Rechtsschutz ohne Wartezeit

Welchen Rechts­schutz gibt es ohne Wartezeit?

  • Rechtsschutz ohne Wartezeit für einige Bereiche möglich
  • Andere Leistungen greifen erst nach Ablauf der Wartezeit
  • Jetzt Tarife vergleichen & passenden Rechtsschutz finden

Für den

Privat­rechtsschutz

Für den

Berufs­rechtsschutz

Für den

Mietrechtsschutz

Für den

Verkehrs­rechtsschutz

Für den

Vermieter­rechtsschutz

Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit: Wann hilft der Rechtsschutz sofort?

Viele Personen, die sich vor den finanziellen Belastungen eines Rechtsstreits absichern wollen, wünschen sich eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit. Denn sie möchten möglichst schnell auf den Versicherungsschutz vertrauen. Ob die Leistungen sofort oder erst nach einigen Monaten greifen, hängt wesentlich vom Bereich ab, für den der Rechtsschutz gelten soll.

Weitere Themen

Immer gut zu wissen

Eine Rechtsschutz­versicherung schützt vor hohen Kosten

Ein Rechtsstreit frisst vor allem Geld. Wenn dieses knapp ist, überlegen sich Betroffene ganz genau, ob sie sich einen Anwalt nehmen und ihre Interessen gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen wollen. Wer eine Rechtsschutz­versicherung abschließt, will daher möglichst schnell auf die Leistungen vertrauen können. Doch ob die Versicherung  die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt, hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:

  • Wann hat die rechtliche Auseinandersetzung begonnen?
  • Welcher Rechtsschutz ist dafür notwendig?
  • Sieht die Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vor?

Warum gibt es bei der Rechtsschutz­versicherung Wartezeiten?

Viele Rechtsschutz­versicherungen bieten ihre Leistungen erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten an. In einigen Bereichen gelten diese aber auch ohne Wartezeit. Je nach Rechtsschutz­bereich sind allerdings auch bis zu drei Jahre möglich. Entwickelt sich in dieser Zeit ein Streitfall, müssen sich Versicherte darauf einstellen, dass ihnen die Versicherung keine Kosten erstattet.

Entscheidend für die Kosten­­­übernahme ist der Zeitpunkt, wann die rechtliche Auseinander­setzung entstanden ist. Beginnt der Streit in der Wartezeit oder noch vor Versicherungsabschluss, besteht in der Regel kein Versicherungs­schutz.

Tipp:

Da sich die Wartezeiten je nach Versicherung unterscheiden, ist es ratsam, stets mehrere Angebote zur Rechtsschutz­versicherung miteinander zu vergleichen – vor allem dann, wenn der Rechtsschutz möglichst schnell greifen soll. Mit dem Tarifrechner können Interessierte eine Vielzahl von Tarifen einfach und kostenlos gegenüberstellen.

Welche Wartezeiten gibt es?

Generell gilt der Rechtsschutz einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung sofort. Beim Privat­rechtsschutz variiert dies dagegen zwischen 0 und 36 Monaten. Leistungen der Rechtsschutz­versicherung, die Berufs- und Mietrechtsschutz einschließen, stehen häufig unmittelbar bereit.

Rechts­schutzBeispielWartezeit
Rechtsschutz bei Schaden­­­ersatzKunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher einohne
Disziplinar- und Standes­rechts­­schutzZahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangtohne
Rechtsschutz bei Ordnungs­­­­­­widrigkeitenVersicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vorohne
Straf­­rechtsschutzHausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt istohne
Arbeits­­­rechtsschutzArbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor3 Monate
Verwaltung­­­s­­rechts­schutzStreitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben3 Monate
Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutzStreitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen3 Monate
Unterhalts­­­­­rechts­­schutzUnterhalts­­­­­forderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt12 Monate
Rechtsschutz in EhesachenStreit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung36 Monate

Wann ist eine Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit sinnvoll?

Die kurzfristige Entscheidung für eine Rechtsschutz­­­versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn der Anspruch der Leistungen des gewählten Rechtsschutzes sofort besteht und der Rechtsstreit nach Versicherungs­­­beginn entstanden ist. Es gilt kein Versicherungs­­­schutz für Streitfälle, die ihren Ursprung vor dem Versicherungs­­­abschluss haben.

Viele Menschen denken jedoch häufig erst daran, sich mit einer Rechtsschutz­­­versicherung vor hohen Anwalts- und Gerichtkosten abzusichern, wenn sich eine rechtliche Auseinander­­­setzung anbahnt. Ratsam ist allerdings, sich frühzeitig um eine Rechts­­­schutzversicherung zu kümmern und mit der Hilfe eines Vergleichsrechners empfehlenswerte Angebote zu finden.

Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Wechsel

Keine Karenzzeit gibt es beispiels­­­weise beim Privatrechtsschutz im Zuge eines Anbieterwechsels – solange der Altvertrag nahtlos in die neue Versicherung übergeht. Zudem muss im neuen Vertrag der gleiche Versicherungs­­­schutz wie im alten vereinbart sein.

Vertrag rückwirkend abschließen?

In der Regel ist es nicht möglich, eine Rechtsschutz­­­versicherung rückwirkend abzuschließen, sodass sie die Kosten für rechtliche Auseinander­­­setzungen übernimmt, die vor dem Abschluss ihren Ursprung haben. Einzelne Versicherer gehen jedoch dazu über, auch rückwirkend zu zahlen. Dabei sind die Leistungen an einen bestimmten Rechtsschutz wie Miet­­­rechtsschutz gebunden. Zudem besteht für den Vertrag eine Mindest­­­laufzeit, etwa von drei Jahren.

Darüber hinaus bieten manche Versicherungs­­­unternehmen die Möglichkeit, den Vertragsbeginn vorzuverlegen, etwa um drei Monate. Versicherte zahlen dann rückwirkend die monatlichen Beiträge und der Versicherer behandelt den Kunden so, als sei dieser wie im Beispiel schon drei Monate versichert.

Tipp:

Mit dem Rechtsschutz­­­versicherung Vergleichsrechner lassen sich die Wartezeiten verschiedener Versicherer schnell und unkompliziert gegenüberstellen. Interessierte können dazu die entsprechenden Angebote unter „Tarife vergleichen“ mit einem Häkchen auswählen. In der folgenden Tabelle finden sich die gewünschten Informationen zur Wartezeit.

Unser Kundenservice ist für Sie da

Sie erreichen uns per E-Mail oder von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-18:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-17:00 Uhr unter 0800-300-300-9