Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung Risikoabsicherung von unschätzbarem Wert und vielen Möglichkeiten.

Was möchten Sie über die unterschiedlichen Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung wissen?

Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Zugleich existieren zahlreiche BU-Tarife mit verschiedenen Leistungen, Versicherungsbedingungen und Kosten.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung stellt eine wertvolle finanzielle Absicherung dar.

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Warum ist die Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Unfälle, Erkrankungen und Kräfteverfall haben bereits für zahllose Menschen das Ende der beruflichen Laufbahn bedeutet. Rund jeder vierte Arbeitnehmer scheidet im Laufe seines Lebens aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus. Die Folge: Der Wegfall des gewohnten Nettoeinkommens. Wer nicht entsprechend vorgesorgt hat, ist bei langanhaltender Krankheit und Co. auf staatliche Hilfe angewiesen.

Die Absicherung vom Staat in Form der Erwerbsminderungsrente ist allerdings sehr knapp bemessen und nur für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügbar. So ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fast schon Pflicht für jeden, der den eigenen Lebensstandard auch dann beibehalten möchte, wenn das Gehalt des Arbeitgebers wegfällt.

  • Die Erwerbsminderungsrente kann den Wegfalls des Einkommens nicht einmal annähernd auffangen.
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente ermöglicht im Vergleich dazu ein weitgehend komfortables Leben, wenn Versicherte nicht mehr beruflich tätig sein und kein Geld verdienen können.
  • Die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen können Versicherungsnehmer in gewissem Rahmen selbst bestimmen.
  • Die Beitragszahlungen hängen unter anderem von den individuellen Merkmalen der Versicherungskunden ab.
  • Es existieren diverse Tarifbausteine, die sich den individuellen Anforderungen anpassen lassen.

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Wann leistet die Berufsunfähigkeits­versicherung?

Versicherungsnehmer sichern mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung den aktuell ausgeübten Beruf ab. Können sie diesem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen, haben sie Anspruch auf die Leistungen der Versicherung. Im Gesetz ist die entsprechende Regelung im § 172 VVG definiert. Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist eine ärztliche Diagnose erforderlich. Dabei müssen Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein.

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit beschreibt das Unvermögen, im aktuellen Beruf auf Dauer nicht mehr tätig sein zu können. Wer im Vergleich dazu arbeitsunfähig ist, kann kurzzeitig nicht arbeiten, wobei die Aussicht auf vollständige Genesung besteht. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungen etwas früher bietet. Von Dienstunfähigkeit ist die Rede, wenn beispielsweise Beamte oder Soldaten ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

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Wann gibt es keine Leistungen der BU?

Wann Versicherungskunden Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben, ist nun klar. Doch wann bekommen Versicherte trotz bestehender Berufsunfähigkeit keine Rentenzahlungen?

Bei Vertragsabschluss können Versicherer individuelle und allgemeine Leistungsausschlüsse festlegen. Besteht eine Vorerkrankung, kann es gut sein, dass die Versicherungsgesellschaft keine Rente zahlt, wenn diese Krankheit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist. Außerdem gibt es allgemeine Faktoren, bei denen die Versicherer nicht zahlen:

  • Verkehrsunfälle, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind
  • Absichtlich herbeigeführte Selbstverletzungen und Selbstmordversuche
  • Unfälle bei Teilnahmen an Autorennen
  • Strahlenbelastung bei einem Strahlenunfall

Ideale Höhe der Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung

Als Faustregel gilt: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte bei 60 Prozent des bisherigen Bruttogehalts und bei 70 Prozent des Nettoeinkommens liegen. Wichtig: Die versicherte Jahresrente darf 60 Prozent des durchschnittlichen Jahres-Brutto-Einkommens der vergangenen drei Jahre nicht übersteigen.

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Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachhinein steigern

Entscheiden sich Versicherungsnehmer für eine bestimmte Rentenhöhe, lässt sich diese in vielen Fällen im Laufe der Zeit anpassen. Es gibt verschiedene Tarifbausteine für die Erhöhungsmöglichkeit, die Kunden in ihrem Vertrag vereinbaren können:

Mehr Leistung bei höheren Beiträgen? Die Kosten der BU-Versicherung

Ja, die Höhe der vereinbarten monatlichen Rente spielt bei der Kostengestaltung der Versicherungsbeiträge eine Rolle. Aber auch diverse weitere Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämien:

  • Eintrittsalter: Jüngere Versicherungsnehmer zahlen kleinere Beiträge als ältere Menschen.
  • Gesundheitszustand: Je weniger Erkrankungen ein Versicherungskunde hat, desto geringer sind die Versicherungsprämien.
  • Risikoreiche Hobbys: Fallschirmspringen, Tauchen sowie Berg- und Motorsport zählen zu riskanten Aktivitäten und haben erfahrungsgemäß höhere Beiträge zur Folge.
  • Versicherungsdauer: Je länger die Laufzeit ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge für Versicherungsnehmer.
  • Berufsgruppen: Welche Rentenbeiträge die Versicherten zahlen, hängt auch maßgeblich davon ab, welchen Beruf sie bei Vertragsschluss versichern wollen. Damit die Versicherungsgesellschaften das mögliche Risiko einschätzen und die Versicherungskonditionen festlegen können, gibt es eine Einteilung in Risikoklassen. Weiterführende Informationen dazu sind auf der Seite „BU & Berufswechsel“ zu finden.

Vermögenswirksame Leistungen und die Berufsunfähigkeits­versicherung

Grundsätzlich können vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers lediglich für kapitalbildende Absicherungen verwendet werden. In einigen Fällen können Arbeitnehmer diese Sparzulagen aber auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen. Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in die BU-Versicherung ein, sodass sich die monatlichen Beiträge für Versicherungsnehmer reduzieren.

Sind die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung steuerpflichtig?

Kurz und knapp: Ja, die BU-Rente müssen Versicherungsnehmer versteuern. Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen in der Steuererklärung zu den Leibrenten und werden in der Anlage R berücksichtigt. Wie hoch der Anteil ausfällt, der zu versteuern ist, hängt vom Ertragsanteil ab – und dieser richtet sich wiederum nach der Bezugsdauer der BU-Rente.

Da die Regelungen zu den Steuern komplex sind, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu kontaktieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Auch unsere Themenseite rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Steuer enthält viele wertvolle Informationen.

Weitere wichtige Regelungen und Leistungen der BU-Versicherung im Überblick

Neben den beschriebenen Klauseln gibt es noch weitere Themen im Zusammenhang mit der BU-Versicherung, auf die es bei der Suche nach dem besten Tarif ankommt:

  • Beitragsrückgewähr: Bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr bekommen Versicherungsnehmer einen Teil der eingezahlten Beiträge wieder zurück. Welche Rückzahlungen zu erwarten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Karenzzeit: Die Karenzzeit bietet die Möglichkeit, die monatlichen Beitragszahlungen zu senken. Die BU-Rente zahlen Versicherer im Leistungsfall erst nach einer zuvor vereinbarten Wartezeit aus.
  • Versicherung beitragsfrei stellen: Haben Versicherungsnehmer vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, können sie die Beitragszahlungen der BU-Versicherung pausieren. Mit der Beitragsfreistellung sind allerdings Nachteile verbunden.
  • Rückkaufswert: Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine reine Risikoabsicherung darstellt, gibt es bei Kündigung bis auf einige Ausnahmen keinen Rückkaufswert wie bei einer Lebensversicherung.

Weitere Themen Rund um die Leistungen und Vertragliches einer Berufsunfähigkeits­versicherung

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