Hundesteuer und Hundehaftpflicht
in Niedersachsen
- Leinenpflicht bei Nist- und Brutzeit
- Keine Rasseliste
- Hundesteuer ab 108 Euro
- Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Niedersachsen hebt sich von anderen Bundesländern aus zwei Gründen ab: Einerseits hat das Bundesland keine Rasseliste, die über eine generelle Gefährlichkeit und Aggressivität eines Hundes entscheidet. Andererseits müssen Hundehalter eine Reihe von Nachweisen, u.a. eine Hundehaftpflichtversicherung, erbringen, um einen Vierbeiner besitzen zu dürfen.
Leinenzwang in Niedersachsen (Hannover, Braunschweig und Osnabrück)

Niedersachsen Pflicht
Im Bundesland Niedersachsen herrscht in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli des Jahres Leinenpflicht. Grund ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. In dieser Zeit ist Nist- und Brutzeit, sodass Hundebesitzer ihre Vierbeiner an die Leine nehmen müssen. Darüber hinaus erhebt jede Gemeinde eigene Bestimmungen. Für die Landeshauptstadt Hannover, Braunschweig und Osnabrück gibt es folgende Regelungen:
In Hannover besteht kein grundsätzlicher Leinenzwang, jedoch müssen Hunde in bestimmten Bereichen angeleint werden. Dazu zählen Fußgängerzonen, der Stadtbezirk Mitte, öffentliche Anlagen und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Stadt Braunschweig schreibt die Leine für gewisse Park- und Friedhofsanlagen vor. So gilt die Leinenpflicht zum Beispiel im Museumspark, auf dem Löwenwall, im Viewegs Garten oder auf dem Martinifriedhof. Darüber hinaus besteht in den Naturschutzgebieten Lammer Holz, Riddagshausen und Braunschweiger Okeraue die Anleinpflicht.
In Osnabrück gibt es neben dem Leinenzwang in der Brut- und Nistzeit noch die ganzjährige Leinenpflicht im Wald, Rubbenbruch, Heger-, Natruper und Hakenhof-Holz sowie im Bürgerpark.
Maulkorbpflicht in Niedersachsen
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in der Fassung vom 26. Mai 2011 gibt keine Auskunft darüber, ob Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft werden, einen Maulkorb zu tragen haben. Daher ist von keiner Maulkorbpflicht in Niedersachsen auszugehen, sofern die Gemeinden keine genaueren Regelungen erlassen haben. So schreibt Hannover in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb vor, falls der Hund andere Mitreisende gefährden könnte.
Kampfhunde in Niedersachsen
Niedersachsen hat als einziges Bundesland keine Listen für sogenannte Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird rasseunabhängig ermittelt. Fachbehörden stufen Hunde als gefährlich ein, wenn sie Hinweise darauf bekommen, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Diese verdeutlicht sich durch eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe sowie durch das Beißen des Hundes von Menschen oder Tieren.
Ist ein Hund als gefährlich eingestuft worden, darf der Besitzer ihn nur halten, wenn der Vierbeiner die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachweist. Diese Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.
Hundesteuer für Hannover, Braunschweig und Osnabrück
Wie in allen Bundesländern obliegt die Erhebung der Hundesteuerhöhe in Niedersachsen den Gemeinden. Daher ergeben sich verschiedene Hundesteuersätze. Obwohl es im Landesgesetz keine Einteilung der gefährlichen Hunde nach Rasselisten gibt, lässt sich für die drei größten Städte Niedersachsens sagen, dass dort die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier generell als gefährliche Hunde eingestuft werden. Für sie müssen Halter eine höhere Steuer als für andere Hunde zahlen.
Hundesteuer in Hannover:
132 Euro für den Ersthund, 240 Euro für jeden weiteren Hund, 600 Euro für jeden gefährlichen Hund
Hundesteuer in Braunschweig:
120 Euro für den Ersthund, 144 Euro für den Zweithund, 180 Euro für jeden weiteren Hund, 600 Euro für den gefährlichen Ersthund, 756 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Hundesteuer in Osnabrück:
108 Euro für den Ersthund, 162 Euro für den Zweithund, 198 Euro für jeden weiteren Hund, 720 Euro für jeden gefährlichen Hund
Hundehaftpflichtversicherung
Hundebesitzer in Niedersachsen müssen einige Auflagen für das Halten eines Hundes erfüllen, abgesehen vom Wesenstest, der für gefährliche Hunde vorgeschrieben ist. Alle Hundehalter müssen ihren Vierbeiner mit einem Chip zur Identifikation versehen. Auch sind der Eintrag in ein zentrales Register sowie der Sachkundenachweis des Besitzers vorgeschrieben. Zudem müssen Hunde bzw. ihre Hundehalter in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung haben. Dies ist eine sehr wichtige Regelung, denn verursacht Ihr Vierbeiner Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. Wenn Sie sich einen Hund in Niedersachsen anschaffen wollen, lassen Sie sich ein kostenloses Angebot für die Hundehaftpflichtversicherung erstellen.









