Was zahlt die Versicherung nicht?
Auch wenn sich der Versicherungsschutz der Privatrechtsschutzversicherung auf Bereiche wie Strafrecht, Vertragsrecht oder Schadensersatz erstreckt, so ist die Police dennoch kein Rundum-Sorglos-Schutz. Bei einigen Streitigkeiten aus verschiedenen Lebensbereichen zahlt der Versicherer den Prozess nicht.
Dazu gehören beispielsweise
- Familienangelegenheiten: Der Versicherte liegt mit der Verwandtschaft im Streit um eine Erbschaft.
- Vorsätzlich begangene Straftaten: Der Versicherte ist betrunken Auto gefahren.
- Einreichung einer Privatklage: Der Versicherungsnehmer klagt als Privatperson selbst jemanden an und übernimmt quasi die Rolle des Staatsanwalts.
Streitfragen rund um die Erbschaft fallen zwar in die Kategorie Privatrecht. Trotzdem bieten nur wenige Versicherer einen entsprechenden Rechtsschutz für Familienrecht. Oft ist diese Leistung nur in Premiumtarifen integriert. Die meisten Anbieter beschränken sich auf eine Erstberatung, wenn es um Rechtsstreit innerhalb der Familie geht.