Die Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Elternzeit.

Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Elternzeit zu pausieren. Doch das Aussetzen der Versicherungsbeiträge ist keine gute Idee. Denn in der Beitragspause sind sie nur schlecht versichert. Besser ist es, die Kosten in Absprache mit dem Versicherer zu senken oder zu stunden.

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Beiträge der Berufsunfähigkeits­versicherung in der Elternzeit anpassen?

Als frischgebackene Mutter oder frischgebackener Vater dreht sich die Welt nur noch um das Neugeborene. Für Windeln und Co. geht viel Geld. Im Gegenzug beim Versicherungsschutz zu sparen, ist nur bedingt eine gute Idee:

  • Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit pausieren will, sollte die möglichen Folgen kennen.
  • Geht die Elternzeit besonders lange, können die Versicherungsunternehmen bei Wiederaufnahme der Zahlung eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz zu beenden, ist die schlechteste aller möglichen Optionen.

Dieser Ratgeber informiert über:

Wie hoch ist die Belastung durch die Versicherungsbeiträge?

Die Geburt des eigenen Kindes ist ein freudiges Ereignis. Um diese Zeit genießen, aber auch um sich richtig um den Nachwuchs kümmern zu können, gehen viele Mütter und Väter in Elternzeit. In dieser Zeit fällt das Einkommen um einiges geringer aus, selbst wenn Anspruch auf Elterngeld besteht.

Nicht wenige Paare reduzieren daher ihre Ausgaben und hinterfragen ihre Versicherungen. Ob es dabei jedoch sinnvoll ist, in der Elternzeit die Berufsunfähigkeitsversicherung zu pausieren, hängt stark vom Vertrag ab.

Wie hoch die Belastung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann, zeigt ein Beispiel:

Das Bruttoeinkommen der Mutter lag vor der Schwangerschaft bei 4.000 Euro im Monat, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen blieben rund 2.540 Euro. Der Versicherungsschutz kostet monatlich 160 Euro. Er machte demnach sechs Prozent des Nettoeinkommens aus.

Während der Elternzeit liegt das Elterngeld bei rund 1.568 Euro. An die Berufsunfähigkeitsversicherung fließen so gleich zehn Prozent des Einkommens.

Anteil Versicherungskosten am Einkommen
  • Vor Geburt - 6 Prozent
  • Nach Geburt - 10 Prozent

Welche Optionen gibt es in der Elternzeit bei der Berufsunfähigkeits­versicherung?

Angesichts des geringeren Einkommens und der gleichbleibenden Kosten haben Versicherungsnehmer fünf Optionen, wie sie während der Elternzeit mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung verfahren können. Welche möglich ist, hängt von den genauen Bedingungen des Vertrags ab:

  1. Beitragsstundung
  2. Beitragsfreistellung
  3. Beitragssenkung
  4. Kündigung
  5. Ohne Anpassung fortführen

Beitragsstundung

Je nach Anbieter und Regelung können Versicherte bei Zahlungsschwierigkeiten ihren Beitrag stunden. Dabei bleibt der Versicherungsschutz bestehen und auch die Berufsunfähigkeitsrente bleibt gleich hoch. Allerdings müssen Kunden die ausgesetzten Beträge nachzahlen. Daher richtet sich diese Option an Personen, die mit einem hohen Einkommen wieder in den Job einsteigen.

Beitragsfreistellung

Indem Versicherungsnehmer ihren Vertrag freistellen lassen, sparen sie die kompletten Kosten ein. Bei vielen Anbietern bedeutet dies aber auch, dass die Absicherung in dieser Zeit deutlich geringer ist. Werden Kunden berufsunfähig, bekommen sie lediglich eine beitragsfreie Monatsrente auf Basis der bisher gezahlten Beiträge.

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zudem über einen längeren Zeitraum beitragsfrei gestellt, müssen Versicherte bei Wiederaufnahme erneut Gesundheitsfragen beantworten. Ein weiterer Nachteil: Fließen keine Versicherungsbeiträge, sinkt die vereinbarte Rente im Leistungsfall.

Beitragsreduzierung

Abhängig von den Bedingungen des Vertrags können Eltern ihre Beiträge senken. Der Anbieter gibt dabei eine Mindestsumme vor, die geleistet werden muss. Zudem ist diese Option oft daran geknüpft, dass die Rente eine bestimmte Höhe hat. Steigen Versicherte wieder voll in den Vertrag ein, ist in der Regel keine Risikoprüfung – also die Beantwortung von Gesundheitsfragen – notwendig. Wie lange die Kosten reduziert werden dürfen, ist unterschiedlich. Wichtig ist zu bedenken, dass die Rentenhöhe durch die geringeren Beitragszahlungen abnimmt.

