Hundehaftpflicht in Bundesländern

Regionale Unterschiede

  • Informationen zu jedem Bundesland
  • Hundehaftpflicht teilweise gesetzlich vorgeschrieben
  • Unterschiede bei der Höhe der Hundesteuer

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Hundehaftpflichtregelungen der 16 Bundesländer

Wer einen Hund besitzt, weiß, dass zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier nicht nur eine entsprechende Erziehung, sondern auch Vorsichtsmaßnahmen, wie etwa die Leine oder der Maulkorb, gehören. Hierzu gibt es auch gesetzliche Regelungen speziell auf Gemeindeebene, die ein reibungsloses Miteinander von Menschen und Hunden gewährleisten sollen. Da es trotz alledem zu Unfällen kommen kann, ist in einigen Bundesländern die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Pflicht

In folgenden sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten muss jeder Hund in diesen Bundesländern haftpflichtversichert sein. Weitere Informationen zu den genauen gesetzlichen Regelungen für Hundebesitzer finden Sie hier.

Maulkorbpflicht

Ein Maulkorb soll die Möglichkeit des Hundes einschränken, zubeißen zu können. Denn gerade bei der Begegnung mit anderen Hunden oder in Menschenansammlungen, kann es sonst sehr schnell zu einem Unfall kommen. Besonders Listenhunde müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Dies sind Hunde, die auf der Rasseliste der als gefährlich angesehenen Hunderassen aufgeführt werden, bzw. bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Aber auch Nicht-Listenhunde müssen abhängig von den Regelungen der jeweiligen Gemeinde etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Volksfesten einen Maulkorb tragen.

Leinenpflicht

Oft geht mit der Maulkorbpflicht auch eine Leinenpflicht einher, da der Hund über die Leine besser kontrolliert und Unfällen eher vorgebeugt werden kann. Die Länge der Leine kann dabei variieren, so sind etwa Begrenzungen auf ein oder zwei Meter üblich. Nicht nur Listenhunde unterliegen an vielen Orten einem Leinenzwang, sofern diese Pflicht nicht durch einen Nachweis der Ungefährlichkeit aufgehoben wurde. Auch Nicht-Listenhunde müssen etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden. Die Regelungen unterscheiden sich hier auf Gemeindeebene zum Teil sehr stark.

Gesetzliche Regelungen nach Bundesländern

Egal ob verpflichtende Hundehaftpflicht, Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Hundesteuer oder Kampfhundeverordnung – die einzelnen Bundesländer haben eigene Regelungen, viele Bestimmungen werden sogar auf Gemeindeebene geregelt. Hier finden Sie nützliche Informationen für jedes Bundesland:

Kampfhundeverordnung

Die Maulkorb- und Leinenpflicht besteht vor allem für Listenhunde und an festgelegten Orten des öffentlichen Raums. Doch die Kampfhundeverordnung der einzelnen Bundesländer kann weitergehende Regelungen beinhalten. So ist ein Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer bei manchen Hunderassen Pflicht. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, müssen Besitzer aller Hunderassen eine Haftpflichtversicherung vorweisen.

Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer ist von mehreren Faktoren abhängig. Dabei wird die Hundesteuer nicht von den einzelnen Bundesländern festgelegt, vielmehr geschieht dies auf Gemeinde-Ebene. In der Regel wird auch zwischen dem ersten und jedem weiteren Hund unterschieden, sowie sogenannten Listen- oder Anlagehunden. Für Nicht-Listenhunde liegt die Hundesteuer häufig im Rahmen von zirka 100 Euro pro Jahr. Für Listenhunde hingegen kann schnell eine Steuer von über 1.000 Euro fällig werden.

Kosten der Haftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Sie vor erheblichen Kosten bewahren, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht und daher Schadensersatzansprüche an Sie gestellt werden. Eine gute Kampfhundehaftpflichtversicherung ist schon unter 100 Euro pro Jahr zu erhalten, Haftpflichtversicherungen für Nicht-Listenhunde sind sogar noch günstiger.

Besitzt man mehrere Hunde, erhält man nicht selten einen Rabatt für den zweiten und jeden weiteren zu versichernden Hund. Besitzen Sie beispielsweise einen Listen- und einen Nicht-Listenhund, sollten Sie nicht nur vergleichen welche Versicherungsgesellschaft jeweils einen geeigneten Tarif für die beiden Hunde anbietet, sondern sollten sich auch erkundigen, ob sie nicht vielleicht sogar Geld sparen können, wenn Sie die Hunde zusammen versichern. Ein Vergleich lohnt sich aber in jedem Fall.