Sonderfall staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit dem 1. Januar 2014 können Personen mit einer staatlich geförderten BU-Versicherung die vollständigen Beiträge von der Einkommensteuer absetzen. Der Maximalbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro spielt also keine Rolle mehr. Dies wurde im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) beschlossen.
Diese Art der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat jedoch zur Bedingung, dass eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wird. Der Haken an der Sache: In der Regel zahlen die privaten BU-Versicherungen nur maximal bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Renteneintrittsalter.
Eine Verlängerung des Vertrages wäre für beide Parteien mit sehr hohen Kosten verbunden. Der Versicherungsnehmer müsste stark erhöhte Beiträge zahlen und die versichernde Gesellschaft würde bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit gegebenenfalls viele zusätzliche Jahre lang Rentenzahlungen leisten. Aufgrund dieses hohen Risikos gab es seit Einführung der Regelung keinen Anbieter, der mit staatlicher Förderung lebenslang gegen Berufsunfähigkeit versichert.