Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Trotz Joint zur Berufsunfähigkeitsversicherung – geht das jetzt?

Die Legalisierung von Cannabis stellt für Verbraucher und Versicherer gleichermaßen Neuland dar. Verändern sich aufgrund der neuen Gesetzeslage die Versicherungsbedingungen? Finanzexperten gingen dieser Frage am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den Grund.

  • Seit Anfang April 2024 ist der Konsum von Cannabis nicht mehr gesetzeswidrig.
  • Experten fragen, welche Veränderungen dies für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet.
  • Ihr Fazit: Die Versicherer bleiben kritisch, dennoch gibt es Möglichkeiten eine BU abzuschließen, trotz Cannabiskonsum.

Seit dem 1. April 2024 gilt der Konsum von Cannabis in Deutschland als legal. Dieser Schritt wirft in verschiedenen Gesellschaftsbereichen neue Fragen auf, unter anderem auf dem Gebiet der Versicherung. Bei Risikoversicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt beispielsweise der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle für den Vertragsabschluss. Ist es nun einfacher eine BU zu bekommen, trotz Joints & Co?

Die Experten der Finanzberatung Dr. Schlemann haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und dazu mehrere Versicherer befragt.

Berufsunfähigkeitsversicherung & Cannabis: Stolperstein Gesundheitsprüfung

Gesundheitsfragen gehören zum Abschluss einer BU dazu. Neben Vorerkrankungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand (Stichwort Übergewicht) fragen die Anbieter auch nach dem Konsum von Drogen.

Fakt ist: Trotz der Legalisierung von Cannabis gilt der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) nach wie vor als Droge. Daher stellen die Experten die Frage: Beeinflusst der Konsum von Cannabis die Chance, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Ist ein BU-Abschluss trotz Cannabis-Konsum möglich?

Forschungen, insbesondere aus den USA, weisen darauf hin, dass Cannabis das Risiko für psychische Erkrankungen – die Hauptursache für Berufsunfähigkeit – erhöhen kann. Depressionen, Angststörungen und andere psychische Probleme könnten durch den regelmäßigen Konsum begünstigt werden. Auch ein erhöhtes Krebsrisiko ist nicht auszuschließen, besonders wenn Cannabis in Kombination mit Tabak konsumiert wird. Aus diesen Gründen bleibt der Drogenkonsum ein fester Bestandteil der Risikoprüfung durch BU-Versicherer – Legalisierung hin oder her.

Trotzdem gibt es Unterschiede. Die Versicherer schätzen die Risiken unterschiedlich ein und setzen in ihren Gesundheitsfragen verschiedene Schwerpunkte.

Einige Anbieter interessieren sich allgemein für Drogenkonsum. Hier müssen Interessenten klar angeben, ob sie in den letzten fünf bis zehn Jahren jemals Cannabis (oder andere Drogen) genommen haben – selbst wenn es nur eine Tüte war.

Andere Unternehmen wollen gezielt wissen, ob der Versicherungsnehmer im Abfragezeitraum wegen Drogenkonsum in ärztlicher Behandlung war. Das bedeutet, dass ein gelegentlicher Joint nicht zwangsläufig ein Hindernis für den Abschluss einer BU darstellt, sofern keine gesundheitlichen Schäden entstanden sind. Die Chancen, bei dem Anbieter ein BU-Angebot zu erhalten, ist somit höher als bei der allgemeinen Frage.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei regelmäßigen Joints: Was ist mit der Raucherfrage?

Viele Versicherer fragen in den Antragsunterlagen zudem, ob der Interessent Raucher ist. Doch auch hier gibt es Grauzonen, je nachdem, wie die Frage formuliert ist. Beschränkt sich die Frage nur auf Produkte, die Tabak und Nikotin enthalten oder nicht?

Verbraucher, die sich unsicher sind, sollten sich von Versicherungsprofis beraten lassen. Sie kennen aufgrund ihrer Erfahrung und ihrem Marktüberblick die Gesundheitsfragen der Versicherer. Mithilfe einer anonymen Risikovoranfrage können sie zudem ein unverbindliches Angebot beim Versicherer einholen. So wissen Interessierte im Voraus, zu welchen Bedingungen und welchen Kosten sie eine BU erhalten und können sich für eine BU mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden.

Dabei gilt stets: Ehrlichkeit ist der beste Weg, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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