Berufs­unfähigkeits­versicherung beitragsfrei stellen – ist das möglich?

Wie alle anderen Versicherungen ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit regelmäßigen Kosten verbunden. Was aber, wenn das Geld für die Versicherungs­beiträge fehlt? Lässt sich die Berufsunfähigkeits­versicherung beitragsfrei stellen? Oder ist eine Kündigung die bessere Option?

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Das Wichtigste zur Beitragsfreistellung auf einen Blick

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird in der Regel über Jahrzehnte abgeschlossen. Zugleich kann niemand zu Vertragsbeginn wissen, wie es um die zukünftige finanzielle Situation bestellt sein wird. Wird das Geld vorübergehend knapp, sollten Versicherte ihre BU-Versicherung besser nicht kündigen:

  • Bei vorübergehenden finanziellen Zahlungsengpässen besteht die Möglichkeit, die BU-Versicherung beitragsfrei zu stellen. Es ist ein entsprechender Antrag nötig.
  • In diesem Zeitraum wird die Berufsunfähigkeitsrente auf eine beitragsfreie Monatsrente herabgestuft. Die Höhe bemisst sich anhand der bereits gezahlten Beiträge.
  • Eine Alternative stellt die Stundung der Beiträge dar. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit vollumfänglich bestehen.

Wir informieren nachfolgend über die Beitragsfreistellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung und erklären, warum diese Option der Kündigung vorzuziehen ist.

Darum geht es in diesem Ratgeber

Beitragsfreistellung bei der Berufsunfähigkeits­versicherung: darum geht es

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist von unschätzbarem Wert, wenn es einer Person nicht mehr möglich ist, dem eigenen Beruf nachzugehen. Damit lässt sich eine finanzielle Notlage verhindern und der bisherige Lebensstandard beibehalten. Je nach Alter der Versicherungsnehmer und Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können die Versicherungsbeiträge allerdings nicht unerheblich sein.

Kommt es im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Gründen zu Zahlungsschwierigkeiten, etwa wegen Elternzeit oder einem Berufswechsel mit niedrigerem Einkommen, haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen. Damit pausieren sie die monatlichen Zahlungen oder setzen diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aus. In diesem Zeitraum besteht keine Beitragszahlungspflicht.

Berufsunfähigkeits­versicherung beitragsfrei stellen: Vorlage notwendig?

Es ist keine bestimmte Vorlage nötig, um eine Beitragsbefreiung zu beantragen. Es reicht, ein Schreiben aufzusetzen und die Freistellung zu erbitten. Um die Bearbeitung einfacher zu machen, sollte das Schreiben die Versicherungs- bzw. Vertragsnummer enthalten.

Was passiert bei einer Beitragsfreistellung?

Nachdem der Versicherer dem Antrag auf die Beitragsbefreiung stattgibt, wird die BU-Rente in eine beitragsfreie Monatsrente umgewandelt. Diese Rentenhöhe ist in der Regel deutlich geringer als die ursprünglich im Versicherungsvertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Denn die beitragsfreie BU-Rente berechnen die Versicherungsanbieter anhand der bisher gezahlten Beiträge.

Es ist glücklicherweise möglich, die Zahlungen wieder aufzunehmen und die Rentenhöhe nach und nach zu steigern. Aber Achtung: Viele Versicherer haben einen Zeitraum definiert, in dem eine Wiederaufnahme zulässig ist.

Nicht immer ist die Beitragsfreistellung möglich. Manche Anbieter koppeln diese an einen Mindestbetrag, den Versicherte bereits eingezahlt haben. Bei einer kurzen Versicherungsdauer kann es daher sein, dass gar kein Anspruch auf Rentenzahlungen besteht.

