Was kostet eine Urnenbestattung?

Bei der Frage, wie eine Person beerdigt wird, geben die Kosten oft den Ausschlag: Eine Urnenbestattung ist günstiger als eine klassische Beisetzung mit Sarg. Da der Verstorbene für die Beerdigung eingeäschert wird, ist oft auch die Rede von einer Feuerbestattung. Die Kosten der Urnenbestattung können bei wenigen bis mehreren tausend Euro liegen.

Laut einer Umfrage sehen sich die meisten Verbraucher nach ihrem Tod am liebsten in einer Urne auf dem Friedhof oder im eigenen Garten beerdigt. Leider ist die letztgenannte Option der Urnenbestattung nicht erlaubt. Dennoch zeigt sich, dass die Beisetzung in der Urne deutlich wünschenswerter ist als ein Sarggrab. Das liegt nicht zuletzt an den Ausgaben für die Beerdigung. Aber was kostet eine Urnenbestattung genau?

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch sind die Kosten bei einer Feuerbestattung?

Von einer Feuerbestattung ist immer dann die Rede, wenn verstorbene Personen nicht in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt werden. Sobald sich die Person zu Lebzeiten oder ihre Hinterbliebenen nach dem Todesfall für eine andere Bestattungsart entscheiden, findet eine Feuerbestattung statt – Der Körper wird in einem Krematorium eingeäschert und die menschlichen Überreste werden in einer Urne aufbewahrt. Diese wird im Rahmen der Urnenbestattung auf dem Friedhof beigesetzt.

Tipp:

Angehörige können nicht nur während einer Urnenbestattung, sondern auch während einer Seebestattung oder Waldbestattung vom Verstorbenen Abschied nehmen. Informationen zu Kosten und Ablauf finden Interessierte auf unseren Themenseiten.

Die Kosten einer Feuerbestattung beziehungsweise Urnenbestattung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt, etwa:

  • Grabart
  • Urne
  • Ausmaß der Trauerfeier
  • Bestattungsunternehmen

Dazu ein Beispiel:

Ist die letzte Ruhestätte ein anonymes Urnengrab ohne Grabstein, fallen die Kosten mit rund 2.000 Euro gering aus. Sollen es ein einfacher Liegestein, eine kleine Trauerfeier und Urnenschmuck sein, sind es schon 5.000 Euro. Wünschen sich Angehörige einen Grabredner und vereinbaren eine Dauergrabpflege, kommen 2.500 Euro dazu. Legen Hinterbliebene Wert auf einen handgefertigten Grabstein mit Einfassung, sind auch über 12.000 Euro möglich.

Tipp:

Auch wenn die Urnenbestattung im Vergleich zur Erdbestattung günstiger ist, müssen die Kosten von Hinterbliebenen erst einmal gestemmt werden. Verbraucher können ihre Liebsten jedoch vor den hohen Beerdigungskosten mit einer Sterbegeldversicherung schützen. Mit ihr legen Versicherte eine Versicherungssumme fest, die im Todesfall schnell an Angehörige für die Beerdigungskosten ausgezahlt wird. Je nach Alter bei Versicherungsabschluss kostet die Hinterbliebenenvorsorge nur wenige Euro im Monat.

Unverbindliches Angebot

Egal ob Erd- oder Urnenbestattung – die Kosten setzen sich immer gleich zusammen:

  • Bestatterleistungen: Hierzu zählen die Kosten für die Überführung, Bekleidung und Aufbewahrung des Toten sowie für den Sarg zur Einäscherung und für die Urne.
  • Friedhofsgebühren: Jede Gemeinde erhebt unterschiedliche Kosten für die Grabnutzung und die Beisetzung. Hier finden Interessierte einen Überblick über die Gebühren in den fünf größten Städten Deutschlands.
  • Fremdleistungen: Hierzu gehören die Kosten für das Krematorium, die Sterbeurkunde, die zweite Leichenschau, die Trauerfeier, den Kranz, den Grabstein und den Trauerredner.

Damit die Feuerbestattung stattfinden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Wieso gibt es bei der Urnenbestattung eine zweite Leichenschau?

Mit der ersten Leichenschau bescheinigt ein Arzt den Tod einer Person. Die Wiederholung des Prozederes ist bei einer Einäscherung notwendig, weil mit dem Verbrennen des Körpers alle Hinweise zerstört werden, die auf einen möglichen unnatürlichen Tod schließen könnten.

Wie viel kosten Urne, Einäscherung und Urnenbeisetzung im Durchschnitt?

Aufgrund der unterschiedlichen Ausgaben, die sich bei der Urnenbeisetzung summieren, ist es schwer, durchschnittliche Kosten zu beziffern. Das liegt nicht nur an der Ausgestaltung der Beerdigung, sondern auch an den Gebühren, die sich je nach Gemeinde unterscheiden. Zudem legen Bestatter und Krematorien ihre Preise selbst fest, sodass es unter ihnen große Preisspannen gibt.

Kosten für die Einäscherung

Ein Krematorium wird privat oder kommunal geführt. Je nach Region können Angehörige mit 200 Euro bis 400 Euro für die Einäscherung rechnen. Hinzu kommen die Kosten für den Sarg. Denn die in Deutschland geltende Sargpflicht schreibt vor, dass alle Menschen in einem Sarg bestattet oder eingeäschert werden müssen.

