Haftpflichtversicherung Leistungen

Leistungen der Privathaftpflicht im Überblick.

  • Versicherung deckt Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab
  • Viele weitere Schäden an Dritte im Schutz inbegriffen
  • Passenden Mix aus Preis und Leistung jetzt finden

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht­versicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind. Ohne eine Versicherung müssten die Schadensverursacher die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

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Immer gut zu wissen

Leistungen und typische Schadensfälle

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehört zum Beispiel das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall eines Fußgängers auf dem eisglatten Gehweg vor dem eigenen Haus.

Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personen­schäden, Sachschäden und Vermögens­schäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Auch für reine beziehungsweise direkte Vermögensschäden kommen manche Versicherer – meist allerdings nur eingeschränkt – auf.

Haftpflichtversicherung Leistungen

Für welche Schäden die Haftpflicht­versicherung typischer­weise einspringt, zeigt die folgende Übersicht:

Wichtiger Schutz bei Personenschäden

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Policen überhaupt. Weil die Haftung von Privat­personen nach dem deutschen Recht unbegrenzt ist, können gerade bei Personen­schäden – auch bei solchen, die durch ein bloßes Missgeschick oder Unachtsamkeit entstehen – horrende Forderungssummen fällig werden. Je nachdem, wie schwer eine Person verletzt wird, fallen neben den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt und eine medizinische Versorgung unter anderem auch Schmerzensgeld­forderungen oder Forderungen wegen eines Arbeitsausfalls an

Daher zählt die private Haftpflicht­versicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Doch obwohl ihre Leistungen umfangreich sind, gibt es den Schutz der Versicherung bereits ab wenige Euro im Monat. Welche Tarife einen sehr guten Mix aus Preis und Leistung bieten, finden Interessierte schnell und unverbindlich mit einem Vergleichsrechner heraus.

Deckungssumme bei der Privathaftpflicht

Die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden können enorm sein. Aus diesem Grund ist es bei der privaten Haftpflichtversicherung besonders wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest setzt in ihrem Test zur Haftpflicht­versicherung eine Mindest­deckungssumme von zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden an.

Manche Anbieter schlüsseln die Deckungssumme auch auf Personen- und Sachschäden auf. In diesem Fall sollte die Mindest­deckungssumme für Personenschäden bei fünf Millionen Euro liegen, bei Sachschäden bei einer Million Euro. Die vereinbarte Summe ist dann die maximale Entschädigungsleistung, die der Versicherer bei einem Schaden leistet.

Aktuelles zur Haftpflichtversicherung

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Werden Versicherte für Schäden verantwortlich gemacht, den sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht weitere wertvolle Hilfe. Durch den sogenannten passiven Rechtsschutz wehrt die Versicherung unberechtigte Haftungsansprüche und Schadensersatzforderungen ab, wenn nötig auch vor Gericht. Die dafür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten trägt die private Haftpflichtversicherung. Wer auf der Suche nach einem aktiven Rechtsschutz ist, muss zusätzlich eine passende Rechtsschutz­versicherung abschließen.

Ausfalldeckung für Versicherungsnehmer

Eine weitere wichtige Leistung der privaten Haftpflichtversicherung ist die Ausfalldeckung, auch Forderungsausfall-Versicherung genannt. Mit ihr stellen Versicherte sicher, dass sie nach einem erlittenen Schaden die ihnen zustehenden Entschädigungs­leistungen erhalten, wenn der Schaden­verursacher zahlungsunfähig ist und keine eigene Haftpflicht­versicherung hat. Die Versicherung bietet somit für den Fall Schutz, wenn Kunden von einem Dritten geschädigt werden und die Schadensersatz­forderungen nicht eingetrieben werden können. Die Ausfalldeckung greift allerdings erst dann, wenn die Forderung einen zuvor vereinbarten Betrag übersteigt und die Forderung rechtskräftig besteht.

Auf die genauen Versicherungs­bedingungen achten

Die Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden auf, die kleinere Haustiere bei Dritten verursachen. Versicherbar sind unter anderem Katzen, Meerschweinchen und Vögel. Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde ist ein zusätzlicher Schutz durch eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig.

