Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungsmaklerverträge

der Clark Germany GmbH

1. Geltungsbereich

  • Die Clark Germany GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 17-19, 60329 Frankfurt am Main (im Folgenden „Clark“) ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Einzelheiten der Beauftragung von Clark durch den Auftraggeber mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen und damit im Zusammenhang stehenden Betreuungsleistungen.

2. Vertragsgegenstand

  • 2.1. Gegenstand der Beauftragung von Clark durch den Auftraggeber ist die Vermittlung eines konkreten Versicherungsvertrages und/oder die laufende Betreuung eines bestehenden Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsbedarfs.
  • 2.2. Beauftragt der Auftraggeber Clark mit der Vermittlung eines konkreten Versicherungsvertrages, umfasst die Beauftragung von Clark neben der Vermittlung jeweils auch die laufende Betreuung des betreffenden Versicherungsvertrages nach Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Versicherer sowie die Betreuung des durch den vermittelten Versicherungsvertrag abgedeckten Versicherungsbedarfs.
  • 2.3. Ist Clark mit der Betreuung eines Versicherungsvertrages betraut, wird Clark den Versicherungsvertrag und seine Konditionen von Zeit zu Zeit im Hinblick auf die jeweils aktuellen Marktgegebenheiten überprüfen und dem Auftraggeber, soweit sich aus der Überprüfung konkrete Handlungsempfehlungen ableiten lassen, Vorschläge für eine Änderung seines Versicherungsschutzes unterbreiten. Im Falle einer Änderung des vermittelten Versicherungsvertrages oder dessen Kündigung und der Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages erstreckt sich die Betreuung durch Clark anschließend auf den geänderten bzw. neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
  • 2.4. Eine Betreuung von Versicherungsverträgen des Auftraggebers, die Clark nicht vermittelt hat, und mit deren Betreuung Clark auch nicht gesondert beauftragt worden ist, ist nicht Gegenstand des Vertrages.

3. Maklervollmacht

  • 3.1. Der Auftraggeber bevollmächtigt Clark zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten und erteilt Clark insoweit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere
    a) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern und sonstigen Produktanbietern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die vermittelten und/oder betreuten Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen,
    b) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge,
    c) die Geltendmachung von Versicherungsleistungen aus den vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverträgen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Regulierung von Schäden und
    d) die Erteilung von Untervollmachten.
  • 3.2. Clark ist ermächtigt, für den Auftraggeber alle Informationen und Auskünfte zu bestehenden Verträgen, die die beauftragte Versicherungsangelegenheit betreffen, von den Versicherern einzuholen. Dies schließt die Übermittlung von Versicherungsunterlagen ein.
  • 3.3. Die gesamte Korrespondenz zwischen dem Versicherer und dem Auftraggeber ist durch den Versicherer direkt mit dem Auftraggeber zu führen. Clark ist jedoch jeweils durch Übermittlung von Kopien zu informieren.
  • 3.4. Clark ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • 3.5. Die Maklervollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jedoch jederzeit widerrufen werden.
  • 3.6. Mit der Erteilung der Maklervollmacht gegenüber Clark widerruft der Auftraggeber zugleich eine in der beauftragten Versicherungsangelegenheit etwaig bereits zugunsten eines anderen Versicherungsmaklers bestehende Maklervollmacht. Der Auftraggeber ermächtigt Clark, den beteiligten Versicherern den Widerruf der bestehenden Maklervollmacht sowie die Erteilung der Maklervollmacht gegenüber Clark anzuzeigen.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • 4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Clark alle Änderungen der für den Versicherungsvertrag und das versicherte Risiko relevanten Umstände unverzüglich mitzuteilen.
  • 4.2. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, Clark alle Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich anzuzeigen.

