Berufshaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Unternehmen.

  • Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Hohe Schadensersatzanforderungen werden übernommen
  • Risikogruppen: Ärzte, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte

 

Ihre

Berufshaftpflicht­­­versicherung

Grundlagen der Berufshaftpflichtversicherung

Nicht nur im privaten Bereich ist eine Haftpflichtversicherung enorm wichtig. Auch durch Ihre berufliche Tätigkeit können Schäden und damit Schadensersatzansprüche Dritter entstehen. Besitzen Sie im Ernstfall also keine Berufshaftpflichtversicherung, steht Ihnen das Ende Ihrer beruflichen Selbstständigkeit oder gar der wirtschaftliche Ruin bevor.

Weitere Themen

Leistungen der Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt bei Forderungen Dritter bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich durch Ihre Berufsausübung ergeben:

Stolperfalle

Auch bei bestimmten Berufen ist eine spezialisierte Haftpflichtversicherung unerlässlich. Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigen Sie beispielsweise, falls Sie Rechtsanwalt, Arzt, Architekt oder Steuerberater sind. Beachten sollten Sie hierbei auch, dass Gesetzesänderungen in den letzten Jahren zu verschärften Maßnahmen gegenüber Selbstständigen geführt haben.

Berufshaftpflicht als Rechtsanwalt

Als Jurist müssen Sie diese Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, wenn Sie Ihre Zulassung zur Anwaltschaft beantragen. Bei der Berufshaftpflicht für Anwälte ist unerheblich, ob Sie die Tätigkeit im anwaltlichen Bereich nur teilweise oder vollständig ausüben.

Unterläuft Ihnen beispielsweise bei der Vertretung Ihres Mandanten ein Fehler, sodass Sie den Prozess verlieren, kann Ihrem Mandanten ein Vermögensschaden entstehen. Nur wenn Sie einen entsprechenden Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen.

Berufshaftpflicht als Arzt

Als Arzt haften Sie sowohl für eigene Fehler bei der Berufsausübung als auch für die Ihrer Angestellten. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung können sich daher beträchtliche Schadensersatzforderungen ergeben. Diese Absicherung ist jedoch glücklicherweise eine Pflicht für alle Ärzte. Die Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Dies gilt auch für die Berufshaftpflicht für den Tierarzt. Schäden können unter anderem entstehen durch Behandlungsfehler, vertragliche Aspekte, Beschäftigung eines Vertreters oder Assistenten und Erste-Hilfe-Leistungen.

Berufshaftpflicht als Architekt

Für Architekten ist das Risiko, dass sich Schadensersatzforderungen ergeben, besonders hoch. Viele Personen sind an einem Bauvorhaben beteiligt, weshalb ein solches oftmals schwierig ist. Schnell ergeben sich scheinbar kleine Fehler, die verheerende Folgen haben können. Nicht selten entstehen beispielsweise Schäden, die aus Mängeln des Bauobjekts resultieren. Aufgrund der für Sie bestehenden gesetzlichen Versicherungspflicht müssen Sie als Architekt in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Wer diese Absicherung nicht besitzt, muss im Schadensfall womöglich mit seinem gesamten Vermögen haften.

Berufshaftpflicht als Steuerberater

Wenn Ihnen als Steuerberater Fehler bei der Beratung eines Kunden unterlaufen sind oder ein Missverständnis vorlag, können Sie zur Verantwortung gezogen werden. Prinzipiell müssen Sie in unbegrenzter Höhe haften für Schäden, die Kunden durch Ihr Verschulden entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater prüft zunächst auf Grundlage aller Rechtsaspekte, ob Sie tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, so wehrt die Berufshaftpflichtversicherung die Ansprüche des Kunden ab. Sind die Schadensersatzforderungen berechtigt, so übernimmt die Versicherung die Zahlungen an den Kunden.

Berufshaftpflichtversicherung für weitere Berufsgruppen

Auch Selbständigen und Freiberuflern in Berufen, die keiner Pflichtversicherung unterliegen, ist häufig der Abschluss einer Berufshaftpflicht anzuraten, um sich vor finanziellen Belastungen zu schützen. So sind Sie auch als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Ingenieur, Krankenschwester, Lehrer oder Ausbilder für Yoga für Schäden haftbar zu machen, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit von Ihnen verursacht werden. Beim Abschluss einer Police ist es wichtig, die Versicherung genau auf Ihre berufliche Situation anzupassen. Haben Sie etwa Geschäfts- oder Praxisräume oder arbeiten Sie ausschließlich im Außendienst? Sind bei Ihrer Tätigkeit bei einem Missgeschick Personenschäden möglich oder wahrscheinlich? All diese Faktoren sind bei der Gestaltung der Versicherung zu berücksichtigen, um gut abgesichert zu sein.

Spartipp

Je nachdem in welcher Branche Sie arbeiten, ob Sie Freiberufler sind oder Mitarbeiter haben, empfehlen sich Kombinationen mit anderen Versicherungen, wie etwa der Betriebshaftpflicht. Hier bieten einige Versicherer Kombi-Versicherungen an, die gegenüber Einzelverträgen günstiger sind. Lassen Sie sich hierzu von einem Experten beraten.

Steuererklärung: Versicherungsprämie absetzbar?

Sie können als Selbständiger oder Freiberufler Versicherungsbeiträge dann absetzen, wenn die entsprechende Versicherung Risiken abdeckt, die nicht privater sondern betrieblicher bzw. beruflicher Natur sind. Dazu gehört auch die Berufshaftpflichtversicherung. Diese kann als Betriebsausgabe – irrtümlich auch als Werbungskosten bezeichnet – abgesetzt werden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt hingegen nur private Risiken ab und kann daher höchstens als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Expertenberatung für Ihren Versicherungsbedarf

Häufig ist es nicht einfach zu sagen, ob Sie nur eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung benötigen oder eine Kombination von beiden. Nutzen Sie unseren Berater-Service und lassen Sie sich hinsichtlich Ihres individuellen Versicherungsbedarfs kompetent beraten. So finden Sie nicht nur einen geeigneten Tarif, sondern können obendrein Ihr Budget schonen.