Hundesteuer in Bayern So viel zahlen Hundebesitzer im Süden.
- Hundesteuer von mehr als 1.000 Euro für Kampfhunde
- Keine generelle Leinenpflicht
- Hundehaftpflichtversicherung nicht vergessen
Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bayern
Eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gibt es in Bayern nicht – zumindest nicht für die Vierbeiner, die keine sogenannte Kampfhundeeigenschaft besitzen. In Bezug auf Leinen- und Maulkorbzwang sowie Hundesteuer erhebt jede Gemeinde ihre eigenen Bestimmungen.
Leinenzwang in Bayern (München, Nürnberg, Augsburg)
In Bayern gilt generell keine Leinenpflicht. Hundehalter dürfen ihre Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften in maximal 20 Meter Entfernung laufen lassen, außerhalb sind es 50 Meter. Jedoch gibt es in bestimmten Bereichen und Ortschaften Einschränkungen: An die Leine müssen die Vierbeiner beispielsweise auf Volksfesten, Märkten oder in Aufzügen und Sportanlagen. Jede Gemeinde kann dabei eigene Regelungen für den Leinenzwang erheben. Für die drei größten Städte Bayerns gibt es folgende Bestimmungen:
In der Landeshauptstadt München gilt eine weitreichende Leinenpflicht für große Hunde (Schulterhöhe ab 50 Zentimeter sowie alle Hunde der Rasse Schäferhund, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann). Sie sind zum Beispiel innerhalb des Altstadtrings, in Fußgängerzonen und in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen anzuleinen. Eine Anleinpflicht für alle Hunde gibt es zudem im Westpark sowie auf den Wegen von städtischen Grünanlagen.
In Nürnberg besteht die Leinenpflicht für alle Hunde in Grünanlagen und auf Wochen- beziehungsweise Jahrmärkten. Hunde, die eine Schulterhöhe von 50 Zentimeter haben, müssen auch in Fußgängerzonen, auf dem Tiergärtnertorplatz, in der Königstorpassage und in verkehrsberuhigten Bereichen angeleint werden.
Augsburger Hunde müssen nur noch zusätzlich zu den bayernweiten Bestimmungen in den Bereichen Autobahnsee, Kuhsee und Hettenbachufer an die Leine.
Maulkorbpflicht in Bayern
Es gibt keine bayernweite Maulkorbpflicht. Den Gemeinden steht es wie beim Leinenzwang frei, ob sie weitere Regelungen erlassen. In München und Nürnberg müssen sogenannte Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, außerhalb der eigenen Wohnung einen Maulkorb tragen.
In Bayern können die Gemeinden zudem nicht nur aufgrund potentieller Kampfhundeeigenschaften für bestimmte Gebiete einen Maulkorbzwang erlassen. Auch besonders große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm werden als gefährlicher angesehen, weil sie oft bedrohlicher wahrgenommen werden und es daher eher zu Unfällen aufgrund von Fehlverhalten durch Passanten kommt.
Kampfhunde in Bayern
Kampfhunde in Bayern sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufgrund von rassespezifischen Merkmalen, Zucht oder Ausbildung auszugehen ist. Die sogenannte Kampfhundeeigenschaft wird bei fünf Rassen stets vermutet.
Bei 14 anderen Rassen wird die Gefährlichkeit des Hundes solange vermutet, bis das Gegenteil bei der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Mit dem sogenannten Negativzeugnis bestätigt der Halter, dass sein Hund weder gefährlich noch aggressiv ist.
Kampfhunde laut bayrischer Kampfhundeverordnung:
- Pit Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Hunde mit vermuteten Kampfhundeigenschaften:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Für diese Hunde schreibt Bayern den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vor.
Tarife vergleichen
Gerade bei der Absicherung von als gefährlich geltenden Hunden unterscheiden sich die Kosten der verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen stark. Entsprechend wichtig ist, vor Abschluss mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, um eine geeignete Versicherung zu finden.
Jede Gemeinde legt durch Verordnungen die Anleinpflicht für sogenannte Kampfhunde fest, Einzelfallentscheidungen sind möglich. In München und Augsburg sind als gefährlich eingestufte Hunde in allen öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder Straßen an der Leine zu führen. Der Leinenzwang in Nürnberg gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Hundesteuer für München, Nürnberg und Augsburg
Die Hundesteuer wird von der entsprechenden Gemeinde erhoben. Daher ergeben sich unterschiedliche Hundesteuersätze je Gemeinde.
Für die drei größten Städte in Bayern ergeben sich jährlich folgende Beträge:
Hundesteuer in | München | Nürnberg | Augsburg |
---|---|---|---|
Ersthund | 100 Euro | 132 Euro | 84 Euro |
Zweithund | siehe oben | 150 Euro | 120 Euro |
Jeder weitere Hund | siehe oben | 180 Euro | siehe oben |
Gefährlicher Hund | 800 Euro | 1.056 Euro (mit Negativzeugnis 264 Euro) | 840 Euro |
Hundehaftpflichtversicherung: Wieso ist sie wichtig?
Wie in Baden-Württemberg gib es in Bayern keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Ausgenommen davon sind Besitzer von Kampfhunden. Deren Halteerlaubnis wird von der Haftpflichtversicherung für die Vierbeiner abhängig gemacht.
Doch eine Hundehaftpflichtversicherung kann auch Halter und Halterinnen von nicht als gefährlich eingestuften Hunden vor unnötigen Kosten bewahren. Es muss nicht gleich ein versehentlicher Biss des Vierbeiners sein, der zu Schadensansprüchen führt. Auch ein zerkautes Handy kann zur finanziellen Belastung werden. Je nach Versicherer sind für den wichtigen Schutz nicht einmal mehr als vier Euro im Monat nötig.