Berufsunfähigkeitsschutz beenden oder weiterlaufen lassen

Den Vertrag zu beenden, ist die denkbar schlechteste Option. Denn der Berufsunfähigkeitsschutz ist dann ganz weg und kann auch nicht wiederhergestellt werden. Zwar kann auch eine beitragsfrei gestellte Berufsunfähigkeitsversicherung nach Wiederaufnahme durch die erneute Gesundheitsprüfung teurer werden. Aber Versicherte bauen auf einen bestehenden Vertrag auf. Bei einem neuen Anbieter würden sie von Null beginnen, was sich deutlich in den Kosten niederschlägt. Hinzu kommt das höhere Eintrittsalter.

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Vorteile und Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Elternzeit

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt die Versicherung wie gewohnt weiterlaufen. Ist das Geld jedoch wirklich knapp, empfiehlt es sich mit dem Versicherungsunternehmen ins Gespräch zu gehen und Möglichkeiten sowie deren Konsequenzen auszuloten.

Vorteile und Nachteile im ÜberblickVorteileNachteile
Beitrags­stundung Versicherung bleibt unverändert bestehen Nachzahlung der ausgesetzten Beiträge
Beitrags­freistellung Versicherungsvertrag läuft weiter Geringere BU-Rente, ggfs. erneute Gesundheitsprüfung
Beitrags­senkung Versicherung bleibt bestehen Geringere BU-Rente
Kündigung Keine Verlust des Versicherungsschutzes, Neuer Abschluss deutlich teurer
Ohne Anpassung fortführen Versicherung bleibt unverändert bestehen Beiträge müssen voll gezahlt werden

Die Versicherer gehen unterschiedlich vor, wie flexibel Kunden während der Elternzeit ihre Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen oder aussetzen können. Dazu drei Beispiele:

Tipp:

Wer noch auf der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist und eine Familie plant, sollte aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen mehrere Angebote berücksichtigen und vergleichen. So finden Interessierte ihre optimale Absicherung.

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Warum sollte man die Berufsunfähigkeits­versicherung in der Elternzeit nicht aussetzen?

„Wenn ich nicht arbeite, kann ich auch nicht berufsunfähig werden.“ – Dieser Gedanke ist vielleicht naheliegend, aber trügerisch. Denn natürlich kann ein Unfall oder eine Erkrankung zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen, sodass Betroffene ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

So ist das Risiko von Unfällen im Haushalt und in der Freizeit am höchsten. Zudem ist man als Elternteil viel Stress ausgesetzt. Gerade Mütter müssen nach der Schwangerschaft mit einem umgestellten Hormonhaushalt ihren Körper neu kennenlernen. 10 bis 15 Prozent der Mütter leiden im Zuge dessen an einer postpartalen Depression. Die Krankheit wird auch Wochenbettdepression genannt.

In der Elternzeit kann daher einiges passieren, was die Rückkehr in den Beruf erschwert. Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungsnehmer im Leistungsfall jedoch wie gewohnt geschützt. Können sie ihrem zuletzt ausgeübten Job nicht mehr zu 50 Prozent nachgehen, erhalten sie ihre Leistungen.

Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung während der Elternzeit

Schließen Interessierte während der Elternzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, werden sie häufig in die sehr teure Berufsgruppe Hausmann oder Hausfrau eingestuft – unter anderem wegen der Unfallgefahr im Haushalt. Nur wenige Anbieter übernehmen die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, begrenzen dafür aber die Rentenhöhe. Günstiger ist es daher, sich vor der beruflichen Auszeit um den Abschluss der Versicherung zu kümmern.

Achtung Stolperfalle: Rückkehr ins Berufsleben über Teilzeittätigkeit

Kehren Mutter oder Vater nach der Elternzeit in Teilzeit zurück in ihr Arbeitsleben, kann das mitunter zu Problemen führen. Denn die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt über die geleisteten Wochenstunden. Wer beispielsweise nur vier Stunden am Tag arbeitet, muss im Leistungsfall nachweisen, dass er durch die gesundheitlichen Probleme nur noch zwei Stunden arbeiten kann. Bei einer Vollzeitstelle wären es dagegen vier Stunden, was sich einfacher belegen lässt.

In der Vergangenheit haben allerdings viele Gerichte die Rechte von Verbrauchern gestärkt, etwa das Landgericht Offenburg und das Oberlandesgericht Saarbrücken. Demnach muss die Versicherung den Zeitraum vor der Elternzeit berücksichtigen, wenn die Teilzeittätigkeit nur vorübergehend ist.

Die Urteile im Detail:

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