Privater Kaufvertrag Inhalt und Gewährleistung: Geh mit einem privaten Kaufvertrag auf Nummer sicher

Das Internet ist ein großer Flohmarkt. Auf Plattformen wie ebay Kleinanzeigen kannst du Gebrauchtes von Privatleuten kaufen. Ohne Unterschrift schließt du dort Verträge ab. Um als Käufer oder Verkäufer abgesichert zu sein, ist ein schriftlicher Kaufvertrag der rechtssichere Weg.

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Alles Wichtige zum privaten Kaufvertrag

Uns ist häufig gar nicht bewusst, wenn wir einen Kaufvertrag abschließen. Monatlich passiert das mehrfach. Zum Beispiel wenn du im Supermarkt einkaufen gehst. Ohne verbale Willensbekundung hast du stillschweigend einen Kaufvertrag abgeschlossen. Auch bei Verkäufen von Privat an Privat entstehen zwangsläufig Verträge – unter anderem beim Kauf eines gebrauchten Gegenstandes auf einem Kleinanzeigen-Portal.

Vier Kaufvertrag-Infos, die du als Käufer oder Verkäufer kennen solltest:

  1. Verträge zwischen Käufer und Verkäufer können schriftlich, mündlich und stillschweigend zustandekommen.
  2. Bei Geschäften zwischen Privatleuten sind schriftliche Verträge keine Pflicht, sie können aber sinnvoll sein.
  3. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Verkäufen von Privat an Privat ist aber ein Gewährleistungsausschluss möglich.
  4. Der befreit den privaten Verkäufer aber nicht von allen Risiken, für bestimmte Sachschäden haftet er trotzdem.

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Was ein privater Kaufvertrag regelt und warum er wichtig ist

Stell dir vor, du willst dein Notebook online verkaufen. Dafür bietest du es auf einer Website anderen Privatleuten an. Um es dir einfach zu machen, verkaufst du das Gerät an den ersten Interessenten und verzichtest auf einen schriftlichen Kaufvertrag. Ihr geht den Kaufvertrag mehr oder weniger mündlich ein. Rein rechtlich macht das keinen Unterschied. Beide Vertragspartner haben dieselben Rechte und Pflichten wie bei schriftlichen Rechtsdokumenten.

Diese Rechte und Pflichten regelt § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

  • Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Gegenstand darf keine Rechts- oder Sachmängel aufweisen.
  • Der Käufer hat die Pflicht, den vereinbarten Preis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Das Problem bei mündlichen Verträgen: Kommt es zu einem Zoff zwischen den Vertragsparteien, steht Aussage gegen Aussage. Zum Beispiel wenn einer der beiden vom Kaufvertrag zurücktritt oder sich der gekaufte Gegenstand als beschädigt erweist.

In diesem Fall hat der andere Vertragspartner unter Umständen die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern. Ohne Zeugen oder schriftliches Dokument dürfte es jedoch schwer fallen, diesen Anspruch geltend zu machen und im Streitfall vor Gericht durchzusetzen.

Deswegen ist es auch bei Verkäufen von Privat an Privat in vielen Fällen sinnvoll, einen Kaufvertrag aufzusetzen, insbesonder bei teuren Anschaffungen oder Verkäufen wie der Kauf eines gebrauchten Autos. Hier solltest du sicher sein, dass der Händler einen Schaden, für den er einstehen muss, auch tatsächlich behebt.

Ein Kaufvertrag dient dir dann als Nachweis für eure Geschäftsbeziehung. Was du bei der Formulierung eines Vertrages beachten musst, liest du im folgenden Abschnitt.

Verkaufst du einen Gegenstand von Wert, kann dieser der Spekulationsfrist unterliegen. § 23 des Einkommensteuerrechts listet auf, welche dazu gehören. Verkaufst du die Güter vor Ablauf der Spekulationsfrist und übersteigt dein Veräußerungsgewinn 600 Euro, zahlst du auf den Betrag, der oberhalb dieser Grenze liegt, Steuern. Meistens beträgt die Frist ein Jahr, bei manchen Gütern wie Immobilien können es zehn Jahre sein.

Sascha-Pascal
Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen

Lieber ganz genau sein

Verkauf von Privat an Privat: Diese Angaben solltest du im Kaufvertrag machen

Der Gesetzgeber schreibt dir nicht vor, wie ein Kaufvertrag zwischen Privatleuten aussehen muss. In der Praxis haben sich aber einige Angaben etabliert, die du und dein Vertragspartner machen solltet:

 

Du kannst noch weitere Angaben machen. Zum Beispiel dazu, inwiefern die Gewährleistungsrechte des Käufers eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, ob ein Umtausch möglich sein und wie der Kaufgegenstand geliefert werden soll. Aber wie oben bereits erwähnt: gesetzlich verpflichtet bist du nicht.

Geht das?

Privater Kaufvertrag ohne Garantie und Gewährleistung

Bevor wir klären, ob private Kaufverträge ohne Garantie und Gewährleistung rechtens sind, beschäftigen wir uns mit den Unterschieden zwischen beiden:

  • Garantie: Sie ist eine freiwillige Leistung. Händler und Hersteller bestimmen deren Dauer und Bedingungen selbst.
  • Gewährleistung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 437 und § 438 BGB). Bei Neuware beträgt sie mindestens zwei Jahre, bei Gebrauchtware mindestens ein Jahr. Bei Sachschäden und wenn die Ware nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, kannst du dich als Käufer auf die Gewährleistung berufen. Reparatur und Umtausch sind dann möglich.

Ein Kaufvertrag ohne Garantie ist also rechtlich möglich. Eine Gewährleistung hingegen müssen Kaufverträge grundsätzlich beinhalten. Mit der Ausnahme von Privatkäufen. Hier kann es einen Gewährleistungsausschluss geben. Das ist der Fall, wenn du in einer Verkaufsanzeige Sätze wie „Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ und „Gekauft wie gesehen“ liest.

Dieser Haftungsausschluss stellt allerdings keinen Freifahrtschein für den Verkäufer dar. Sind ihm vor dem Verkauf Mängel bekannt, muss er dafür geradestehen. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor. 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es nicht erlaubt ist, die Haftung für grobes Verschulden und Körper- und Gesundheitsschäden auszuschließen (Az. VIII ZR 26/14). Wenn der Verkäufer dir verdeckte Mängel verschweigt, kann das als grobes Verschulden gelten.

Wer Dinge verkauft, die Sachmängel aufweisen, macht sich also trotz Gewährleistungsausschluss strafbar. Das geht auch aus § 437 BGB zu den Rechten des Käufers hervor. Und selbst wenn du einen Vorschaden fachgerecht repariert hast, musst du deinen Käufer unaufgefordert darüber informieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az. 15 O 68/19).

 

Das Thema Gewährleistung kann bei privaten Kaufverträgen also knifflig sein. Bist du als Verkäufer der Meinung, du hast dir nichts zu schulden kommen lassen, oder hast du als Käufer den Eindruck, dein Vertragspartner muss trotz Gewährleistungsausschluss haften, solltest du dir Hilfe holen. Fachanwälte kennen sich mit der Materie aus. Bist du rechtsschutzversichert, musst du dir über diese Kosten aber keine Sorgen machen. Deine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz übernimmt sie für dich.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.03.2023

Autor des Beitrags

Sascha-Pascal
Experte für Rechtsschutzversicherungen