Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung?

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist für jeden wichtig, der das Einkommen aus dem Beruf zum Leben braucht. Menschen, die an Krankheiten wie Rheuma, Migräne oder Diabetes leiden, hören jedoch oft, dass sie wegen der Vorerkrankung nicht versicherbar sind. Welche Rolle spielen Vorerkrankungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung?

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Berufsunfähigkeits­versicherung für Personen mit Vorerkrankungen – Das sollten Sie wissen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor finanziellen Einbußen, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und dadurch das regelmäßige Einkommen verliert. Dieser Schutz ist vor allem für Personen interessant, bei denen das Risiko für einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall hoch ist. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit chronischen Krankheiten. Doch gerade für sie ist der Weg zu dieser wichtigen Police nicht leicht.

  • Bei Versicherungsabschluss prüfen die Anbieter anhand von Gesundheitsfragen, wie hoch das Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist.
  • Bei Vorerkrankungen können sie den Vertrag normal annehmen, Risikozuschläge berechnen sowie Leistungen ausschließen oder eine Versicherung ablehnen.
  • Da jeder Anbieter nach eigenem Ermessen entscheidet, lohnt es sich für Interessierte, mehrere Versicherer in die engere Wahl zu nehmen.

Betroffene sollten dabei jedoch nicht den Fehler machen, sich selbst bei den Versicherern zu melden. Denn schon eine einzige Ablehnung kann dazu führen, dass andere Versicherer ebenfalls von einem Vertragsangebot Abstand nehmen. Die Voranfragen sollte daher unbedingt ein Versicherungsberater erledigen. Warum dies so ist, erfahren die Leser auf dieser Seite. Wer schon genauere Vorstellungen von der BU hat, holt sich hier gleich sein persönliches Angebot.

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Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zum Thema Berufsunfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung:

Warum machen Vorerkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung schwer?

Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Eine Vorerkrankung wie Diabetes, Morbus Crohn oder auch Depression erhöht aus Sicht der Versicherer das Risiko, dass der Leistungsfall eintritt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte tatsächlich berufsunfähig wird, ist höher als bei Personen ohne Vorerkrankungen.

So sieht es zumindest auf den ersten Blick aus. Doch erstens ist nicht garantiert, dass eine Person, die bei Vertragsabschluss bei bester Gesundheit ist, nicht ebenso schnell berufsunfähig werden kann. Und zweitens führt nicht jede Vorerkrankung zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit.

Vorerkrankungen führen nicht zwingend zu Ablehnung

Die Versicherer nehmen bei jedem Antragsteller eine Risikoprüfung vor, ganz gleich ob jung, alt, gesund oder mit Krankheitsgeschichte. Bei dieser Gesundheitsprüfung sollte der Antragsteller möglichst viele Details zu seiner Vorerkrankung bereitstellen. Anhand dieser Angaben schätzt der Versicherer das Risiko der Berufsunfähigkeit ein.

Jeder Fall wird einzeln geprüft. Das bedeutet, dass auch Personen trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können. Vielleicht schlägt der Versicherer einige Anpassungen der Versicherungsbedingungen vor (mehr Details dazu). Die Versicherung wird dadurch teurer oder bietet weniger Leistungen. Aber ganz unmöglich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankung nicht.

Wie stehen die Chancen, dass ein BU-Vertrag bei Vorerkrankungen angenommen wird?

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat ausgewertet, wie die Versicherungsgesellschaften mit BU-Verträgen bei Vorerkrankungen umgehen (Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04/2022):

  • Angenommen ohne Erschwernis - 77,24 %
  • Angenommen mit Ausschlüssen - 11,93 %
  • Ablehnungen - 3,58 %
  • Ablehnung, weil keine Rückmeldung des Kunden - 3,37 %
  • Angenommen mit Zuschlägen - 2,56 %
  • Angenommen mit Zuschlägen und Ausschlüssen - 1,32 %

Dass rund 77 Prozent der Anträge ohne Einschränkungen angenommen werden, spricht dafür, dass Vorerkrankungen kein zwingendes Ausschlusskriterium für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Immerhin erhalten damit ungefähr drei von vier Antragstellern einen Versicherungsvertrag. Mit fast zwölf Prozent sind Ausschlussklauseln eine Maßnahme, die Versicherer bei Vorerkrankungen häufig vorschlagen. Zuschläge werden dagegen auffallend selten eingesetzt (rund drei Prozent).

Weniger als vier Prozent der Verträge von Antragstellern mit Vorerkrankung werden abgelehnt.

Welche Folgen hat eine Vorerkrankung auf den Versicherungsschutz?

Wie die Statistik oben zeigt, gibt es neben der Antragsannahme und der Ablehnung noch die Möglichkeiten von Verträgen mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Mit diesen Maßnahmen passen die Versicherer die Vertragsbedingungen an das höhere Risiko an, das die Vorerkrankung mit sich bringt.

Häufige Vorerkrankungen: Welche Krankheiten machen einen Vertragsabschluss komplizierter?