Achtung bei längerer Beitragsfreistellung

Oftmals sieht der Versicherungsvertrag vor, dass bei einer längerfristigen Aussetzung der Beiträge eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, bei der Vorerkrankungen und aktuelle Krankheiten abgefragt werden. Oftmals ist dabei ein Zeitraum von sechs Monaten definiert. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen zu den BU-Tarifen zu studieren und zu vergleichen, um die individuell besten Konditionen zu finden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen in der Elternzeit

Viele frischgebackene Eltern möchten die ersten Monate im Leben ihres Kindes nicht mit Arbeit verbringen und entscheiden sich dafür, eine Auszeit vom Arbeitsleben zu nehmen. Ist die Elternzeit unbezahlt, fehlt folglich oftmals das Geld, um die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu bezahlen. Lohnt es sich, in dieser Zeit die Versicherungszahlungen vorübergehend auszusetzen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit beitragsfrei zu stellen. Allerdings besteht natürlich auch in dieser Zeit die Gefahr, berufsunfähig zu werden. Passiert dies, bekommen Versicherte nur die beitragsfreie BU-Rente. Eine Alternative zur Beitragsfreistellung ist die Stunden der Beiträge.

Beitragsstundung als bessere Option?

Wer auch während der Zahlpause vollen Versicherungsschutz genießen möchte, kann über eine Beitragsstundung nachdenken. Dabei setzen Kunden die Zahlungen ebenfalls eine Zeit lang aus. Im Gegensatz zur Beitragsfreistellung werden bei der Stundung die ausgefallenen Prämien mit den zukünftigen Zahlungen der Beiträge verrechnet – die Beiträge müssen also nachgezahlt werden. Dem Versicherer entgeht so kein Geld und die Rentenzahlungen erfolgen im Fall der Fälle in vollem Umfang.

Alternativ besteht bei einigen BU-Tarifen auch die Möglichkeit, die gestundeten Versicherungsbeiträge durch eine Reduzierung der späteren monatlichen Berufsunfähigkeitsrente auszugleichen. Versicherungsnehmer müssen dann die Beiträge nicht nachzahlen, bekommen aber im Leistungsfall einen geringeren Rentenbetrag.

Mindestlaufzeit als Voraussetzung

Auch bei der Stundung gilt: Die Versicherung muss eine gewisse Zeit bestehen, bevor Versicherungsnehmer eine Stundung beantragen können. Wie lang die Mindestdauer ist, lässt sich den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Kündigung anstelle einer Freistellung? Das spricht dagegen

Im Falle temporärer Zahlungsschwierigkeiten liegt es nahe, auch über die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist nachzudenken. Davon ist allerdings abgeraten, solange es andere Optionen gibt. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags bekommen Versicherte in der Regel kein Geld zurück, da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine reine Risikoabsicherung handelt. Es wird also kein Kapital angespart, entsprechend gibt es auch keine Rückerstattung, wie es sonst zum Beispiel bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung üblich ist.

Wesentlich schwerer wiegt aber der Verlust des Versicherungsschutzes. Lässt die finanzielle Lage später wieder einen Abschluss zu, ist der neue Vertrag höchstwahrscheinlich deutlich teurer. Womöglich zu teuer. Versicherungskunden sollten daher alle anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen, bevor ein Kündigungsschreiben der Police an die Versicherungsgesellschaft rausgeht.

Wann bekommen Versicherte einen Rückkaufswert bei der BU?

Einen BU-Rückkaufswert erhalten Versicherte nur bei einer kapitalbildenden Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Rückzahlungshöhe hängt nicht zuletzt von den Vertragsbedingungen ab, aber auch die Summe der bislang eingezahlten Beiträge beziehungsweise die Versicherungsdauer spielen eine Rolle.

Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen: Wichtiges auf einen Blick

BeitragsfreistellungKündigung
Vorübergehende Aussetzung der BeiträgeEnde der Beitrags­zahlungen
Überbrückung finanzieller EngpässeFristen beachten
Unkomplizierte BeantragungAußerordentliche Kündigung bei Beitrags­erhöhung
Eingeschränkter Versicherungs­schutzKein Schutz
Bei kurzen Laufzeiten unter Umständen kein Versicherungs­schutzIn der Regel kein Rückkaufswert
Erneute Gesundheits­prüfung bei längerfristiger FreistellungKeine Wiederaufnahme möglich

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