Solch ein Verbrennungssarg ist in der Regel deutlich günstiger als ein Erdsarg. Einerseits sind keine Griffe und besonderen Verzierungen notwendig. Andererseits braucht der Sarg nicht massiv zu sein, da er nicht die Last der Erde aushalten muss. Es reicht daher ein einfaches Modell aus Sperrholz aus. Manche Krematorien akzeptieren auch die Einäscherung in einem Zellulose-Sarg. Ein Verbrennungssarg kostet zwischen 200 Euro und 300 Euro.

Die Kremation dauert etwa 70 Minuten. Bei diesem Vorgang verbrennt der Sarg vollständig und wird in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben die Asche des Verstorbenen und nicht brennbare Materialien wie Implantate. Diese werden herausgefiltert und die Asche kommt in eine sogenannte Aschekapsel. Sie wird in die Schmuckurne gelegt, die im Anschluss beigesetzt wird.

Kosten für die Urne

Was die Urne kostet, bestimmt das Material, aus dem sie gemacht ist. Hier stehen unterschiedlichste Werkstoffe bereit:

  • Kunststoff
  • Ziegenleder
  • Keramik
  • Sandstein
  • Mahagoni
  • Seide
  • Kirschbaumholz
  • Marmor
  • Metall (Bronze, Kupfer, Messing, Edelstahl)
  • Naturfaser

Bei Urnen aus Kunststoff beginnen die Kosten bei 50 Euro. Bei Edelhölzern und hochwertigem Stein können dagegen mehrere hundert Euro zusammenkommen.

Kosten für die Urnenbeisetzung

Die niedrigeren Ausgaben für die Urnenbestattung im Vergleich zur Erdbestattung sind nicht nur den günstigeren Sargkosten geschuldet. Auch das Grab nimmt weniger Platz ein, sodass die Friedhofsgebühren kleiner ausfallen.

Bei der Art der Grabstelle können sich Angehörige zwischen einem Einzelgrab beziehungsweise Urnenreihengrab, einem Wahlgrab mit Platz für bis zu vier Urnen, einem anonymen Urnengrab oder einem Platz in einem Kolumbarium entscheiden. Solch eine Wandgrabstätte ist ein Gebäude oder Gewölbe mit einer Reihe von Urnenkammern.

Die Gebühren für die Gräber legen die jeweiligen Gemeinden fest. Ein Vergleich der Grabgebühren in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main zeigt, dass sich die Friedhofsgebühren immens unterscheiden. Gleiches gilt für die Nutzungsdauer.

Grabgebührenübersicht für die fünf größten Städte Deutschlands

StadtUrnen­reihen­grab (Nutzung & Beisetzung & Trauerhalle)Urnengrab anonym (Nutzung & Beisetzung)
Berlin (20 Jahre Nutzung)746 Euro652 Euro
Hamburg (25 Jahre)1.545 Euro1.405 Euro
München (10 Jahre)Keine Infor­mation1.236 Euro
Köln (20 Jahre)2.434 Euro1.712 Euro
Frankfurt am Main (20 Jahre)1.803 Euro1.559 Euro

Quelle: Gebührendatenbank von Aeternitas

Auch beim Kolumbarium schwanken die Kosten, wie ein exemplarischer Blick auf die folgenden drei Landeshauptstädte zeigt. Für München gilt die Angabe für eine sogenannte Urnennische mit einem offenen Einzelplatz.

  • Berlin: 520 Euro Friedhofsgebühr + 50 Euro Beisetzung + 621 Euro Instandhaltung und Pflege + 52 Euro Verwaltungsgebühr = 1.243 Euro für 20 Jahre
  • Hamburg: 165 Euro pro Jahr + 55 Euro für die Beisetzung = 3.355 Euro für 20 Jahre
  • München: 1.660 Euro Grabnutzungsgebühr (83 Euro pro Jahr) + 310 Euro Beisetzung + 74 Euro Nischenöffnung = 2.044 Euro für 20 Jahre

Werden die Kosten der Urnenbestattung auch vom Sozialamt übernommen?

Generell gibt es die Möglichkeit, dass das Sozialamt für die Beerdigungskosten einspringt. Allerdings müssen dafür alle bestattungspflichtigen Angehörigen nachweisen, dass sie finanziell nicht in der Lage sind, für die Bestattung zu zahlen. Für den Antrag auf Kostenübernahme müssen sie daher unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen.

Kann die Asche von Verstorbenen nach Hause genommen werden?

Es ist nicht möglich, die Urne beziehungsweise die Asche mit nach Hause zu nehmen. Das Bestattungsgesetz regelt über die Friedhofspflicht klar, dass Verstorbene auf dem Friedhof zu beerdigen sind. Kritiker sprechen daher auch vom Friedhofszwang. Ausnahmen gelten für die Seebestattung und die Waldbestattung – und für das Bundesland Bremen. Hier darf die Asche des Verstorbenen im Garten beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück verstreut werden.

Wollen Angehörige die Asche ihres geliebten Menschen in der Natur verstreuen, können sie alternativ ins Ausland reisen. Viele Länder haben deutlich liberalere Bestattungsvorschriften als Deutschland. In der Schweiz ist beispielsweise solch eine Naturbestattung möglich. Durch die Überführung in das entsprechende Land entstehen allerdings zusätzliche Kosten.