Allein die Tatsache, dass es eine Vorerkrankung gibt, ist noch kein Grund, um den Plan von einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verwerfen. Aber es gibt einige Krankheiten, die als nicht versicherbar gelten. Die folgende Übersicht zeigt, wie die Vorerkrankungen von den Versicherern in der Regel eingeschätzt werden:

BU ohne EinschränkungenMeist Risikozuschlag oder Leistungs­ausschlussMeist Ablehnung
Leichte MigräneBandscheibenvorfallMultiple Sklerose
Leichtes AsthmaNeurodermitisHerzinfarkt
Tier­haarallergieSchilddrüsen­unterfunktion (z.B. Hashimoto)Tumor­erkrankungen
Zahnwurzel­entzündungenHörsturzPsychische Erkrankungen
BluthochdruckMorbus Crohn (schwere Fälle)
Diabetes mellitus (schwere Fälle)
HIV (Aids)
Krebs
Bestehende Depression
Burnout

Weitere häufige Vorerkrankungen, die zu Berufsunfähigkeit führen können

Vor psychischen Erkrankungen sowie Verschleißerscheinungen und den daraus folgenden Gelenks- und Knochenerkrankungen ist kaum ein Mensch gefeit. Kein Wunder, dass Krankheiten, die die Psyche sowie das Skelett betreffen, zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit gehören.

Die folgenden Erkrankungen kommen recht häufig vor – in der Bevölkerung, aber auch in den Anträgen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob trotzdem der Abschluss einer BU möglich ist, hängt von der Art der Erkrankung und von Schweregrad ab.

Berufsunfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung – Wie geht das?

Meist lässt sich nicht allgemein sagen, ob eine bestimmte Vorerkrankung versicherbar ist oder nicht. Denn die Versicherer entscheiden über jeden Fall einzeln und sie legen jeweils eigene Maßstäbe zugrunde. Während ein Anbieter Anträge mit einer bestimmten Krankheit gleich ablehnt, macht ein anderer in diesem Fall ein Vertragsangebot. Es lohnt sich daher, die Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsberaters zu nutzen. Dieser kann Interessierten konkret die Versicherer empfehlen, die bei bestimmten Erkrankungen großzügig sind.

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Die anonyme Risikovoranfrage

Um herauszufinden, wie ein Anbieter eine Vorerkrankung einschätzt, müssten Interessen zuvor unverbindlich anfragen. Die Sache hat jedoch einen Haken: Wenn Verbraucher selbst bei einem Versicherer einen Aufnahmeantrag stellen und abgelehnt werden, landen ihre Daten in einer Datenbank, die alle Versicherer gemeinsam nutzen. Dieses „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer“ (HIS) dient dazu, Betrugsfälle zu entdecken und die Risikoprüfung zu vereinfachen.

Der Nachteil für Verbraucher ist, dass sie – wenn sie einmal auf dieser „schwarzen Liste“ gelandet sind – schwer wieder davon herunterkommen. Wer einmal eine BU-Ablehnung einstecken musste, wird von anderen Versicherern ebenfalls abgewiesen, ohne große Prüfung.

Unser Tipp

Wer wegen einer Vorerkrankung Bedenken hat, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, sollte eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsberater stellen. Dieser wählt einige passende Gesellschaften aus und sendet ihnen die Anfrage mit allen Informationen rund um die Vorerkrankung zu. Das Ganze ist so weit anonymisiert, dass keine persönlichen Daten gespeichert werden. Erst bei einem verbindlichen Angebot entscheidet der Interessierte, ob er den BU-Vertrag annehmen will.

Was gibt es bei der Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen zu beachten?

Zu den Vertragsunterlagen, die der Versicherungsberater bei der anonymen Voranfrage einreicht, gehört auch die Gesundheitsprüfung. Das ist eine Liste von Fragen zur Krankheitsgeschichte des Antragstellers, die sich auf einen Zeitraum der letzten fünf bis zehn Jahre bezieht.

Die Gesundheitsfragen muss der Antragsteller entsprechend der vorvertraglichen Anzeigepflicht wahrheitsgemäß und genau beantworten. Bei Vorerkrankungen sollte er zudem idealerweise Gutachten, Berichte von Ärzten und weitere Belege zu den Behandlungen beifügen. Solche Details helfen dem Versicherer, das Risiko angemessen einzuschätzen und können zu einer Annahme des Antrages führen. Man muss es jedoch nicht übertreiben. So sind Patientenakten ein hilfreiches Dokument, um die Fragen zu beantworten. Sie müssen jedoch nicht an die Versicherung gesendet werden.

Genaue Angaben und Nachweise sind aus einem weiteren Grund wichtig. Im Versicherungsfall prüft die Versicherungsgesellschaft alle Angaben nach. Bei falschen Diagnosen oder verschwiegenen Erkrankungen erhalten Versicherungsnehmer im Leistungsfall keine Berufsunfähigkeitsrente. Vielmehr drohen Gerichtsklagen.

Welche Vorerkrankungen müssen für die Berufsunfähigkeits­versicherung angegeben werden?

Am besten ist es, alle Krankheiten anzugeben – auch gesundheitliche Beschwerden, die man nicht so schnell als Krankheit wahrnimmt, etwa Migräne. Vorerkrankungen, die nachweislich schon länger zurückliegen und nicht in den abgefragten Zeitraum fallen, müssen in dem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden.

BU abgelehnt – Was jetzt?

Auch wenn die Statistiken zeigen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung sehr gut möglich ist, kann der Fall eintreten, dass die Voranfrage von allen Versicherern abgelehnt wird. Dann stehen alternativ andere Absicherungen bereit, um sich zumindest einen Grundschutz zu sichern. Denn wenn die Fähigkeit, einer Erwerbstätigkeit auszuführen, nachlässt, drohen finanzielle Einbußen.

Auf die staatliche Hilfe in Form der Erwerbsminderungsrente sollten sich Verbraucher nicht verlassen, denn sie bietet nicht die Möglichkeiten, um den Lebensstandard zu erhalten.

Eine Beratung beim Versicherungsexperten hilft Betroffenen, eine Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. So kann zum Beispiel eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen Teilschutz bieten.

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