Ohne Rechnung Schadens­ersatz­ansprüche begleichen

In einem Schadensfall ist es für die Versicherung hilfreich, wenn der Geschädigte einen Beleg für den Wert der beschädigten Sache vorlegen kann. Wer keine Rechnung mehr besitzt oder finden kann, muss jedoch in der Regel keine Sorge haben, dass die Privathaftpflicht nicht zahlt. Grundsätzlich darf sie eine Schadensersatzforderung nicht einfach ablehnen, wenn keine Rechnung vorliegt. Um den Wert einer Sache zu belegen, können im Zweifelsfall auch alte Konto­auszüge oder Zahlungs­belege vorgelegt werden. Hilfreich ist möglicherweise auch ein aktueller Kostenvoranschlag für die gleiche oder eine ähnliche Sache.

Welche Schäden zahlt die Haftpflicht­versicherung und welche nicht?

Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich teils deutlich. Je nach Tarif können sich Versicherte in unterschiedlichen Situationen auf ihre Versicherung verlassen. In anderen Fällen brauchen sie dagegen einen eigenständigen Versicherungsschutz:

  • Leistungen im Ausland: Der Vertragsschutz gilt in der Regel nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen weltweiten Schutz für Urlaub, Reisen und andere Auslandsaufenthalte für maximal ein Jahr. Sollten Kunden längere Zeit im Ausland leben wollen, ist es sinnvoll, beim Anbieter die genauen Versicherungs­leistungen zu erfragen.
  • Neuwert oder Zeitwert: Die Haftpflichtversicherung kommt bei Sachschäden in der Regel nicht für den Neuwert, sondern nur für den Zeitwert eines beschädigten Objektes auf. Das bedeutet, dass die Versicherung an den Geschädigten nicht die Summe zahlt, die aktuell nötig wäre, um das zerstörte Teil neu zu kaufen. Sie übernimmt nur den Betrag, den das Objekt zum Zeitpunkt des Schadens noch wert war.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Eine gute private Haftpflicht­versicherung greift auch in solchen Fällen, in denen ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit des Versicherten entstanden ist. Für jemanden, der anderen mit Vorsatz, willentlich und mit Absicht einen Schaden zufügt, leistet die Haftpflicht jedoch nicht. Sobald einem Schadensverursacher ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, nimmt die Versicherung ihn in Regress und fordert die Kosten für die Schadensregulierung von ihm zurück.
  • Glasschäden: Eine Privathaftpflichtversicherung kommt per Vertrag auch für Mietsachschäden auf. Die Versicherungsnehmer sind dann in der eigenen Mietwohnung und in gemieteten Häusern, Ferienhäusern und Kleingärten versichert. Bei Glasschaden haftet die Versicherung jedoch grundsätzlich nicht. Für die richtige Absicherung müssen Mieter hier eine eigenständige Glasversicherung oder eine Hausratversicherung inklusive Glasversicherung abschließen.
    Wichtig:
    Glasschäden am Eigentum Dritter sind wiederum über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Kaputtes Handy: Für ein beschädigtes Handy kommt die Haftpflicht­versicherung nur dann auf, wenn das Smartphone durch das Einwirken Dritter beschädigt wurde. Dann ersetzt die Privathaftpflicht des Schädigers den Zeitwert des Telefons. Ist der Eigentümer selbst Schuld am Schaden, zahlt die private Haftpflicht­versicherung nicht. Hier kann eine separate Handy­versicherung helfen. Experten bezweifeln jedoch, dass die Kosten für die Versicherung die Leistungen bei einem Handyschaden ausgleichen.
  • Berufshaftpflicht: Die private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich zu unterscheiden von der Berufshaftpflicht­versicherung. Für bestimmte Berufsgruppen wie Rechts­anwälte, Steuer­berater, Architekten, Dolmetscher und Ärzte ist eine solche Berufshaftpflicht vorge­schrieben oder empfehlens­wert. Mit ihr sind diese für den Fall einer Fehlberatung und daraus resultierende Schadensersatz­forderungen von Kunden finanziell abgesichert.

Leistungen und Preise vergleichen

Laut der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest variieren die Kosten für die Leistungen der Haftpflichtversicherung je nach Angebot zwischen weniger als 70 Euro und mehr als 140 Euro pro Jahr. Dabei gibt die Beitragshöhe allein keinen Aufschluss über empfehlenswerte Tarife. Denn sowohl Toptarife als auch Angebote mit schlechten Testergebnissen sind preiswert.

Vor Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist es daher ratsam, mit einem Vergleichs­rechner verschiedene Tarife gegenüberzustellen. Mit nur wenigen Klicks lassen sich die Leistungen und Kosten einfach vergleichen. Auf diese Weise finden Interessierte schnell eine Privathaftpflicht, auf deren zuverlässigen Schutz sie zählen können.

Unser Kundenservice ist für Sie da

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