab.

Der Auszahlbetrag muss dann noch besteuert werden. Dazu wird ein Blick auf die Auszahlungshöhe und der bisher geleisteten Beiträge geworfen. Die Differenz beider Beträge wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Dazu ein Beispiel: Du erhältst als ehemaliger Versicherter nach Abzug der Förderungen und sonstigen Gebühren 14.000 Euro ausgezahlt. Eingezahlt hast du insgesamt 10.000 Euro eingezahlt. Also müssen 4.000 Euro versteuert werden.

Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und du bist bei Kündigung mindestens 62 Jahre alt, unterliegt nur die Hälfte des Gewinns der Steuer (sogenanntes Halbeinkünfteverfahren).

Kleinstbetragsrente und Besteuerung

Wenn die Riester-Rente 2024 unter 35,35 Euro (West) oder 34,65 Euro (Ost) pro Monat liegt, kannst du dir die komplette Summe sofort auszahlen lassen. Bei der Besteuerung wird die Fünftelregelung angewendet, die für dich vorteilhafter ist. Ein Fünftel der Auszahlung wird zu deinem Einkommen addiert. Das Finanzamt ermittelt dann die Einkommensteuerdifferenz mit und ohne diesen Betrag. Diese Differenz multipliziert mit fünf ergibt die Steuer.

Nehmen wir an, zu Rentenbeginn beträgt dein Riester-Guthaben 10.000 Euro und die errechnete monatliche Rente liegt der Kleinstbetragsgrenze. Dein Einkommen aus der gesetzlichen Rente beträgt als Alleinstehender 20.000 Euro brutto (Stand Tabelle 2023).

Mit Fünftel­­regelungOhne Fünftel­­regelung
Einkommen­­steuer für 20.000 Euro1.956 Euro1.956 Euro
Einkommen­­steuer für 22.000 Euro (Einkommen + 1/5 der Auszahlung)2.474 Euro
Einkommen­­steuer für 30.000 Euro (Einkommen + volle Auszahlung)4.700 Euro
Differenz518 Euro2.744 Euro
Zusätzliche Steuer­­belastung durch Auszahlung2.590 Euro (518 Euro x 5)2.744 Euro
Ersparnis durch Steuer­­regelung 154 Euro

Wohnriester und Besteuerung

Beim Wohnriester wird das Kapital für den Kauf eines Eigenheims verwendet, sodass zum Rentenbeginn keine Auszahlung mehr anfällt. Deshalb existiert ein Wohnförderkonto, auf dem alle Beiträge, Zulagen und zwei Prozent Jahreszinsen für die Altersvorsorge verzeichnet sind.

Bei Rentenbeginn erfolgt die Besteuerung dieses Kapitals nach deinem Steuersatz. Du hast zwei Optionen:

  1. Sofortige Besteuerung der Gesamtauszahlung mit einem 30 Prozent Rabatt vom Finanzamt, sodass nur 70 Prozent besteuert werden.
  2. Jährliche Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr.

Ein niedrigeres Rentnereinkommen könnte die jährliche Besteuerung günstiger machen.

Nun bist du bestens über die steuerlichen Aspekte der Riester-Rente informiert. Finde jetzt mit einem Experten heraus, ob die Altersvorsorge für dich passt oder du mit Alternativen effektiver fürs Alter vorsorgen kannst.

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Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 03.01.2024

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Altersvorsorge