5. Kommunikation

  • 5.1. Der Auftraggeber willigt ausdrücklich darin ein, dass ihn Clark zum Zwecke der Durchführung des Vertrages mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) kontaktieren und ihn insbesondere zum Zwecke der Änderung des bestehenden Versicherungsvertrages oder zum Zwecke des Abschlusses eines neuen Versicherungsvertrages informieren darf.
  • 5.2. Der Auftraggeber willigt außerdem darin ein, dass ihm Clark von Zeit zu Zeit unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten, insbesondere auch per E-Mail, Informationen zu anderen Versicherungsthemen übermitteln darf.
  • 5.3. Die vorstehenden Einwilligungen können vom Auftraggeber jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.

6. Datenschutz, Einwilligung des Auftraggebers

  • 6.1. Clark erhebt, speichert und nutzt die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
  • 6.2. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von Clark angesprochenen Versicherer und sonstigen Produktgeber im jeweils erforderlichen Umfang personenbezogene Daten des Auftraggebers, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche und an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Versicherungsvertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen des Auftraggebers.
  • 6.3. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an Clark weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
  • 6.4. Gesundheitsdaten des Auftraggebers dürfen nur an Personenversicherer und Rückversicherer übermittelt werden. Der Versicherer darf sie nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erheben.  Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist. An Clark dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richten.
  • 6.5. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit durch den Auftraggeber widerrufen werden. Die Wirkungen des Widerrufs beschränken sich jedoch auf die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten, die nicht bereits aufgrund gesetzlicher Erlaubnistatbestände auch ohne Einwilligung des Auftraggebers gespeichert und genutzt werden dürfen.
  • 6.6. Der Auftraggeber kann jederzeit von Clark verlangen, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann darüber hinaus jederzeit zu seiner Person gespeicherte Daten durch Clark berichtigen, sperren oder löschen lassen. Von der Löschung ausgenommen sind ausschließlich solche Daten, die Clark zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben oder zur Durchsetzung bestehender Rechte und Ansprüche benötigt, sowie Daten, die Clark aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufbewahren muss. Solche Daten werden jedoch gesperrt.

​7. Vergütung

  • Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit von Clark trägt der Versicherer. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

8. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  • Der Versicherungsmaklervertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Versicherungsmaklervertrag endet auch mit Beendigung des von Clark vermittelten und/oder betreuten Versicherungsvertrages.

9. Haftung, Verjährung

  • 9.1. Die Haftung von Clark für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten wird auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss, und darüber hinaus auf einen Betrag von 1.200.000,00 € je Schadensfall beschränkt. Clark hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor.  Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit Clark zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz von Clark auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Clark gibt in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab.
  • 9.2. Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Versicherungsmaklervertrag wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Entsprechende Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrages.
  • 9.3. Vorstehende Regelungen der Ziffer 9 dieses Vertrages gelten nicht, soweit die Haftung von Clark auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer Verletzung der sich aus den §§ 60 bis 61 VVG ergebenden Pflichten beruhen.

10. Außergerichtliche Streitbeilegung

  • 10.1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können.
  • 10.2. Schlichtungsstellen:Versicherungsombudsmann e.V., Dr. Günter Hirsch, Postfach 080622, 10006 Berlin, Tel.: 01804 224424 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz), Fax: 01804 224425 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, Kronenstr. 13, 10117 Berlin, Tel.: 01802 550 444 (6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz), Fax: 030 20458931, im Internet: www.pkv-ombudsmann.de.Informationen zu weiteren Ombudsleuten und anderen Schlichtungsstellen sind erhältlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, Tel.: 0228 4108 0, Hotline: 0228 7777, Fax: 0228 1550, E-Mail: poststelle@bafin.de, im Internet unter www.bafin.de.
  • 10.3. Clark ist weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Auftraggeber an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Schlussbestimmungen

  • 11.1. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz gewähren.
  • 11.2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelung unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Informationen zur Clark Germany GmbH

Clark Germany GmbH
Wilhelm-Leuschner-Straße 17-19
60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 153229339
E-Mail: service@clark.de

Geschäftsführer: Benedikt Kalteier, Christer Schulz-Gärtner, Dominik Strebel
Handelsregister: HRB 164168 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach 34d Abs.1 GewO.
Registrierungsnummer: D-NNRU-GY7JK-66, Eintragung überprüfbar bei der gemeinsamen Registerstelle: DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-6005850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.