„Fast“ bedeutet, dass das Finanzamt in diesem Jahr 94 Prozent des Beitrags berücksichtigt. Zudem gibt es eine Höchstgrenze, die für die sogenannte erste Schicht der Basisversorgung gilt, zu der die Rürup-Rente zählt. Sie liegt 2022 bei 25.639 Euro. Im kommenden Jahr werden schon 96 Prozent berücksichtigt, 2025 dann 100 Prozent.
Wichtig:
Zur ersten Schicht zählen auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis der Höchstbetrag jedoch ausgeschöpft ist, dauert es deutlich länger als bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Steuervorteile bei der BUZ mit der Rürup-Rente sind daher immens.